FAQ Ein Studium an der Fernuni Hagen und die Zeitaufwand

Hallo zusammen,

ich überlege mir gerade, ein Informatik-Studium an der Fernuni Hagen aufzunehmen, doch ich weiß nicht, wie die Zeitaufwand aussehen würde, wenn ich mich dafür entschiede. Aus diesem Grund möchte ich beschreiben, wie die Dinge bei mir sind, und euch um einen Rat bitten.

Ich wohne nicht in Deutschland und komme auch nicht draus, trotzdem interessiere ich mich wirklich für die deutsche Sprache und lerne es schon seit einiger Zeit. Ich bevorzuge es bei weitem, mir neues Wissen selbständig zu erwerben, also ich glaube, dass ein Fernstudium das Perfekte für mich sein könnte. Weil ich, wie ich schon erwähnt habe, wirklich Deutsch mag, bin ich schon zu dem Schluss gekommen, dass Hagen in meiner Situation ein wunderbares Angebot haben könnte. Das Problem ist nur, ich bin mittlerweile 21 und habe schon einen Vollzeitjob, in dem ich jeden Tag ungefähr 8 Studen arbeite. Die auf der Hagen-Website zu findenden Informationen deuten darauf hin, dass man bei einem Vollzeitstudium zirka 9-10 Stunden täglich studieren sollte. Ich denke also darüber nach, ein Teilzeitstudium aufzunehmen, und ich glaube, dass ich mir 6 Stunden pro Tag für das Studieren finden könnte.

Meine Frage ist also Folgende: glaubt ihr, dass es für mich realistich wäre, das Studium zu schaffen, wenn ich jeden Tag 6 Stunden für das Studieren hätte? Wie viel Zeit braucht man eurer Meinung nach eigentlich, wenn er Informatik an der Fernuni Hagen studieren möchte? Danke im Voraus für eure Antworten! :)
 
Die meisten in Hagen arbeiten und/oder haben Familie. Mit 21 gehörst du definitiv zu den jüngsten.
Die Uni rechnet bei VZ mit 30 Stunden pro Woche. Ich kenne aber keinen, der wirklich soviel investiert. Persönlich mache ich aktuell so 5-10 Stunden pro Woche, wenn man abends nach der Arbeit ein zwei Stündchen etwas macht an zwei Tagen und vor Abgabeterminen mal einen Tag am Wochenende sollte das hinkommen. Im Bachelor habe ich Wochen wenn nicht gar Monate lang nichts gemacht und dann nur in der Klausurphase alles reingeprügelt.

Ich würde sagen schreib dich ein, beleg zwei Module und im zweiten Semester kannst du ja noch immer mehr oder weniger belegen.
 
Ich denke also darüber nach, ein Teilzeitstudium aufzunehmen
Bei einem Vollzeitjob ist, soweit ich weiß, ein Vollzeitstudium auch nicht erlaubt (max. 20h Arbeit/ Woche). Aber das Tempo ist auch bei einem Teilzeitstudium variabel, d.h. man kann auch hier 30 Credits/Semester machen, wenn man möchte. 30 Credits=3 Module sind aber bei einem Vollzeitjob meiner Meinung nach in Informatik nicht machbar. Ich würde 1-2 Module pro Semester empfehlen=15 Credits=450h pro Semester. Die schwierigsten Module sind in Informatik meines Wissens 1141 und 1142. Für 1141 hat man 9 Versuche. Vielleicht ist ja auch Wirtschaftsinformatik interessant. Ein Teilzeitstudium dauert mindestens 4,5 Jahre, ein Vollzeitstudium mindestens 3 Jahre.
 
Danke schön für eure hilfreichen Antworten! 😍 Wie ihr mir schon geraten habt, probiere ich es erst mit zwei Modulen, und dann sehe ich, wie es geht. Danke schön! :)
 
Bei einem Vollzeitjob ist, soweit ich weiß, ein Vollzeitstudium auch nicht erlaubt (max. 20h Arbeit/ Woche).
Wer sollte etwas dagegen haben? Das Studium zählt nicht als Nebenjob, den Arbeitgeber geht es nichts an was und wieviel du in deiner Freizeit lernst. Ich war im Bachelor auch als VZ Student eingeschrieben trotz VZ Job.
Das Ganze führt nur zu Problemen, wenn man dann arbeitslos wird, weil man dann laut der Logik des AA keine Zeit für einen Job hätte und dann Bafög beantragen soll und sich selbst krankenversichern muß.

