Einsendeaufgaben EAen WS 2017/18

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Ich hoffe, hier kommt es zu einer regen Diskussion über die EAen. Ab dem 16.10.2017 geht‘s los:)
 
Sitze gerade an einem der Fälle... Es sind meine ersten Aufgaben, die ich bearbeite, beginne dieses Semester mit dem LLM. Wie viel Zeit wendet ihr für die Fallbearbeitung so ca. auf? Zurzeit versuche ich herauszufinden, wie der dolus generalis in Kombi mit dem error in persona zu behandeln ist. Unbeachtlichkeit des Kausalverlaufs besteht ja nur, wenn die Abweichung nicht völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung steht und keine andere Bewertung der Tat gerechtfertigt ist.
 
Also, ich hab noch nicht angefangen. Da ich einen Vollteitjob habe, werde ich nicht viel Zeit - sprich nur an den Wocheenden - haben, mich drum zu kümmern. Ich werde die EA aber nacheinander abarbeiten.
Mir ist zwar noch einRätsel, wie ich konkret anfangen soll... ich kann mich an Strafrecht noch kaum erinneren :)
 
Wer will sich mit mir austauschen?
EA 1
1) a b c d
2) a b c d
3) b d e
4) a c e
5) c d e
6) a e
7) a d
8) a e
9) a e
10) b e
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun der 2. EA: als schwerpunkte sehe ich
1) jauchegrubenfall
2) notwehrprüfung
Seht ihr es genauso?
 
Korrekturen für die 1. EA sind online... hab bestanden :-)

2. EA hab ich fertig. Wie oben angemerkt, ist das m. E. nicht 1:1 der Jauchegrubenfall, sondern ne Kombi mit eip die evtl. anders zu bewerten ist...
 
Muss man bei den ea, insbesondere bei meinungsstreitigkeiten, mit fussnote zitieren?
 
@Frogsoul
Mittlerweile hab ich auch meine Lösungsskizze fertig und schreibe gerade zusammen. Und klar, der Jauchegrubenfall ist es nicht 100%ig. Im objektiven Tatbestand hab ich die objektive Zurechnung als Problemfall und im subjektiven Tatbestand den error in persona. Denke damit müsste dann das Thema gegessen sein.

Was ich mich nur frage: Es steht im SV der EA2, dass A beschließt J in den See zu schmeißen, d.h. eigentlich hatte er ursprünglich das nicht vorgehabt. Hab zwar dennoch auf eine Strafbarkeit durch obj. TB (+) und subj. TB (+), aber kommt jemand auf ein anderes Ergebnis?
 
11 Seiten. Und du?
 
Gerade erst 4.. :) habe den eip gerade durch und gehe noch auf die dolus-generalis-problematik ein. Sonst hab ich den 1. Abschnitt durch.
Beim 2. Abschnitt prüfe ich dann nur noch 223 durch mit Notwehr. Hier ist kein Irrtumsfall oder dergleichen. Hoffe, da liege ich richtig:)
Muss dann auch gleich für heute Schluss machen. Am nächsten WOchenende ist dann Endspurt angesagt:)
 
Nochmal was anderes: muss man bei den Einsendeaufgaben Literaturangaben machen bzw. Fundstellen zitieren?
 
Hallo,

@Frogsoul
in Einsendearbeiten ist die Angabe von Quellen nicht erforderlich, anders dann in Hausarbeiten.

@cupcake
Danke für den Hinweis auf den Jauchgrubenfall, da wäre ich wohl falsch abgebogen.

Prüft ihr "nur" Totschlag oder auch den Heimtückemord?
 
Ziehe die Frage zurück, das Lesen der Aufgabenstellung hilft:rolleyes:
 
So, die zweite EA ist auch insoweit geschafft:() Hoffe es reicht zum Bestehen:)
Mit der 3. EA fange ich am nächsten WE an. Mal schauen, was da einen erwartet:)
 
Bei der letzten EA geht es ja um ein illegales Autorennen mit der Folge, dass ein Unbeteiligter dabei stirbt.
Also, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, es handelt sich hierbei um keinen Irrtumsfall. Es geht hier schlichtweg um die Prüfung von fahrlässigen Tötung mit dem Problem der objektiven Zurechenbarkeit. Ich finde ansonstennichts Besonderes an dem Fall. Ich würde die EA auch garnicht schreiben, wenn ich schon wüsste, dass ich die 2.EA bestanden hab..
Seid ihr schon fertig?
 
Ich denke es geht um die Prüfung, ob es Mord war. Als Vorbild hat m. E. der Raserfall aus Berlin gedient, bei dem die zwei Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Wie seht ihr das?
 
Oh Gott... an Mord habe ich nicht am geringsten gedacht.. ich hab jeweils § 222 und §229 geprüft. Hast du vielleicht einen Link zum Urteil oder so?
 
EA 3 ist fast 1:1 der Berliner Raserfall, also Mord war definitiv Schwerpunkt. Man hätte auch ggf. mit anderer Argumentation fahrl. Tötung bejahen können.
Wie lang muss man so ca. auf die Ergebnisse der EA warten? Sitz schon auf heißen Kohlen... :-P
 
Die EA konnte ich zum Glück noch abändern. Vielen lieben Dank für den Hinweis!
Den 211 hab ich dann auch noch hinzugefügt und abgelehnt, bei mir läuft das ganze auf eine fahrlässige Tötung hinaus. Der SV wurde hinsichtlich der Bejahung/Verneinung des Vorsatzes offen gelassen. Für mich stach aber die Fahrlässigkeit mehr ins Auge. Das Fahrlässigkeitsdelikt birgte auch zur Genüge Probleme in sich.
 
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