Allgemeine Infos Erfahrungsberichte | 55105 Arbeitsvertragsrecht

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Stoff des Moduls
Die Skripte von Frau Tillmanns sind ganz nett formuliert. Es sind klausurrelevante Absätze grau unterlegt, was am Anfang vielleicht hilfreich wirkt, am Ende mich aber etwas genervt hat.
Die vier KE sind ordentlich unterteilt und das Inhaltsverzeichnis recht ausführlich, das finde ich zum Suchen gewisser Themen immer wichtig.
Ansonsten gibt es einige Schemata, zB. zur Prüfung einer AGB-Kontrolle, den Rest muss man sich aber egenständig suchen.
Dafür wiederum fand ich die Skripte nicht so schön, da sie teilweise bei den einzelnen Themen die Prüfungspunkte vertauscht haben und einige nicht mehr erwähnt wurden, aber dennoch relevant waren. Das ist aber kein Beinbruch, die Schemata findet man im Internet zuhauf und kann sie dann mit den Einzelheiten aus den Skripten noch ergänzen.
Vom Umfang der Skripte ging es, wie jedes Semester fing ich ganz verzückt und neugierig an zu lesen, erste KE, zweite KE - was, schon Zeit, die EA zu bearbeiten?!
Naja, für mein Zeitmanagement kann Frau Tillmanns ja nichts ... Die KE kamen danach nur noch partiell dran, beck-online.de usw fand ich etwas hilfreicher.
Insgesamt kann man sagen, dass viel des Verständnisses auf BGB I und II aufbaut, so zB. die Folgen einer nicht nachholbaren Arbeitsleistung wegen des absoluten Fixschuldcharakters, dadurch § 275 I und die Gegenleistungspflicht nach § 326 I erloschen; Verhalten von Kündigung und Anfechtung und AGB-Kontrolle.

Klausurvorbereitung
Es dauerte bei mir etwas, bis die Schemata für die verschiedenen Arten der Kündigungen im Kopf waren. Da sollte man sich aber wirklich Mühe geben; wenn man erst einmal weiß, wo was zu prüfen ist, kann man auch besser mit kleinen Stolpersteinen der Prüfer umgehen.
Die Online-Vorlesung der Menotrin habe ich mir genau ein Mal angeschaut. Sehr langatmig, man kann währenddessen aber super seine Nägel machen ...
Dennoch ist die Bearbeitung der Fälle ziemlich wichtig, um zu erfahren, wie die Hagener die Prüfungsreihenfolge denn gerne hätten.
Man kann zum Glück auch nur die Folien der Musterlösung anschauen und mit der eigenen Lösung vergleichen.
Dazu habe ich mir wieder ein Schulheft angeschafft, meine stichpunktartige Lösung eingetragen und mit der Musterlösung verglichen.
Dabei wurde alles falsche rigoros rot angestrichen im Lehrer-Stil und Sachen, von denen ich dachte, die seien nice to know, wurden in grün daneben geschrieben. Diese Kommentare habe ich mir immer und immer wieder durchgelesen, bis ich schlussendlich wusste, was bei den verschiedenen Sachverhalten wichig zu wissen ist.
Das mag albern wirken, so hatte ich aber alles Wichtige in meinen Heften und war mein Zettelchaos los.
Falls ihr die Möglichkeit habt, ein Mentoriat zu besuchen, so nutzt sie! Grade um am Anfang den Überblick über die Zusammenhänge der verschiedenen Gesetze zu bekommen, sind die wirklich nützlich.

Ansonsten gilt wie in jedem Fach auch: Meinungsstreitstände sind schön zu wissen, die EA sind viel zu früh dran gewesen und ohne Fleiß kein Preis!
 