Die Art wie man sich einschreibt ist aber ansonsten auch weitestgehend egal. Wie du sagst kann man die Anzahl der Module ja erhöhen oder reduzieren wie man möchte. Was dann für die Prio der Seminare am besten ist braucht man bei der Einschreibung noch nicht überlegen.
 
Ich war im Bachelor auch als VZ Student eingeschrieben trotz VZ Job.
Ich sehe keinen Vorteil für Arbeitnehmer mit Vollzeit-Studium, oder habe ich etwas übersehen? Im Teilzeit-Studium gibt es aber einen wesentlichen Vorteil: man bekommt eher einen Seminarplatz, da der Status bei der Berechnung des Studienfortschritts eine Rolle spielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe keinen Vorteil für Arbeitnehmer mit Vollzeit-Studium, oder habe ich etwas übersehen? Im Teilzeit-Studium gibt es aber einen wesentlichen Vorteil: man bekommt eher einen Seminarplatz, da der Status bei der Berechnung des Studienfortschritts eine Rolle spielt.
Eine Kommilitonin hat 5 Klausuren 2 Semestern bestanden. Wäre sie VZ eingeschrieben hätte sie Prio 1 beim Seminar. Da sie TZ eingeschrieben ist hat sie nur Prio 3. Obwohl sie mehr gemacht hat als von VZ verlangt wird.

Aber sowas prüft man dann im Ernst- und Einzelfall. Bei der Einschreibung erstmal TZ, man kann ja zu jeder Rückmeldung wechseln.

Das gilt aber für VZ Studenten die nebenbei arbeiten. Nicht VZ Arbeitnehmer die nebenbei studieren. Wir sind ja über die Arbeit versichert und machen das in unserer Freizeit. Sonst gäbe es ja auch eine Grenze wieviele Module man im Semester bearbeiten darf.
 
Eine Kommilitonin hat 5 Klausuren 2 Semestern bestanden. Wäre sie VZ eingeschrieben hätte sie Prio 1 beim Seminar. Da sie TZ eingeschrieben ist hat sie nur Prio 3. Obwohl sie mehr gemacht hat als von VZ verlangt wird.
Prio3 hätte sie auch in VZ bekommen. Denn Prio 1+2 gibt es nur dann, wenn man schon kurz vor dem Abschluss steht. Generell: je schneller man studiert, desto höher die Vergabepriorität, und die Regelstudienzeit in TZ ist mit 4,5 Jahren höher als in VZ mit 3 Jahren, d.h. TZ ist ein Vorteil:

"Die Vergabepriorität „eins“ bekommt, wer schnell studiert und weit vorangekommen ist, also in der Regelstudienzeit kurz vor dem Abschluss steht. Dies gilt beispielsweise für Bachelor-Studierende im achten Semester, die mindestens 14 Module studiert haben. Die Stufe „zwei“ erhält, wer weit ist, aber eher langsam vorankommt. Für alle anderen gilt die dritte Stufe."

 
Prio3 hätte sie auch in VZ bekommen. Denn Prio 1+2 gibt es nur dann, wenn man schon kurz vor dem Abschluss steht.
Nein, bei Vollzeit ist Prio 1 im Master Wiwi max 2 Semester und mind 3 Module, das hatte sie ja. Für Prio 1 in TZ gilt jedoch mind 6 Module und max 4 Semester. Sie war demnach über der Anforderung für die VZ Studenten und hatte dennoch nur Prio drei als TZ Student.
Seite 6 die Tabelle.
 
Nein, bei Vollzeit ist Prio 1 im Master Wiwi max 2 Semester und mind 3 Module, das hatte sie ja.
Ja klar, aber es ging ja um eine Bacheloreinschreibung. Im Bachelor ist ein Teilzeit-Studium für die Seminarpriorität vorteilhafter.
(gibt es an der Fakultät MI überhaupt eine Priorisierung nach Studienfortschritt?). Im Master WiWi TZ ist es wirklich ungünstig geregelt.
Das gilt aber für VZ Studenten die nebenbei arbeiten.
Wenn VZ/VZ funktioniert: :thumbsup: Mir selbst ist dieses Modell neu.

