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GelöschterUser11941
abgemeldet
Hallo zusammen,
hat schon jemand mit der ersten EA begonnen?
Ich finde sie tatsächlich gar nicht so einfach und wollte mich mal nach Ideen umhören.
Ich hatte zunächst an ein Widerrufsrecht (vgl. §§ 321, 355 BGB) gedacht.
Allerdings fällt es mir schwer die Unternehmertätigkeit des V nach § 14 BGB zu bejahen.
Mithin würde ich an dieser Stelle "rausfliegen".
Eine Weiterprüfung wäre dann durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§569 BGB) möglich, wobei hier dann fraglich ist, ob eben solcher vorliegt.
Habt ihr andere Ansätze?
hat schon jemand mit der ersten EA begonnen?
Ich finde sie tatsächlich gar nicht so einfach und wollte mich mal nach Ideen umhören.
Ich hatte zunächst an ein Widerrufsrecht (vgl. §§ 321, 355 BGB) gedacht.
Allerdings fällt es mir schwer die Unternehmertätigkeit des V nach § 14 BGB zu bejahen.
Mithin würde ich an dieser Stelle "rausfliegen".
Eine Weiterprüfung wäre dann durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§569 BGB) möglich, wobei hier dann fraglich ist, ob eben solcher vorliegt.
Habt ihr andere Ansätze?