Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55106 BGB II/2

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Dann mache ich mal den Anfang -
vorweg - das Modul kann Spaß machen und man kann es auch bestehen - deshalb bitte nicht von der Klausurstatistik abschrecken lassen. Eine gewisse Portion Respekt schadet allerdings nicht!
Ich habe die Prüfung im WS 16/17 gemacht und im ersten Versuch auch bestanden.
Für die Vorbereitung habe ich mich überhaupt nicht auf die Video-Vorlesung des Lehrstuhls verlassen, sondern die wirklich gute überall erhältliche Literatur zum SchuldR BT, sowie die Lorenz Podcasts verwendet.
Im einzelnen waren das noch Klunzinger Einführung BGB, Medicus-Lorenz SchuldR BT (aber nur zum Nachschlagen) und Fallbücher zum KaufR, WerkvertragsR, GoA, BereicherungsR und DeliktsR von Hemmer und von Alpmann Schmidt.
Zusätzlich habe ich einige Klassiker, die im Lorenz-Podcast erwähnt wurden auch in der NJW über beck-online nachgelesen. Drei Wochen vor der Klausur habe ich dann nur noch Fälle gelöst und die wichtigsten Schemata und Definitionen, die mir dabei über den Weg gelaufen sind auswendig gelernt. Letztlich habe ich eigentlich gefühlt viel zu viel gelernt, aber non scholae discimus... Ihr kennt das ja...
Erst ungefähr zwei Wochen vor der Prüfung habe ich dann mir die Folien des Lehrstuhls ernsthaft angeschaut (vorher fand ich diese etwas unübersichtlich und überladen). Wenn man die Materie beherrscht sind die Folien des Lehrstuhls wirklich nicht schlecht, da sie alle Zusammenhänge darstellen. Zu den Vorlesungen des Lehrstuhls selbst kann ich nichts sagen.
(Und das soll jetzt auch gar nicht unbedingt Kritik sein - ich erlebe die Autonomie, die man als Rewi-Fernstudent hat als sehr positiv. Es gibt so viele gute Hilfen und Literatur auf dem Markt, dass ich froh bin, wenn ich nicht sklavisch ein Curriculum eines Lehrstuhls verfolgen muss! Aber das ist meine persönliche Ansicht!)
Im Nachhinein gesehen empfand ich die Klausur auch sehr fair - (über die Bewertung erlaube ich mir kein Urteil!)
...es gab zwei Übungsfälle, die in einer Videobesprechung bearbeitet wurden:
1. eine Werkvertrags-Geschichte
2. Produkthaftung/Produzentenhaftung
...der zweite Fall kam der Klausur wirklich schon so nahe, dass ich mich im Nachhinein ein bisschen geärgert hatte, dass ich wirklich ALLES gelernt hatte. Man hätte mit Mut und Lernen-auf-Lücke der beiden Beispielsfälle durchaus auch bestehen können. (Aber: Non scholae discimus... ich weiß!)
Wenigstens kann man das Gelernte unter Garantie allerspätestens im StEx wieder gebrauchen!
Viel Freude mit dem Modul!
 
Hallo alle miteinander!

Dann möchte ich auch mal anfangen zu diesem Forum etwas beizutragen ;-)

Schuldrecht BT habe ich im WS 2016/17 geschrieben.

Die Video-Vorlesungen habe ich mir nicht angeschaut, weil ich nach 5 Minuten für mich festgestellt habe, dass ich weiterhin mit den Podcasts vom Prof. Lorenz von der LMU lernen werde. Da ich jeden Tag zwei Stunden im Auto sitze, hab ich diese rauf und runter gehört...

Der restliche Moodle-Auftritt ist aus meiner Sicht recht überflüssig, es werden dort keine Fälle präsentiert, sondern nur Fall-Bücher empfohlen.

