· bin mit der 3. EA zugange. Würde mit der GmbH in Gründung anfangen. Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das Thema GbR oder OHG auch noch einfließen lassen muss.
„Vor-GmbH“
· Zeitraum zwischen Errichtung der GmbH und der Eintragung der GmbH.
· Die Vor-GmbH ist eine rechtsfähige Gesellschaft sui generis, die wie die spätere GmbH zu behandeln ist, soweit es nicht um die Eintragung geht.
· Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nur bei rechtsgeschäftlicher Übertragung über (Diskontinuität zwischen Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH).
· Persönliche Haftung des „Handelnden“, § 11 II GmbHG.
· „Verlustdeckungshaftung“ der Gründer gegenüber der Vor-GmbH.
· 3. GmbH
· Nach Eintragung der GmbH: Haftung der GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, § 13 II GmbHG.
· Verbindlichkeiten der Vor-GmbH bleiben bestehen (Kontinuität zwischen Vor-GmbH und GmbH).
· Handelndenhaftung nach § 11 II GmbHG erlischt.