Sonstiges Erfahrung mit der Anrechnung von alten Prüfungsleistungen

Hallo Zusammen,

ich habe von 2001-2007 an der Universität in Passau Jura studiert und leider das 1. Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ich überlege schon seit einigen Monaten ggf. nochmal ein Studium in Angriff zu nehmen (LLB).

Ich wollte mich erkundigen, ob es hier eventuell Personen gibt, die nach einer ähnlichen langen Pause nochmal versucht haben einen Abschluss zu erlangen und ggf. auch Erfahrung mit dem Anrechnungsverfahren haben. Mir fällt es besonders schwer die Leistungen nach den alten Studienordnungen „vergleichbar“ darzustellen. Ich habe knapp 30 Scheine auf dem Weg zum 1. Staatsexamen erlangt. Den genauen Inhalt der Scheine jetzt darzustellen ist sehr schwierig. Außerdem habe ich den Eindruck, dass mir sehr häufig 10-20% fehlen, um ein Modul angerechnet zu bekommen.

So habe ich z.B. keine Klausur im Insolvenzrecht geschrieben, aber ein zweimonatiges Pflichtpraktikum in einem Kanzlei für Insolvenzrecht absolviert und hatte Insolvenzrecht als Wahlfach im Examen belegt.

Im Europarecht gab es ebenfalls keine Abschlussklausur. Ich erinnere mich, dass eine Frage im Grundkurs Staats- und Verfassungsrecht Europarecht behandelt hatte, aber dies jetzt nachzuweisen ist denke ich quasi unmöglich.

So zieht sich das wie ein roter Faden durch die Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten, wenn man die Anforderungen der Module sich genau durchliest.

Ich habe von der Universität Passau die alten Studienordnungen erhalten, die zumindest die SWS-Anzahl darstellen. Viel mehr kann ich dem Anrechnungsverfahren allerdings nicht beisteuern.

Ich habe außerdem ein sog. „Diploma in Law“ vom Kings College in London, welches 60 ECTS umfasst. Meines Erachtens schließt die Prüfungsordnung die Anrechnung ausländischer Prüfungsleistungen nicht aus, aber die Frage, ob es zielführend ist diese Module anzuführen, konnte mir nicht beantwortet werden.

Ich habe mich bereits zwei mal an das Prüfungsamt mit Fragen gewandt, aber prinzipiell wird einem gesagt, dass eine Beratung der Zusammenstellung im Vorfeld nicht gewährleistet wird. Meine Erfahrung bezüglich der Antworten per E-mail und einem telefonischen Beratungsgespräch waren leider sehr negativ insgesamt. Ich hatte nicht wirklich den Eindruck, dass ein großes Interesse bestand mich als Student zu gewinnen.

Ich hoffe mir kann jemand Mut machen oder ein paar Tipps geben, wie ich die Sache am besten in Angriff nehmen kann. Zumindest versuchen möchte ich es.

Vielen Dank im Voraus!
 
Ich habe von der Universität Passau die alten Studienordnungen erhalten, die zumindest die SWS-Anzahl darstellen.
Die alte Studienordnung mit den SWS sollte zum Ziel führen, so war es zumindest bei mir (ich hatte mein Erststudium 1985 beendet). Dabei entsprechen 6 SWS von früher 10 ECTS. Vermutlich befinden sich in der Studienordnung der Uni Passau irgendwo auch kurze Inhaltsbeschreibungen der von Dir besuchten Vorlesungen und Übungen. An Hand dieser beiden Informationen (SWS und Inhaltsbeschreibungen) zusammen mit Deinen Zeugnissen (falls vorhanden mit Studienbuch) müsste das Prüfungsamt über die Anrechenbarkeit Deiner bereits erbrachten Leistungen entscheiden können.

Ein Versuch lohnt sich auf jeden Fall.

Ich habe außerdem ein sog. „Diploma in Law“ vom Kings College in London, welches 60 ECTS umfasst.
Dazu kann ich Dir nichts schreiben. Wenn möglich, lasse Dir vom Kings College ein Modulhandbuch schicken und lege es Deinem Antrag bei.

Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Antrag.
 
Danke für deine Antwort Cicero. Wann hast du den Antrag auf Anrechnung gestellt? Ich habe zum Teil gelesen, dass man früher durch die Zulassung zum 1. Staatsexamen pauschal 10 Module angerechnet bekommen hat. Das ist jetzt wohl nicht mehr so gewollt.

Falls die Anrechnung abgelehnt wird, hat man eine Möglichkeit Nachweise nachzureichen, falls es inhaltliche Zweifel gibt?
 
Die Frage, wie viele oder welche Module anerkannt werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Ergebnisse fallen, trotz Zulassung für das 1. Staatsexamen, sehr unterschiedlich aus.
Am besten stellst Du einen Antrag auf Anerkennung und legst neben den Scheinen, alles bei, was dem Nachweis dienlich sein kann (Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen etc.). Dann weißt Du, wie Deine Ausgangssituation wäre, falls Du Dich für das Studium entschließt.:-)

Viel Erfolg!
 
@set_me_free :

Ich hatte meinen Antrag vor der Einschreibung gestellt und bekam die Möglichkeit Nachweise nachzureichen. Als ich die Anerkennung erhielt, war ich schon eingeschrieben.

Zitat aus der Antwort des Prüfungsamtes auf mein erstes Schreiben:
Für die Prüfung auf Anerkennung Ihrer erbrachten Prüfungsleistungen benötige ich noch weitere Nachweise hinsichtlich der konkret erbrachten Leistungen, ..., da insbesondere der Inhalt und der Umfang der erbrachten Prüfungsleistungen aus den mir vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen ersichtlich ist.

Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen, nach Möglichkeit eine Inhaltsbeschreibung bzw. ein Modulhandbuch, mit Hinweis auf dieses Schreiben. ...

Den Tipp mit den SWS erhielt ich allerdings nicht vom Prüfungsamt sondern von @Eloy
Eine Anerkennung wäre aber indirekt über relevante Kopien aus der Studien-/Prüfungsordnung und dem damaligen Vorlesungsverzeichnis denkbar gewesen. Die Vergleichbarkeit des Stoffumfangs wird über die Anzahl der SWS hergestellt. Meines Wissens nach entsprechen hier 6 SWS i.d.R. 10 ECTS.

Als ich dem Prüfungsamt die Studienordnung von 1986 schickte, wurden 5 der 6 von mir beantragen Module problemlos anerkannt.

Mehr kann ich Dir dazu nicht schreiben. Mache es wie @Liese geschrieben hat. Evtl. kannst Du noch ein Schreiben beilegen, in dem Du angibst, wo welche Information zu finden ist, damit die/der PrüferIn nicht erst lange in Deinen Unterlagen suchen muss.

Viel Erfolg!
 
Danke für eure Antworten. Das hat mir tatsächlich sehr geholfen. Ich möchte versuchen 11 Module anerkannt zu bekommen. Ich habe heute das nach der SWS Regel mal zusammengestellt und werde versuchen den Antrag bis nächste Woche zu stellen. Der Grundkurs Privatrecht muss dann halt z.B. für 3 Module angegeben werden. Ich werde mich nochmal melden, wenn ich eine Antwort vom Prüfungsamt habe.
 
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