Ich hab mit den Fall-Büchern von Schwabe und mit den Hofmann-Skripten gelernt.
Der Lehrstuhl regt sich regelmäßig über einige Kardinalsfehler auf, teilweise sicherlich zurecht. Ich empfehle unbedingt die Klausurbesprechungen, dort werden diese erwähnt (einer, der mir in Erinnerung blieb: wann prüfe ich Verschulden und wann nicht und worauf bezieht sich dieses).
Hier schließt sich der Kreis wieder zu den Podcasts der LMU, Prof. Lorenz setzt sehr auf Systemverständnis, sodass einige Fehler ausgeschlossen werden.
Zu meiner Klausur: Diese war erschreckend gut (2,3), dabei war die einzige Gliederung die erste Ebene, zu mehr fehlte mir die Zeit. Also nicht zu viel Zeit in die detaillierte Gliederung stecken, anscheinend nicht sooo wichtig.

Mehr fällt mir nicht ein :D
 
Hallo alle zusammen,

ich möchte auch gerne was zum Thema beitragen. Ich habe das Modul im SS 2017 belegt und warte noch auf meinen Notenbescheid.

Ich finde das Modul BGB II/2 das ja komplett alle Verträge, Delikt und Bereicherung umfasst ziemlich umfangreich. Das hat mich im Lauf des Semsters auf jeden Fall etwas nervös gemacht. Ich habe mir alle Videovorlesungen von Dr. Bergmann angeschaut. Ich persönlich konnte damit schon was anfangen und habe mir Notizen gemacht. Wäre es keine Videovorlesung gewesen, bei der man zwischendurch - Pause - drücken kann wäre ich definitiv nicht mitgekommen. Ich kann aber auch jeden verstehen dem es schwer fällt sich zu Hause teilweise länger als 3 Stunden vor seinen Laptop zu setzten und der Vorlesung zu lauschen. Muss man vielleicht auch der "Lerntyp" für sein.
Nach der Theorie habe ich mich dann noch mit ein paar Fallbüchern auseinander gesetzt (unter anderem "Die Fälle" Fallbücher). Man merkt dann zumindest recht schnell, dass die Klassiker der Fälle zu den verschiedenen Themen oft von Herr Bergmann schon in Form von kleinen Beispielen kurz in der Vorlesung angesprochen wurden.
Was man auf gar keinen Fall ignorieren sollte ist es, wenn der Lehrstuhl selbst Fallbesprechungen in Moodel macht! (wie oben auch User 10187 beschrieben hat) Denn auch bei uns gab es gegen Semsterende zwei Fallbesprechungen, beide zum Werkvertrag. Der Fall aus der zweiten Fallbesprechung kam auch genauso (sogar die selben Namen) in der Klausur dran. Es gab dazu dann noch eine Abwandlung aber wenn man sich die Videobesprechung gut angeschaut hat war die Klausur danach dann definitiv machbar (und ich hoffe deshalb bestanden zu haben). Ich bin zeitlich in den zwei Stunden gerade ebenso hingekommen aber auch nur weil ich alle Argumente etc. ja schon kannte die der Lehrstuhl gerne hören wollte. Ohne die Videofallbesprechung wäre es bei mir auf jeden Fall wesentlich schlechter gelaufen.
Ich hoffe ich konnte noch ein paar Eindrücke beisteuern.

Ich wünsche allen noch viel Erfolg :)
 
So, jetzt wo ich weiß, dass ich bestanden habe, gebe ich kurz mein Tip zum bestehen ab.

Kurz zu meinem Hintergrund: Ich habe Ende März 2017 mein 2. Kind bekommen und wie es so ist ziemlich kurze Nächte und auch sehr wenig Zeit zum Lernen gehabt. Im September 2017 bin ich mit einer solalala Vorbereitung die Klausur angetreten. Was habe ich getan allein das Online-Mentoriat genutzt und die darin besprochenen Fälle nachgearbeitet. Das reicht, diese Methodik hätte (zumindest in dieser Klausur) zu mindestens ein "gut" gebracht, aber ich habe mich leider in der 1. Aufgabe verzettelt, und mich in einem Satz verlesen. War mir erst nach Abgabe klar, nachdem mich mehrere davon überzeugt hatten, dass in dem einen Satz was anderes stand. Dies hat entsprechend die Lösung "versaut" und ärgert mich immernoch.
Da ich noch einige Scheine vor mir habe und ich in einigen Semestern noch Lust habe die nochmal zu schreiben, werde ich genau wieder so vorgehen.