Hallo
das Online-Mentoriat habe ich auch abgebrochen, war nicht auszuhalten. Auf den Folien und im Vortrag wurde die Musterlösung des Falles, die man in 10 Minuten durchlesen kann auf eine Stunde ausgedehnt, inhaltlich war da (zumindest in den ersten beiden Einheiten) nicht mehr.
Die gute Nachricht, für das Fach braucht man nicht viel Vorbereitungszeit, wenn man sich nicht in irgend welchen BAG Urteilen verzettelt. Man muss sich konsequent vor Augen halten, dass es sich um ArbeitsVERTRAGSrecht handelt. Demnach habe ich das Stoffgebiet zunächst dahingehend untersucht, was von meinem bereits erworbenen BGB-Wissen (Vertragsrecht= BGB I) zugunsten des schwächeren Arbeitnehmers durch Spezialregelungen modifiziert wird.

Über diese Gesetze sollte man zunächst grob wissen was diese regeln. Beim durchlesen daran denken, wie das nun das übliche Vertragsrecht modifiziert. Dann ein paar alte Klausuren ansehen (die werden beim Mentoriat in der Regel eingestellt. Ziel ist es zu verstehen, wie der Lehrstuhl versucht den Stoff abzufragen. Dabei stellt man fest, dass bei allen Klausuren jeweils einem relativ kurzen Teil der jeweiligen Struktur (diese muss zum jeweiligen Thema sitzen) der Schwerpunkt in der Argumentation und der Abwägung liegt und man lediglich zu einem vertretbaren Ergebnis gelangen muss. Natürlich ist es dann einfach, wenn man die Argumente des BAG kennt, dann nimmt man diese. Falls nicht beginnt man die einschlägige Vorschrift auszulegen und diskutiert das Ergebnis. Im Zweifel entscheidet man sich zu Gunsten des AN (Arbeitsgerichte sind in ihrer Tendenz im Zweifel eher AN freundlich). Ich kannte weder Rechtsprechung noch Literatur zu meinem Klausurfall bzw der Zusatzfrage und habe die Klausur mit der zuvor beschriebenen Methode bestanden (Note 3,0 fand ich OK für die selbst erfundene Argumentationskette bzw was ich für die Zusatzfrage bekommen habe)

Nicht vergessen neben der Kündigungsschutzklage, AGB´s ansehen, die Fristenberechnung vom BGB AT muss sitzen, und natürlich den Gutachtenstil in aller Ausführlichkeit demonstrieren.
zur Kündigungsschutzklage ist dieser Vortrag ganz gut, der RA fasst das KSchG recht gut zusammen:
lg
Sigi
 
Sehr kreativ, @Christel, im Ex-Rewe, InFi, Prop und Arbeitsvertragsrecht Werbung für study-Dings zu machen - sich noch nicht einmal die Mühe machen, was zum Modul zu schreiben, sondern nur Copy and Paste ist ganz schön arm...
a045.gif

(...und kann ich auch ;-))
 
Die Skripte in Arbeitsrecht fand ich eigentlich ganz gut. Wenn man aber vorher mit Arbeitsrecht wenig Berührungspunkte hatte, ist es eines der schwereren Module, da -vieles nicht im Gesetz steht, sondern auf Rechtsprechung basiert - das muss man halt einfach dann wissen.

Somit ist es denke ich am besten, sich anhand von Fällen vorzubereiten. Da gibt's auf Moodle einige und in dem Online Mentoriat wird eigentlich alles durchgekaut, was wichtig ist.

Auch sollte man in der Prüfung nicht zu sehr auf eine Kündigungsschutzklage hoffen, früher hat der Lehrstuhl fast immer Kündigungsschutzklagen prüfen lassen, inzwischen ist er aber etwas davon weggekommen und man kann schwer einschätzen was genau dran kommen könnte.
 
