Einsendeaufgaben EAs

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo :) Möchte sich jemand über die EAs für dieses Semester austauschen & gibt es eine what’s app Gruppe ? Lg
 
Gerne. Aufgabe 1 ist relativ klar denke ich, bei mir liegt da der Schwerpunkt auf der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des AG Köpenick. Aufgabe 2 ist dann schon etwas kniffliger, ich habe da die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage des F geprüft. Zulässigkeit der Feststellungsklage bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger im Kontext der Klageänderungstheorie; Begründetheit der Feststellungsklage bei Zulässigkeit und Begründetheit der initialen Leistungsklage und unbegründet werden dieser durch tatsächlich erledigender Ereignis nach Rechtshängigkeit (Prozessaufrechnung durch S).
 
? aufgabe 2 ist doch wie da gericht bzgl der aufrechnung verfahrenwird.
was willst du hier klagen? f verklagt s und s rechnt auf
 
Nee..die Frage ist „wie wird das Gericht verfahren“…die Antwort ist, dass es eine Feststellungsklage prüfen wird…übrigens ist die Musterlösung im Online Übungssystem einsehbar
 
oh hatte ich echt nicht im sinn dann eine aufrechnung mit einer klage werbunden wird
 
sagt mal in der 2ten ea steht
Daraufhin beauftragte S den Gerichtsvollzieher GV, den Titel im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
kann der schuldner die zv selbst besuftragen oder ist das ein tippfehler? in 753 i steht gläubiger das ist g nicht s
 
Zuletzt bearbeitet:
@ede Ist mir initial gar nicht aufgefallen, aber ja, scheint ein Tippfehler zu sein.

Aufgabe 2 finde ich recht klar...aber welche Rechtsbehelfe prüft ihr denn bei Aufgabe 1? Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage würde ich sagen...und was noch?
 
bin am suchen dachte an 256 feststellung eigentumslage ivm 903 bgb und wertersatz gepfändeter sachen. aber dazu finde ich nix und 883 sind sachen, hier muss der ersteigerte wert aber ausgegeben werden ivm 812 bgb

wenn 2. klar ist, müsste 1 doch beantwortbar sein
 
Zuletzt bearbeitet:
habe 805 noch geprüft, aber der D hat ja kein Pfandrecht, richtig?

Bin gerade noch am überlegen Vollstreckungserinnerung sinn macht, bzw wie genau
 
bin am suchen dachte an 256 feststellung eigentumslage ivm 903 bgb und wertersatz gepfändeter sachen. aber dazu finde ich nix und 883 sind sachen, hier muss der ersteigerte wert aber ausgegeben werden ivm 812 bgb

wenn 2. klar ist, müsste 1 doch beantwortbar sein
„wenn 2. klar ist, müsste 1 doch beantwortbar sein“
Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht

Und eine Feststellungsklage als Rechtsbehelf im Rahmen der Zwangsvollstreckung?!
 
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