Viel Erfolg an diejenigen die die Klausur noch vor sich haben.
 
Ich kann mich den Vorrednern da nur anschließen, die Erklärungsvideos auf Moodle sind nicht so verständlich, die kann man eigentlich links liegen lassen - dann lieber Lorenz schauen!
Anscheinend weiß der Lehrstuhl auch, dass der Lernerfolg nicht so großartig ist und hat (zumindest damals) kurz vor der Klausur auf Moodle noch zwei Übungsfälle besprochen... Wer sich diese angesehen hat, brauchte vor der Klausur dann keine Angst mehr zu haben ;-)
 
Ich habe das Handeln des Lehrstuhls zusammengefasst als fair und sehr bemüht empfunden.

Hinsichtlich der Vorlesung muss man sagen, dass die Folien für mich nicht hilfreich waren. Das sind immer farbige Symbole mit § darin. Ich bevorzuge da die klassische Variante mit Überschrift und die wichtigsten Themen dazu darunter stichwortartig angeführt. Wobei Prof Bergmann sicher damit den guten Willen hat, es den Studenten einfacher zu machen.

Auch die Mentoriate, die ich mir teilweise angesehen haben wurden von einer sehr netten Mentorin geführt. Problematisch ist, dass Sie auf alle Fragen sogleich eingeht, das zieht dann so einen Fall ziemlich in die Länge. Angenehmer wäre aus meiner Sicht, erst den Fall lösen und dann Fragen beantworten, sofern diese dann noch offen sind.

Einen kleinen Warnhinweis hinsichtlich der Klausurlösungen: Da habe ich mir nur 2 angesehen. Bei einer hat ein junger RA einen Fall mit dem StVG gelöst (März 2016). Nach ca 5 Minuten wird darauf hingewiesen, dass die Lösung keinen Anspruch auf Richtigkeit erhebt, und diesen Warnhinweis sollte man ernst nehmen.
Nach ca 11 oder 12 Minuten behauptet der RA, dass 7 StVG zu Normen des BGB eine lex speziais sei. Das kann man nicht ernsthaft vertreten. Da fragt man sich schon, warum man bei einer solchen gravierenden Falschaussage von einem Lehrstuhlvertreter das Video nicht vom Netz nimmt. ==> Wenn jemand dem RA glaubt, so dürft derjenige ja §823 nicht prüfen, wenn §7 StVG einschlägig ist und eine lex spezialis wäre…==> wenn der Bearbeitervermerk Ansprüche aus dem BGB nicht ausschließt, dann wird es aber schwierig, eine positive Arbeit zu schreiben, wenn man die deliktischen Ansprüche aus dem BGB nicht prüfen sollte, die in Wirklichkeit neben der Gefährdungshaftung bestehen. Also VORSICHT, nicht alles glauben was in einer Klausurlösung behauptet wird, im Zweifel lieber auch noch mal in einem Kommentar nachlesen...

Unter dem Strich, ist das Modul gut zu bewältigen und der Aufwand hält sich auch in Grenzen (keine EA´s nötig!)
Ich wünsche allen noch viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Handeln des Lehrstuhls zusammengefasst als fair und sehr bemüht empfunden.

Hinsichtlich der Vorlesung muss man sagen, dass die Folien für mich nicht hilfreich waren. Das sind immer farbige Symbole mit § darin. Ich bevorzuge da die klassische Variante mit Überschrift und die wichtigsten Themen dazu darunter stichwortartig angeführt. Wobei Prof Bergmann sicher damit den guten Willen hat, es den Studenten einfacher zu machen.

Auch die Mentoriate, die ich mir teilweise angesehen haben wurden von einer sehr netten Mentorin geführt. Problematisch ist, dass Sie auf alle Fragen sogleich eingeht, das zieht dann so einen Fall ziemlich in die Länge. Angenehmer wäre aus meiner Sicht, erst den Fall lösen und dann Fragen beantworten, sofern diese dann noch offen sind.