Hallo zusammen, ich möchte gerne Arbeitsvertragsrecht belegen, bin mir aufgrund der Rückmeldungen allerdings sehr unsicher. Ist es wirklich so versammt schwer? Hat jemand Altklausuren? Würde gerne mal sehen, wie solch eine Klausur aufgebaut ist. VG Lara
 
@laho Grundsätzlich braucht man vor keinem Modul Angst haben, die Herangehensweise ist nur entscheidend. Wenn du Arbeitsvertragsrecht nicht als Pflichtmodul hast, sondern es frei wählen kannst, solltest du folgendes wissen:
Das Arbeitsrecht ist etwas gewöhnungsbedürftig, da (wie die Vorredner schon sagten) viele Definitionen und Vorgehensweisen nicht dem Gesetz sondern der Rechtsprechung zu entnehmen sind. Außerdem musst du den Gutachtenstil beherrschen, was für viele Wirtschaftswissenschaftler erst einmal ein Hürde ist.
Es ist aber machbar, wenn man sich rechtzeitig eine Liste aller möglichen Prüfungsthemen, auch der kleineren !!!! ( betriebliche Übung, AGG usw.), macht und sich dazu alle wesentlichen Prüfungsschemata ansieht. Am besten holt man sich noch ein Fallbuch, damit man ein Gefühl für die Gliederung und Vorgehensweise hat. Für einige Schemata und Definitionen sind auch die Alpmann-Schmidt Karteikarten sehr hilfreich und du kannst im virtuellen Mentoriat Wünsche äußern, wenn du mit einem Thema nicht so ganz grün wirst. Ich hatte im letzten Mentoriat vor der Klausur um eine AGB-Prüfung gebeten, weil ich die hasse wie die Pest, und ironischerweise kam die auch in die Prüfung rein, obwohl sie im Semester davor auch schon drin war. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es den Prüfern offenbar auf den Kern und die richtige juristische Vorgehensweise ankommt, denn ich hatte aus privaten Gründen so gut wie keine Zeit zum Lernen, hatte mir aber trotzdem die Prüfungsreihenfolgen aller Themen zumindest angesehen und habe bestanden (SS 18). Und ich würde meine Definitionen im Nachhinein eher in die Kategorie "Nicht schön, aber selten" packen. Hoffentlich konnte ich dir deine Bedenken zumindest etwas nehmen.
 
Ich habe das Modul auch erledigt, mir haben unterschiedliche Fallbücher geholfen als Einstieg habe ich das von Dummies genommen.
Da war alles sehr einfach erklärt, dann lernen mit Fällen und das von Tillmanns,
Klausurenkurs im Arbeitsrecht I.
 
Danke euch für die Rückmeldungen. Ich werd es mir wohl noch überlegen, habe echt Respekt vor der Klausur. Leider gibt es kein Modul, welches noch so detailliert Personalthemen behandelt, welches ich belegen könnte.
 
Habe dieses Modul im WS 2018/19 belegt und muss auch sagen, dass es auf jeden Fall machbar ist. Wichtig ist, dass man sich während des Semester immer wieder vor Augen führt, dass es um Arbeitsvertragsrecht geht, in Klausuren also gerne das dran kommt, was im Arbeitsvertrag eben anders ist als in zB einem Kaufvertrag. Besonderheiten eben, wie zB § 310 IV 2 BGB: bei einer AGB-Prüfung im Arbeitsrecht sind dessen Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört etwa, dass Vertragsstrafen in den AGB eines Arbeitsvertrages für den Nichtantritt der Arbeit trotz klaren Verstoßes gegen § 309 Nr. 6 BGB dennoch wirksam sind, da gemäß § 888 III ZPO im Arbeitsrecht keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden können und eine Vertragsstrafe somit die einzige Möglichkeit für den Arbeitgeber ist, den Arbeitnehmer dazu anzuhalten, seine Arbeit auch ordnungsgemäß anzutreten.

Ihr müsst euch beim Lernen einfach immer fragen, wann eine Abweichung zum normalen Vertragsrecht vorliegt - das ist dann auf jeden Fall sehr klausurrelevant!

Die Skripte sind gut geschrieben und das Wichtigste grau hinterlegt - gerade wenn man am Ende noch einmal widerholt, ist das eine gute Orientierungshilfe. Besonders schön ist der Hinweis in Skript 1, dass man kein Lehrbuch nebenher lesen muss: der Stoff aus den Skripten ist ausreichend! Ich habe daher lediglich in ein paar Fallbücher hineingeschaut und wirklich nur den Stoff der Skripte gelernt - und das Modul im ersten Versuch und auch mit einer zufriedenstellenden Note bestanden...

