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„wenn 2. klar ist, müsste 1 doch beantwortbar sein“bin am suchen dachte an 256 feststellung eigentumslage ivm 903 bgb und wertersatz gepfändeter sachen. aber dazu finde ich nix und 883 sind sachen, hier muss der ersteigerte wert aber ausgegeben werden ivm 812 bgb
wenn 2. klar ist, müsste 1 doch beantwortbar sein
Überlege auch den 805 noch anzuprüfen…sehe aber auch kein Pfandrecht für den Dhabe 805 noch geprüft, aber der D hat ja kein Pfandrecht, richtig?
Bin gerade noch am überlegen Vollstreckungserinnerung sinn macht, bzw wie genau