Einen kleinen Warnhinweis hinsichtlich der Klausurlösungen: Da habe ich mir nur 2 angesehen. Bei einer hat ein junger RA einen Fall mit dem StVG gelöst (März 2016). Nach ca 5 Minuten wird darauf hingewiesen, dass die Lösung keinen Anspruch auf Richtigkeit erhebt, und diesen Warnhinweis sollte man ernst nehmen.
Nach ca 11 oder 12 Minuten behauptet der RA, dass 7 StVG zu Normen des BGB eine lex speziais sei. Das kann man nicht ernsthaft vertreten. Da fragt man sich schon, warum man bei einer solchen gravierenden Falschaussage von einem Lehrstuhlvertreter das Video nicht vom Netz nimmt. ==> Wenn jemand dem RA glaubt, so dürft derjenige ja §823 nicht prüfen, wenn §7 StVG einschlägig ist und eine lex spezialis wäre…==> wenn der Bearbeitervermerk Ansprüche aus dem BGB nicht ausschließt, dann wird es aber schwierig, eine positive Arbeit zu schreiben, wenn man die deliktischen Ansprüche aus dem BGB nicht prüfen sollte, die in Wirklichkeit neben der Gefährdungshaftung bestehen. Also VORSICHT, nicht alles glauben was in einer Klausurlösung behauptet wird, im Zweifel lieber auch noch mal in einem Kommentar nachlesen...

Unter dem Strich, ist das Modul gut zu bewältigen und der Aufwand hält sich auch in Grenzen (keine EA´s nötig!)
Ich wünsche allen noch viel Erfolg!
 
Lex specialis in einem Gutachten bedeutet, dass es vorrangig zu prüfen ist, aber nicht, dass andere Ansprüche ausgeschlossen sind.
 
lex specialis ist die Kurzform von lex specialis derogat legi generali und das hat seit dem römischen Recht eine eindeutige und klare Bedeutung, nämlich, dass die speziellere Norm die generelle verdrängt.(siehe auch Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufllage, 1991), Tatsächlich jedoch konkurrieren die Ansprüche aus dem BGB mit jenen aus dem StVG, daher ist das StVG als lex specialis zum BGB zu bezeichnen völlig FALSCH.
 
Vorab das Negative: es ist viel Stoff. Sehr sehr viel Stoff sogar: das komplette besondere Schuldrecht plus Bereicherungsrecht plus Deliktsrecht.
Die gute Nachricht: Der Lehrstuhl pflegt in der letzten Stunde des Onlinementoriats Fälle zu lösen, die dem Klausurfall meist nicht unähnlich sind, die sollte man sich auf alle Fälle anschauen. Ob das jedes Semester so ist, kann ich nicht sagen, im WS 2018/19 war die Klausur auf jeden Fall sehr fair und man konnte sich sehr gut auf sie vorbereiten mithilfe der letzten Mentoriatssitzung!

Die Videovorlesung ist sicher Geschmackssache, ich finde sie nicht schlecht und auch die übersichtlichen Folien, die mehr etwas von Schaubildern haben, haben mir gut geholfen. Zum Lernen braucht man aber dennoch ein Lehrbuch. Dieses muss man sich nicht unbedingt kaufen, in der Beck Online Bib gibt es genug Auswahl...

Präsenzseminare werden zu diesem Modul leider nicht überall angeboten, ich habe keines besucht und kann daher dazu nichts sagen.
 
Hallo zusammen,
wir haben dieses Semester (wieder) die Möglichkeit freiwillig eine Übungsklausur zu bearbeiten und einzuschicken, um sie korrigieren zu lassen.
Bearbeitungszeitraum 20.12.19 bis 07.01.20, wenn ich mich richtig erinnere.
Weiß jemand aus seiner Erfahrung, welchen Stellenwert diese Übungsklausur im Verhältnis zur dann richtigen Klausur hat.
Hat sie thematisch irgendetwas damit zu tun, soll heißen, wie nahe kommt sie thematisch der eigentlichen Klausur.

L.G. Titus
 
Hallo zusammen,
wir haben dieses Semester (wieder) die Möglichkeit freiwillig eine Übungsklausur zu bearbeiten und einzuschicken, um sie korrigieren zu lassen.
Bearbeitungszeitraum 20.12.19 bis 07.01.20, wenn ich mich richtig erinnere.
Weiß jemand aus seiner Erfahrung, welchen Stellenwert diese Übungsklausur im Verhältnis zur dann richtigen Klausur hat.
Hat sie thematisch irgendetwas damit zu tun, soll heißen, wie nahe kommt sie thematisch der eigentlichen Klausur.