Wer in der Nähe von Stuttgart wohnt, dem kann ich das Präsenzmentoriat im Regionalzentrum Stuttgart bei RA Götz nur wärmestens empfehlen: sehr gute Abwechslung zwischen Stoffvermittlung und Falllösung, zudem eine lockere Atmosphäre, da Herr Götz die Mentoriate wirklich sehr humorvoll abhält und die Zeit schnell vergeht.

Das Onlinementoriat ist eigentlich nicht schlecht, aber wie schon von mehreren erwähnt, leider etwas langatmig: es werden oft Fragen gestellt und dann passiert 3-5 Minuten nichts mehr, bevor es weitergeht... Aber inhaltlich gut, es werden viele alte Klausuren und EAs gelöst...
 
Zuletzt bearbeitet:
Belegt WiSe 18/19

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Die Skripte sind aus meiner Sicht gut geschrieben und "lesen sich so weg". Ich finde die Struktur auch sehr gut nachvollziehbar (auf jeden Fall sehr viel besser als viele andere Module).

- Wie ist das Moodle Angebot?
Gut, nichts außergewöhnliches.

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Nicht genutzt.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Während des Semesters nicht genutzt, kurz vor der Klausur habe ich die online verfügbaren Quellen kurz überflogen.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Nichts.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Mir hat es sehr geholfen, den Stoff der Skripten schnell in die klassischen Prüfschemata zu übertragen. Sonst ist die Gefahr groß, zu lesen und sich zu denken, ja habe ich verstanden, es dann aber nicht anwenden zu können. Besonders klausurrelevante Fragen sind hervorgehoben. Die habe ich dann entsprechend markiert und beim Lernen darauf geachtet.
 
Hallo zusammen,
hier mein Erfahrungsbericht. Ich hatte das Modul im SS 2020 belegt.

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Ich fand die Kurseinheiten verständlich. Hatte jedoch aus meinem Erststudium schon Vorwisssen im Arbeitsrecht.

- Wie ist das Moodle Angebot?
Moodle Angebot fand ich sehr gut. Insbesondere die mentorielle Veranstaltung/ Fallbearbeitung des Lehrstuhls hat mir gut gefallen.
Der Lehrstuhl hat das aufgenommen und zur Verfügung gestellt. Habe es im Nachhinein dann angesehen und bei Themen, die ich schon konnte "einfach vorgespult". Sehr großer Pluspunkt.

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Mentorielle Veranstaltungen habe ich nicht genutzt - ausschließlich das Angebot des Lehrstuhls (Fallbearbeitung) über Moodle.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Hilfreiche Bücher? Fallbücher :-)
Ich arbeite sehr gerne mit den Fallbüchern von Alpmann Schmidt und kann dieses wirklich weiterempfehlen.
Es sind kurze Fälle, die die wesentlichen Probleme "umreißen" und beschreiben.
Gerade zum Erlernen/ Vertiefen des Gutachtenstils und Kennenlernen des Arbeitsrechts sehr hilfreich.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Mehr Zeit einplanen. Ich hatte die E-Klausur etwas unterschätzt. "Ist ja nur eine E-Klausur"...
Ohne dem Vorwissen aus der Examensvorbereitung an meiner Präsenzuni hätte ich diese Klausur nicht bestanden.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Die E-Klausur hat mich am Prüfungstag sehr viele Nerven gekostet, da im SV Themen dabei waren, die ich nur nebensächlich gelernt hatte.
Gefühlt war es die schlechteste Klausur in diesem Semester, aber dann das beste Ergebnis mit 1,7. Korrekturdauer war sehr lange, Lehrstuhl nicht sonderlich kommunikativ war das "Ausgabedatum" anging. Korrekturzeit waren über 9 Wochen...

