Vielen Dank für die Info :)Man kann eine mangelhafte juristische Klausur mit einer anderen juristischen Klausur ausgleichen.
Dafür muss man aber in der mangelhaften Klausur mindestens 25 Punkte haben und in der Klausur, mit der man ausgleichen möchte, die Differenz zu 100 - also 25 Punkte in der einen und 75 Punkte in der anderen würde gehen.
§ 16 Ausgleichsregelungen in der LLB Prüfungsordnung
Für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren gilt separat nochmal dasselbe.
Und wie oft darf ich ausgleichen?