L.G. Titus
Erfahrungsgemäß hat die Übungsklausur thematisch mit der richtigen sehr viel zu tun. Wenn ich geschrieben habe, war die richtige Klausur eine Abwandlung der Übungsklausur.
 
Erfahrungsgemäß hat die Übungsklausur thematisch mit der richtigen sehr viel zu tun. Wenn ich geschrieben habe, war die richtige Klausur eine Abwandlung der Übungsklausur.

Hallo Zuzanka,
sehr interessant, danke für die schnelle Antwort.
Dann weiß ich ja, was ich zwischen den Jahren zu tun habe.
:reader:
 
Ich kann es auch aus eigener Erfahrung nur empfehlen, die Übungsklausur mitzuschreiben und sich nach Rückgabe auch die Musterlösung genau anzuschauen - thematisch ist sie der richtigen Klausur am Semesterende wirklich ähnlich. Und den oder die Fälle des letzten Online-Mentoriats lohnt es sich auch drauf zu haben. Bei mir vor zwei Semestern war die Hälfte der Klausur praktisch 1:1 der Fall des letzten Termins des Online-Mentoriats!
 
Ich kann es auch aus eigener Erfahrung nur empfehlen, die Übungsklausur mitzuschreiben und sich nach Rückgabe auch die Musterlösung genau anzuschauen - thematisch ist sie der richtigen Klausur am Semesterende wirklich ähnlich. Und den oder die Fälle des letzten Online-Mentoriats lohnt es sich auch drauf zu haben. Bei mir vor zwei Semestern war die Hälfte der Klausur praktisch 1:1 der Fall des letzten Termins des Online-Mentoriats!

Also dann kommt die Übungsklausur ein Teil der Klausur und die letzten beiden Online-Mentorate einem anderen Teil der Klausur thematisch sehr nahe?
 
Also dann kommt die Übungsklausur ein Teil der Klausur und die letzten beiden Online-Mentorate einem anderen Teil der Klausur thematisch sehr nahe?

Das kann ich leider nicht sagen, im vorletzten Semester war es auf jeden Fall so, dass sich die Klausur vom Thema her sehr stark an der Übungsklausur und dem letzten Fall des Mentoriats orientiert hat... Die Online-Mentorin hat aber vor dem letzten Termin auch wirklich einen Wink mit Zaunpfahl getätigt und gemeint, man solle sich unbedingt die Aufzeichnung anschauen... Aber allgemein kann man sagen, dass einem die Übungsklausur und der Fall des letzten Termins im Online-Mentoriat einen Eindruck davon verschaffen, in welche Richtung es in der Klausur geht. Wie ähnlich die Klausur dann der Übungsklausur ist, kann natürlich von Semester zu Semester unterschiedlich sein. Ich weiß auch nicht, ob der letzte Fall des Mentoriats immer der Klausur ähnlich ist. Wie gesagt, vor zwei Semestern war es halt so...
 
Danke bachelorS1987 für diese interessanten Informationen!
Die Klausur wird dadurch auf jeden Fall berechenbarer.
 
Hallo zusammen,
kann die Ausführungen von bachelorS1987 grundsätzlich bestätigen. Im Sommersemester 19 kam in der Übungsklausur der Fliesenfall mit der Thematik Ein- und Ausbaukosten auf Grund von mangelhaften Fliesen. Im Großen und Ganzen also das Thema Sachmangel. Im letzten Online-Mentoriat vor der Klausur ging es u.a. um ein sachmangelbehaftetes Handy, dessen Generation nicht mehr lieferbar war. Die Frage lautete entsprechend auf Neulieferung der 2. Generation.

In der Klausur ging es dann um den Dieselskandal. Es wurde die Neulieferung eines VW Tiguan der nunmehr 2. Generation verlangt.

Wenn man sich also die Probeklausur und das letzte Mentoriat angesehen hat, konnte man mit minimalem Aufwand eine gute Note schreiben. ABER … darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen ;-)
 
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