@Xtina
Falls du es noch nicht kennst, hier ist ein guter Überblick:
 
a klar, aber es ging ja um eine Bacheloreinschreibung.
Ich sprach vom expliziten Fall der Kommilitonin, die nun mal im Master studiert. Als Beispiel dass es vereinzelte Gründe gibt wie VZ vs TZ eine Rolle spielt. Im Großen und Ganzen aber nicht.

Ich glaube das VZ vs TZ stammt aus der Zeit, in der die TZ Studenten mehr Zeit für die Abschlußarbeiten hatten. Da aber dann einfach alle im letzten Semester zu TZ gewechselt waren, war der Sinn der Sache dann auch hinfällig.
 
Das Ganze führt nur zu Problemen, wenn man dann arbeitslos wird, weil man dann laut der Logik des AA keine Zeit für einen Job hätte und dann Bafög beantragen soll und sich selbst krankenversichern muß.
Selbst das lässt sich lösen. In § 139 Abs. 2 SGB III steht:
Bei Schülerinnen, Schülern, Studentinnen oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Die Vermutung ist widerlegt, wenn die Schülerin, der Schüler, die Studentin oder der Student darlegt und nachweist, dass der Ausbildungsgang die Ausübung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen zulässt.
(Hervorhebung von mir)

Ich hatte genau diesen Fall selbst schon. Ich war als Vollzeitstudent eingeschrieben und wurde arbeitslos. Ich habe dann meinem Fallbearbeiter gesagt: "Hören Sie. Ich studiere seit mehreren Semestern neben einem Vollzeitjob. Es ist doch offensichtlich, dass das geklappt hat. Wieso sollte es in Zukunft nicht mehr klappen?"

Das reichte zur Widerlegung der Vermutung und damit zur Anspruchsberechtigung.
 
Selbst das lässt sich lösen. In § 139 Abs. 2 SGB III steht:

(Hervorhebung von mir)

Ich hatte genau diesen Fall selbst schon. Ich war als Vollzeitstudent eingeschrieben und wurde arbeitslos. Ich habe dann meinem Fallbearbeiter gesagt: "Hören Sie. Ich studiere seit mehreren Semestern neben einem Vollzeitjob. Es ist doch offensichtlich, dass das geklappt hat. Wieso sollte es in Zukunft nicht mehr klappen?"

Das reichte zur Widerlegung der Vermutung und damit zur Anspruchsberechtigung.
Interessant. Mir wurde damals von meiner Sachbearbeiterin gesagt, ich dürfte selbst nur VHS Kurse abends machen, da ich sonst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Wolle ich vormittags etwas machen müsste ich mich TZ arbeitslos melden und bekäme nur das halbe Geld.
 
Interessant. Mir wurde damals von meiner Sachbearbeiterin gesagt, ich dürfte selbst nur VHS Kurse abends machen, da ich sonst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Wolle ich vormittags etwas machen müsste ich mich TZ arbeitslos melden und bekäme nur das halbe Geld.
Das passiert, wenn Menschen nicht verstehen, was eine widerlegbare Vermutung ist. Allerdings kann es je nach Sachbearbeiter:in schwerer oder leichter sein, den Gegenbeweis anzutreten.
 
Ich hatte genau diesen Fall selbst schon. Ich war als Vollzeitstudent eingeschrieben und wurde arbeitslos. Ich habe dann meinem Fallbearbeiter gesagt: "Hören Sie. Ich studiere seit mehreren Semestern neben einem Vollzeitjob. Es ist doch offensichtlich, dass das geklappt hat. Wieso sollte es in Zukunft nicht mehr klappen?"

Das reichte zur Widerlegung der Vermutung und damit zur Anspruchsberechtigung.

Na ja, wenn dein Fallbearbeiter besonders mies drauf ist, sagt er dann: Sehen Sie, deswegen sind Sie arbeitslos geworden, weil es mit Ihrem Job dann nicht mehr geklappt hat... :O_o:

Ich sehe allerdings auch keine Vorteile einer Vollzeiteinschreibung im Vergleich zu Teilzeit, außer man wollte tatsächlich BAföG beantragen...
 
Na ja, wenn dein Fallbearbeiter besonders mies drauf ist, sagt er dann: Sehen Sie, deswegen sind Sie arbeitslos geworden, weil es mit Ihrem Job dann nicht mehr geklappt hat... :O_o:
Naja... ein wenig Glück gehört leider auch dazu.
 
Zurück
Oben