Frage zu Modul/Klausur Erstes Semester Teilzeit als Akademiestudium zur Probe?

Hallo ihr Lieben,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und beginne gleich mit einer "dummen" Frage - aber als Anfänger möge man mir das nachsehen :whistling:

Gleich mal geradeaus zur Frage: kann man bei Modul 31011 auch im Akademiestudium die Klausur schreiben, um dann nahtlos in ein Bachelorstudium überzugehen?

Zum Hintergrund, wen es interessiert: Ich denke darüber nach, ein Bachelor-ReWi-Studium in Teilzeit zu beginnen, und im WiSe 2020/21 mit den beiden empfohlenen Modulen "55100 Propädeutikum" und "31011 Externes Rechnungswesen" zu beginnen. Zwar bin ich im Moment hoch motiviert und habe schon seit einigen Wochen Freude daran, Lehrbücher zur Einführung zu lesen, die ich mir aus der städtischen Bibliothek geholt habe. Trotzdem schadet es ja wohl nicht, mal als Akademiestudent zu beginnen, um einmal reinzuschnuppern.

Habe ich es richtig verstanden, dass ich beide Module ganz normal absolvieren kann - inkl. Klausur - und dann nahtlos im SoSe 2021 als ordentlicher Student mit Semester 2 fortfahren kann? Habe ich irgendeinen praktischen Nachteil, wenn ich das erste Semester als Akademiestudent besuche, statt mich gleich zu immatrikulieren?

Verwirrt hat mich eigentlich nur die Aussage hier: "Seminare und Abschlussarbeiten können im Akademiestudium nicht absolviert werden." Was bedeutet das konkret für Modul 31011? Denn andererseits heißt es auf der selben Seite in der letzten FAQ: "... (im Rahmen des Akademiestudiums) absolvierte Modulabschlussprüfungen werden bei Einschreibung in einen Studiengang an der FernUniversität ohne weiteren Antrag einschließlich der Fehlversuche mit Note übernommen...". --> Entweder ist das ein Widerspruch, oder es gibt einen Unterschied zwischen den "Abschlussarbeiten", die ein Akademiestudent NICHT machen kann, und den "Modulabschlussprüfungen", die er DOCH machen kann?

Danke vorab für eure Hilfe & herzlichen Gruß,
Pjetri
 
Verwirrt hat mich eigentlich nur die Aussage hier: "Seminare und Abschlussarbeiten können im Akademiestudium nicht absolviert werden." Was bedeutet das konkret für Modul 31011? Denn andererseits heißt es auf der selben Seite in der letzten FAQ: "... (im Rahmen des Akademiestudiums) absolvierte Modulabschlussprüfungen werden bei Einschreibung in einen Studiengang an der FernUniversität ohne weiteren Antrag einschließlich der Fehlversuche mit Note übernommen...". --> Entweder ist das ein Widerspruch, oder es gibt einen Unterschied zwischen den "Abschlussarbeiten", die ein Akademiestudent NICHT machen kann, und den "Modulabschlussprüfungen", die er DOCH machen kann?
Seminare und Abschlussarbeiten macht man ganz am Ende des Studiums. 31011 und 55100 sind ganz normale Module. Man kann zwar nicht jedes Modul als Akademiestudent abschliessen aber diese gehen meiner Meinung nach (bei 55100 bin ich sicher).
Wie oben schon steht, werden nicht nur Deine bestandenen Kurse übernommen, sondern auch wie im normalen Studium die Fehlversuche. Bei den WiWi Klausuren (z.B. 31011) hat man 3 Versuche, bei den Rewi Klausuren (z.B. 55101) hat man, wenn man im Semester der ersten Belegung das erste Mal schreibt noch einen Freiversuch dazu. 55100 konnte man immer so oft wiederholen wie man brauchte.

Als Akademiestudent bist Du kein Student. Welche Vor- bzw Nachteile das hat, hat gerade jemand im Forum zusammengefasst. Für Jura ist wahrscheinlich noch interessant, ob Akademiesemester mitzählen für den Freiversuche beim ersten Staatsexamen, aber da habe ich gar keine Ahnung.
 
Vielen Dank für die Antwort! Und auch für den Link, wo auch 31011 erwähnt wird - auch hier kann man also die Klausur als Akademiestudent schreiben. Supi
 
Entweder ist das ein Widerspruch, oder es gibt einen Unterschied zwischen den "Abschlussarbeiten", die ein Akademiestudent NICHT machen kann, und den "Modulabschlussprüfungen", die er DOCH machen kann?
Ganz plump zur Ergänzung zu dem was teresam geschrieben hat, die Abschlussarbeit die du als Akademiestudent nicht schreiben kannst ist die Bachelorarbeit.
 
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