Einsendeaufgaben EA1 WS 18/19

So sehe ich das auch und so werde ich es dann auch machen! Habe jetzt 5 Seiten, allerdings fehlen mir noch ein paar (Zwischen-)Ergebnisse und und ein paar schönere Definitionen als ich sie habe... inklusive besserer Formatierung komme ich auf ca 6 Seiten, was für eine ea meiner Meinung nach ausreichend ist!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Da hast du recht, aber wenn die Fallfrage sich auf das anwendbare Recht für die Aufrechnung bezieht, sehe ich nicht noch die Zulässigkeit der Aufrechnung in der Fallfrage verborgen ... zumal du ja die Zulässigkeit der Aufrechnung nach unserem Ergebnis ja nach dänischer recht prüfen müsstest... und sorry, aber da bin ich raus [emoji23]


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Da hast du Recht!
Ich dachte zwar daran, 823 und Aufrechnung per Hilfsgutachten zu prüfen, aber das gibt die Fallfrage nicht her!

Ich werde jetzt mal die EA bisschen ausschmücken um auf 5 Seiten zu kommen und dann bin ich auch zufrieden!
 
Hallo zusammen,
ich sitzt so langsam auch an der ersten EA in IPR und bin bisher noch ein wenig am verzweifeln, was den Aufbau angeht.
Das es am Ende auf dänisches Recht hinausläuft ist mir aber schon klar.

Prüft ihr nur Rom II? Wo genau baut ihr den MV bzw. Rom I-VO ein?
Haltet ihr euch an das Schema im Skript auf Seite 218? Prüft ihr dort alle Punkte durch?

Irgendwie blicke ich noch nicht durch.. vielleicht hilft der Blick in die alten EAs ein wenig..
 
vielleicht hilft der Blick in die alten EAs ein wenig..
...empfehle ich dringend, denn das Schema im Skript entspricht nur peripher dem Klausuraufbau! Habe die alten EAs nicht und auch kein Zugang zum Modul in moodle mehr, aber ich meine mich zu erinnern, dass da oder bei den alten Klausuren mal eine Aufrechnung dabei war (ich glaube, das war im SoSe 2017, Autounfall Frankreich oder so was). Daran würde ich mich dann mit entsprechend anderen vertr./außervertragl. d.h. Rom I /Rom II entlang hangeln.
 
Weil es ein außervertragliches schuldverhältnis ist, da es hier nicht um den Mietvertrag sondern um die demolierung des Autos geht!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Es ist das Recht maßgeblich, welchem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird und das ist hier der Schadensersatzanspruch... dieser ist außervertraglich und deshalb rom II


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Der Lehrstuhl hat heute in Moodle den ergänzenden Hinweis veröffentlicht, dass der Sachverhalt aus Sicht eines deutschen Gerichts zu begutachten ist. Es müsse kein dänisches IPR geprüft werden.
 
Na ein Glück bin ich davon schon ausgegangen [emoji23][emoji23] das wäre ja auch etwas krass gewesen, wenn sie das verlangt hätten


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Moin, bin auch dabei,
Abgabe is am 12.11. wenn ich es richtig gesehen habe, oder?
 
Ich komme im Moment leider beim Aufbau der EA auch nicht weiter.
Hat denn irgendjemand die Lösung für die EA SS2017, bei der es um die Aufrechnung gehen soll und könnte hier den Aufbau kurz darstellen?

Folgenden Aufbau habe ich bis jetzt:

Ermittlung des anwendbaren Rechts
I. Sachverhalt mit Auslandsberührung (+) Deutschland/Dänemark
II. Materielles Einheitsrecht (-) für Mietvertrag keine Regelungen vorhanden
III. Deutsches Kollisionsrecht
1. Qualifikation entweder EGBGB oder europarechtliche Normen

Hier komme ich nicht weiter, V erklärt die Aufrechnung gegenüber M, der Schadensersatz von V verlangt.
Hauptforderung ist somit der SEA, oder?
Nach Art. 17 Rom-I gilt das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird, hier also der SEA.
Laut Bearbeitervermerk ist die Forderung des M als außervertraglich zu qualifizieren, somit kommt Rom-II zur Anwendung.

Wie bringe ich aber überhaupt Art. 17 Rom-I zur Anwendung, dieser gilt doch nur für vertragliche SV, welches hier ja gerade nicht vorliegt?

Danke für Eure Hilfe
 
hoffe das kommt so hin...

A.... Sachverhalt mit Auslandsbezug
B.... Internationales materielles Einheitsrecht
C.... Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
II. Einschlägige Kollisionsnormen --> hier Art 17 RomI erläutert...
1. Sachlicher Anwendungsbereich
2. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Zwischenergebnis
III. Bestimmung des anwendbare Rechts iSd. Rom II-VO
1. Rechtswahl gem. Art. 14 Rom II-VO
2. Anknüpfung gem. Art. 4 Rom II-VO
a) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
b) Erfolgsort
c) Ausweichklausel, Art 4 III Rom-II VO
D.... Ergebnis
 
hoffe das kommt so hin...

A.... Sachverhalt mit Auslandsbezug
B.... Internationales materielles Einheitsrecht
C.... Deutsches Kollisionsrecht
I. Qualifikation
II. Einschlägige Kollisionsnormen --> hier Art 17 RomI erläutert...
1. Sachlicher Anwendungsbereich
2. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Zwischenergebnis
III. Bestimmung des anwendbare Rechts iSd. Rom II-VO
1. Rechtswahl gem. Art. 14 Rom II-VO
2. Anknüpfung gem. Art. 4 Rom II-VO
a) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
b) Erfolgsort
c) Ausweichklausel, Art 4 III Rom-II VO
D.... Ergebnis
So habe ich es auch gelöst [emoji4]

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
Zurück
Oben