Kleiner Tipp meinerseits: obwohl es eine E-Klausur war, erstmal den SV ausdrucken, markieren, Stichpunkte vermerken und durcharbeiten. Kostet zwar 10-15 Min. Ersetzt mir die Fallgliederung - diese hätte ich in der E-Klausur zeitlich sicher nicht untergebracht. Das "Durcharbeiten" des SV vorab hat mir das spätere "Herunterschreiben" sehr erleichert und war dringend nötig. Aber da muss jeder selbst seine Arbeitsweise finden.

Auch die Punkteverteilung sehr genau beachten und dementsprechend die Bearbeitungszeit einteilen. Die Zeit ist wirklich seehr knapp...

Nicht abschrecken lassen von der E-Klausur, aber dennoch mit Vorsicht genießen. Viel Erfolg! :-)
 
Hallo zusammen,
hier mein Erfahrungsbericht. Ich hatte das Modul im SS 2020 belegt wie

Mellimaus_


Ich gebe im Wesentlichen meine Eindrücke als Ergänzung zu Mellimaus Eindrücke wieder.

Also vorab, ich habe die Klausur nicht bestanden, was aber auf Grund der CEH-VO dazu führt, dass die Prüfung als nicht unternommen gilt. D.h. ich habe noch keinen Versuch verloren.

Dieser Umstand wird sich wohl wahrscheinlich nach Corona ändern.

- Das Skript

Das Skript ist o.k., geht zurück auf eine Vorlesung von Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität zu Köln.

In Teil 1, S. 1 heißt es, dass grau hinterlegte Textteile im Skript das arbeitsrechtliche "Kernwissen" darstellen würden und für das Bestehen einer Klausur unerlässlich seien.

Davon sollte man sich nicht irritieren lassen. Grundsätzlich ist der gesamte, also auch der nicht grau hinterlegte Stoff klausurrelevant.

Darauf wurde bei einer Klausurvorbesprechung ausdrücklich hingewiesen.

Auch heißt es an anderer Stelle im Skript, dass das Skript zum bestehen der Klausur ausreichen würde und kein Lehrbuch zusätzlich erforderlich sei. Auch diese Aussage würde ich nur mit "äußerster Vorsicht" genießen.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Ich habe ganz klassisch Fälle bearbeitet. Dabei habe ich Fallbücher von Schwabe, aber auch von Tillmanns, Preis und einige andere durchgearbeitet.

Für die Klausur gebracht hat es aber leider nichts!

- Zur Klausur!
Auf Grund der Corona-Situation und der damit verbundenen E-Klausur Regelung sah sich der Lehrstuhl genötigt, eine neue Art von Klausur zu erfinden.

Anders als zuvor wurden nicht zwei Fall-Fragen gestellt, die Gutachterlich zu beantworten waren. Vielmehr gab es Aufg. 1 a) bis 1 c) und Aufgabe 2. Alles mit sehr viel Text und sehr Gewöhnungsbedürftig.

Z.B. gab es für Aufgabe 1 a) nur 35 Punkte, nach ca. 1,5 Stunden habe ich die Bearbeitung von Frage 1 a) genervt aufgegeben und mich den anderen Fragen gewidmet. Natürlich fehlte am Ende die Zeit.

Es gab wie oben schon erwähnt eine Klausurvorbesprechung. Dabei wurde betont, dass der dort durchgenommene Fall nichts, aber auch gar nichts mit den Fällen in der Klausur zu tun hat.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Nein. Was hätte ich anders machen Sollen? Mit mehr Zeit hätte ich nur noch mehr Fälle geübt. Dieses hätte aber rückblickend nichts gebracht.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Man sollte sehr schnell auf der Maschine schreiben können. Mit zwei Finger Adler-Suchsystem hat man ein Problem.

Ansonsten würde ich der Empfehlung von Mellimaus folgen und:

Auf die Punkteverteilung sehr genau beachten und dementsprechend die Bearbeitungszeit einteilen.

Nicht abschrecken lassen von der E-Klausur, aber dennoch mit Vorsicht genießen.
 
Hallo,
hier mein (kurzer) Erfahrungsbericht zu Arbeitsvertragsrecht.

