Studis Online Eilmeldung: Schuldenbremse geht vor – BAföG-Höhe nicht verfassungswidrig

Lange war die Entscheidung erwartet worden, heute hat das Bundesverfassungsgericht sie vorgelegt. Konkret ging es zwar um das BAföG 2014/2015, doch die Begründung ist so niederschmetternd, dass sie leider auch für das heutige BAföG gültig bleibt.

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