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Habs leider nicht geschafft. Mal abwarten wie knapp es war. Aber dann wird es im WS halt nochmal probiert.
...Mal abwarten wie knapp es war. ...
???
Wenn Du nicht bestanden hast, dann stehen auch die Punkte dabei! Sollten da keine Punkte stehen, dann schau mal auf die PrNr (ganz links, steht dort:
5104, so handelt es sich um die Anerkennung der 12 Pflichtstunden ("Präsenzveranstaltung im Modul...")
1105, ist die tatsächliche Prüfung, dabei steht dann auch die Punktzahl und die Note.
Ja, das ist dort auch bestätigt. Werde mich mal telefonisch informieren woran es liegt.Hmmm, seltsam. Da fällt mir nur noch ein, dass Du die Voraussetzungen zur Prüfung nicht erfüllt hast. Hast Du denn die Pflichtstunden 5104 "bestanden"?
Ruf beim Prüfungsamt an, die sollten das wissen.Erreiche weder telefonisch noch per Email jemanden vom Lehrstuhl. Klicke ich unter der Note auf Info, sehe ich unter dem Punkt "durch Anrechnung absolvierte Prüfung" steht TA. Weiß jemand was das bedeutet? Steht da nicht normalerweise ja oder nein????
Erreiche weder telefonisch noch per Email jemanden vom Lehrstuhl. Klicke ich unter der Note auf Info, sehe ich unter dem Punkt "durch Anrechnung absolvierte Prüfung" steht TA. Weiß jemand was das bedeutet? Steht da nicht normalerweise ja oder nein????
Gibt es tatsächlich Programme, mit denen man solche Arbeiten überprüfen lassen kann???
Das wäre ja wohl generell angeraten, das zu tun, selbst wenn man tatsächlich alles selbst verfasst hat, man sieht ja in Deinem Falle, dass es wohl dennoch keine absolute Sicherheit darstellt...
Das Problem mit dieser Software ist meiner Meinung nach, dass die nur Plagiate bei Texten finden kann, die im Internet frei verfügbar sind, was im juristischen Bereiich ja eher selten der Fall ist.Also ich hab das mit plagscan.com und plagiatfinder.de gemacht. Aber gebracht hat es offensichtlich nichts ....
Und da steht und fällt dann das faire Ergebnis mit dem Fleiß und Denkvermögen und der Softwaregläubigkeit der Korrektoren.Das hatte ich mit meinem Statement gemeint, dass es eben keine absolute Sicherheit geben kann und es vermutlich sogar wahrscheinlich ist, dass man aufgrund der besonderen Schreibweise (die sich eben immer und immer wieder wiederholt) in der Juristerei evtl. als Plagiat eingestuft wird.
Das kann ja nun bei Haus- und anderen -arbeiten echt spassig werden...