Hallo Zusammen,
ich habe von 2001-2007 an der Universität in Passau Jura studiert und leider das 1. Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ich überlege schon seit einigen Monaten ggf. nochmal ein Studium in Angriff zu nehmen (LLB).
Ich wollte mich erkundigen, ob es hier eventuell Personen gibt, die nach einer ähnlichen langen Pause nochmal versucht haben einen Abschluss zu erlangen und ggf. auch Erfahrung mit dem Anrechnungsverfahren haben. Mir fällt es besonders schwer die Leistungen nach den alten Studienordnungen „vergleichbar“ darzustellen. Ich habe knapp 30 Scheine auf dem Weg zum 1. Staatsexamen erlangt. Den genauen Inhalt der Scheine jetzt darzustellen ist sehr schwierig. Außerdem habe ich den Eindruck, dass mir sehr häufig 10-20% fehlen, um ein Modul angerechnet zu bekommen.
So habe ich z.B. keine Klausur im Insolvenzrecht geschrieben, aber ein zweimonatiges Pflichtpraktikum in einem Kanzlei für Insolvenzrecht absolviert und hatte Insolvenzrecht als Wahlfach im Examen belegt.
Im Europarecht gab es ebenfalls keine Abschlussklausur. Ich erinnere mich, dass eine Frage im Grundkurs Staats- und Verfassungsrecht Europarecht behandelt hatte, aber dies jetzt nachzuweisen ist denke ich quasi unmöglich.
So zieht sich das wie ein roter Faden durch die Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten, wenn man die Anforderungen der Module sich genau durchliest.
Ich habe von der Universität Passau die alten Studienordnungen erhalten, die zumindest die SWS-Anzahl darstellen. Viel mehr kann ich dem Anrechnungsverfahren allerdings nicht beisteuern.
Ich habe außerdem ein sog. „Diploma in Law“ vom Kings College in London, welches 60 ECTS umfasst. Meines Erachtens schließt die Prüfungsordnung die Anrechnung ausländischer Prüfungsleistungen nicht aus, aber die Frage, ob es zielführend ist diese Module anzuführen, konnte mir nicht beantwortet werden.
Ich habe mich bereits zwei mal an das Prüfungsamt mit Fragen gewandt, aber prinzipiell wird einem gesagt, dass eine Beratung der Zusammenstellung im Vorfeld nicht gewährleistet wird. Meine Erfahrung bezüglich der Antworten per E-mail und einem telefonischen Beratungsgespräch waren leider sehr negativ insgesamt. Ich hatte nicht wirklich den Eindruck, dass ein großes Interesse bestand mich als Student zu gewinnen.
Ich hoffe mir kann jemand Mut machen oder ein paar Tipps geben, wie ich die Sache am besten in Angriff nehmen kann. Zumindest versuchen möchte ich es.
Vielen Dank im Voraus!
ich habe von 2001-2007 an der Universität in Passau Jura studiert und leider das 1. Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ich überlege schon seit einigen Monaten ggf. nochmal ein Studium in Angriff zu nehmen (LLB).
Ich wollte mich erkundigen, ob es hier eventuell Personen gibt, die nach einer ähnlichen langen Pause nochmal versucht haben einen Abschluss zu erlangen und ggf. auch Erfahrung mit dem Anrechnungsverfahren haben. Mir fällt es besonders schwer die Leistungen nach den alten Studienordnungen „vergleichbar“ darzustellen. Ich habe knapp 30 Scheine auf dem Weg zum 1. Staatsexamen erlangt. Den genauen Inhalt der Scheine jetzt darzustellen ist sehr schwierig. Außerdem habe ich den Eindruck, dass mir sehr häufig 10-20% fehlen, um ein Modul angerechnet zu bekommen.
So habe ich z.B. keine Klausur im Insolvenzrecht geschrieben, aber ein zweimonatiges Pflichtpraktikum in einem Kanzlei für Insolvenzrecht absolviert und hatte Insolvenzrecht als Wahlfach im Examen belegt.
Im Europarecht gab es ebenfalls keine Abschlussklausur. Ich erinnere mich, dass eine Frage im Grundkurs Staats- und Verfassungsrecht Europarecht behandelt hatte, aber dies jetzt nachzuweisen ist denke ich quasi unmöglich.
So zieht sich das wie ein roter Faden durch die Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten, wenn man die Anforderungen der Module sich genau durchliest.
Ich habe von der Universität Passau die alten Studienordnungen erhalten, die zumindest die SWS-Anzahl darstellen. Viel mehr kann ich dem Anrechnungsverfahren allerdings nicht beisteuern.
Ich habe außerdem ein sog. „Diploma in Law“ vom Kings College in London, welches 60 ECTS umfasst. Meines Erachtens schließt die Prüfungsordnung die Anrechnung ausländischer Prüfungsleistungen nicht aus, aber die Frage, ob es zielführend ist diese Module anzuführen, konnte mir nicht beantwortet werden.
Ich habe mich bereits zwei mal an das Prüfungsamt mit Fragen gewandt, aber prinzipiell wird einem gesagt, dass eine Beratung der Zusammenstellung im Vorfeld nicht gewährleistet wird. Meine Erfahrung bezüglich der Antworten per E-mail und einem telefonischen Beratungsgespräch waren leider sehr negativ insgesamt. Ich hatte nicht wirklich den Eindruck, dass ein großes Interesse bestand mich als Student zu gewinnen.
Ich hoffe mir kann jemand Mut machen oder ein paar Tipps geben, wie ich die Sache am besten in Angriff nehmen kann. Zumindest versuchen möchte ich es.
Vielen Dank im Voraus!