Arbeitsvertragsrecht war die erste Klausur welche ich im Bachelorstudium absolviert habe. Da ich mir einige Leistungen aus meinem vorherigen BWL-Studium habe anerkennen lassen, galt für mich die Belegungsschranke für die ersten beiden Semester nicht.

Einsendeaufgaben:
Kann dazu leider nichts sagen, ich habe die Klausur im SS 2020 geschrieben und in diesem Semester waren keinerlei Einsendeaufgaben als Prüfungsvorleistungen erforderlich.

Klausur:
Wegen Corona war die Klausur eine Onlineklausur. Leider hatte ich wegen beruflichen Stress kaum Vorbereitungszeit. Die Vorbereitung bestand bei mir lediglich darin, in den Tagen vor der Klausur die Skripte oberflächlich zu lesen. Dann war auch schon der Klausurtag und ich war innerlich auf mein Scheitern vorbereitet. Die Klausur hatte vor allem das Thema der Scheinselbständigkeit, mit diesem Thema kannte ich mich aber zufälligerweise sehr gut aus. Habe viel zu der Klausur geschrieben. Am Ende war ich mir doch unsicher, ob es wirklich gereicht hat.

Nach einigen Wochen kam die Benachrichtigung über das Ergebnis: 1,3! Ich konnte es fast nicht glauben. Das war dann für mich wohl auch der nötige Schub, um mich beim Studium nun voll reinzuhängen.

In die weiteren Klausuren habe ich natürlich deutlich mehr Zeit zur Vorbereitung gesteckt, trotzdem habe ich es nicht geschafft die gute Note in diesem Modul zu wiederholen.
 
Hallo alle,
hier mein Erfahrungsbericht.
Ich habe die Klausur zum Modul im WiSe 2022/23 in Präsenz geschrieben.

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Die Kurseinheiten habe ich zwar gelesen; mit ihnen gelernt habe ich aber nicht. Als verständlich kann man sie schon beschreiben.

- Wie ist das Moodle Angebot?
Klassisch. Es gibt ein Mentoriat, ein Forum, alte Klausuren, eine Probeklausur wird angeboten.

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Mentorielle Veranstaltungen wurden angeboten. Der Dozent war ein Rechtsanwalt. Aus Zeitgründen habe ich mir jedoch nur die Folien angeschaut. Die wichtigsten Themenkreise werden mittels Fällen durchgegangen.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Das Problem des Skriptes ist es, dass es nicht klausurorientiert geschrieben ist. Aus dem Skript ergeben sich keine Prüfungsschemata.
Gefallen hat mir vielmehr das Buch von Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, welches online in der Bib zur Verfügung steht. Hier ist an sich alles wichtige für die Prüfung enthalten, also Definitionen, wichtige Prüfungsschemata usw. Mit dem Buch konnte ich gut lernen.
Als Fallbuch habe ich "Übungen und Fälle zum Arbeitsrecht: Ein Übungs- und Fallbuch (Falltraining)" von Michalski ausgewält. Die Fälle, die enthalten sind, decken alle Themenbereiche des Arbeitsrechts ab (Begriff des Arbeitnehmers, Schadensersatz im Arbeitsrecht, AGG, AGB, Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Druckkündigung, Verdachtskündigung, Anfechtung Arbeitsverhältnis usw.). Zudem sind die Fälle nicht zu kurz und nicht zu lang und somit auf zwei Stunden ungefähr ausgelegt.
Ein tolles Buch ist weiterhin das von Maties "Arbeitsrecht: Mit Fällen und Aufbauschematat (Jura kompakt)". Es ist kurz und knapp geschrieben, Schemata sind enthalten. Es eignet sich gut zur Wiederholung und für die Klausur.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Nichts. Ich bin sehr zufrieden mit meiner Note.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Ich würde nachdem man sich einen Überblick über das Skript gemacht hat, sich schnell Karteikarten zu den wichtigsten Themen und Schemata machen. Zudem sollte man sich alte Klausuren anschauen. Dann merkt man schnell, dass einige Themen immer wieder kommen (Anfechtung, AGG, AGB, Druck-, Verdachtskündigung, ...). Schaden kann es außerdem nicht an der Besprechung der Probeklausur teilzunehmen.

