Hallo zusammen,
vielleicht möchte sich jemand austauschen über die aktuelle EA? :)
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So gehts mir auch....Ich habe schon angefangen, aber ich habe das Gefühl etwas übersehen zu haben
Ich komme auch zu dem Schluss, dass die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde, was mich etwas verunsichert, ob das wirklich so gewollt ist :D
Ich habe direkt einen Verbrauchervertrag geprüft..So gehts mir auch....
Mit dem Ergebniss lassen sich Aufgabe 2 und 3 nicht mehr im Gutachten beantworten, was mich noch mehr verwirrt..
Wie ausführlich habt ihr den KV ausgebaut?
Mir fehlen da zuviele Angaben, als dass ich ihn einfach unproblematisch feststellen wollen würde....
Das Widerrufsrecht ist eine rechtsvernichtende Einwendung.Ich habe direkt einen Verbrauchervertrag geprüft..
Ich bin jetzt vom alten ausgegangen..Ich frage mich gerade, ob wir das alte Schuldrecht anwenden sollen, da der Fall ja 2021 stattgefunden hat, oder ob wir nicht das neue Schuldrecht, welches am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, anwenden sollen. Ich finde das alte anzuwenden macht wenig Sinn, oder wie seht ihr das?
Das sehe ich genauso, in den für die EA notwendigen Widerrufs-§§ gab es keine Änderungen. Und der KV ist nach meiner Meinung nicht in Frage zu stellen, da gibts ja im SV keine Probleme, was den Vertragsschluss angeht.Ich bin jetzt vom alten ausgegangen..
An welcher Stelle wirkt es sich denn aus ob es das alte oder das neue ist? Wir haben ja keinen Sachmangel