Für die Klausur selbst hatte man lediglich zwei Stunden Zeit. Sie war damals in Präsenz zu schreiben. Der Klausursachverhalt umfasste damals, so meine ich, zwei bis drei Seiten Sachverhalt zzgl. waren unbekannte Normen abgedruckt. Ich musste den Sachverhalt und die abgedruckten unbekannten Normen schon mehrmals lesen, um sie zu verstehen. Wichtig ist es, spätestens nach einer halbe Stunde anfangen zu schreiben. Sonst wird man vermutlich nicht fertig. Ich hatte das Gefühl, dass es dem Klausursteller wichtig war, dass man die Basics des Arbeitsrechts beherrscht, mit unbekannten Normen umgehen und diese anwenden kann sowie das System Arbeitsrecht an sich beherrscht.

Im Wesentlichen ging es in der Klausur um die Möglichkeit eines Arbeitnehmers Lohn zu verlangen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen einer Lüge des Arbeitnehmers im Vorstellungsgespräch auf die Frage nach seinem Impfstatus anficht, er den Arbeitnehmer freistellt, nachdem dieser anfing zu arbeiten und von seinem Impfstatus Kenntnis erlangt. Wichtig war glaube ich zu erkennen, dass sich dieser Vergütungsanspruch aus § 611a II BGB ergibt. Der Anspruch des Arbeitnehmers war entstanden, weil ein AV (§ 611a BGB) abgeschlossen wurde. 614 BGB war zu erwähnen. Beim Punkt "Anspruch untergegangen" musste dann die Unmöglichkeit (Recht zur Lüge, Annahmeverzug des Arbeitnehmers) sowie die Anfechtung mit ihren typischen Voraussetzungen geprüft werden. Der Problemschwerpunkt lag vermutlich im Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung des Arbeitnehmers. Hier musste dann auch mit den Normen der Corona-Schutzverordnung argumentiert werden. Schließlich musste man dann natürlich noch die Rechtsfolgen der wirksamen Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses darstellen.

Tipps:
- Schemata der wichtigsten Themen des Arbeitsrechts erstellen und wiederholen
- System Arbeitsrecht an sich verstehen (z.B. Abgrenzung außerordentliche Kündigung und Anfechtung)
 
Hey an alle :) schreibt jemand die EA im Arbeitsvertragsrecht dieses SS ? Ich tue mich gerade mit der Gliederung sehr schwer und würde mich gerne austauschen.. ist meine erste EA 😩
 
Hey an alle :) Habt ihr irgendeine Ahnung was in der Klausur diesen Sommer drankommen könnte? Bin dankbar für jeden Tipp da ich total aufgeregt bin und mich unvorbereitet fühle :(
 
Ist bei mir leider schon etwas her, da kann ich dir nur allgemeine Tipps geben...

Schau doch mal bei Moodle, ob du da Altklausuren und/oder Videobesprechungen hierzu findest. Das hilft meist ganz gut, einen Überblick darüber zu bekommen, was gefordert wird. Manchmal kann man dann auch wiederkehrende Themen erkennen, die man dann unbedingt draufhaben sollte.

Wenn das nicht möglich ist, musst du dich mit den EAs begnügen. Nochmal durchgehen, wo man Fehler gemacht hat und wie die Musterlösung aussieht, wenn es eine gibt.

Thematisch würde ich mir immer ansehen, was in den Skripten behandelt wird. Die sind zwar nicht immer das gelbe vom Ei, aber geben einem trotzdem einen Überblick.

Das wichtigste ist aber sich nicht fertig zu machen. Behalte die Ruhe. Aus meiner sehr subjektiven Erfahrung heraus kann ich sagen, dass ich die Klausur eigentlich nicht allzu schwer fand.

Ich hoffe, ich konnte dir damit vielleicht ein bisschen helfen :)
 
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