FernUni allgemein Exmatrikulation aufgrund versäumter Gebührenzahlung

Hallo zusammen,

kurze Frage...von anderen Unis kenne ich das so:
Zahlt man den Semesterbeitrag nicht, wird man zwangsweise nach Verstreichen der Frist exmatrikuliert.
Blöd wie ich bin, habe ich es darauf ankommen lassen und jetzt meine Exmatrikulation zum ENDE des Semesters erhalten.

Obwohl ich alle Kurse frühzeitig annuliert und die Gebühren nicht gezahlt habe...
Ist das so richtig? Oder kann man etwas dagegen tun???

Kennt sich hier jemand damit aus?

danke schön :)
 
kurze Frage...von anderen Unis kenne ich das so:
Zahlt man den Semesterbeitrag nicht, wird man zwangsweise nach Verstreichen der Frist exmatrikuliert.
Das ist auch an der FU ein Grund zur Exmatrikulation, siehe hier.

Obwohl ich alle Kurse frühzeitig annuliert und die Gebühren nicht gezahlt habe...
Verstehe ich das richtig: Du hast anfangs eine Belegung vorgenommen, diese aber dann rückgängig gemacht? Die Rückmeldung hast du aber nicht rückgängig gemacht? Und dann hast du für die Belegung einen Gebührenbescheid erhalten, den du aber nicht bezahlt hast? Auf dem Gebührenbescheid standen also Kursgebühren, nicht nur der AStA-Beitrag (und ggf. eine Stornogebühr)?
Hast du denn mal eine Mahnung bekommen oder jetzt direkt den Exmatrikulationsbescheid?

Wenn du tatsächlich einen Gebührenbescheid erhalten und diesen einfach nicht bezahlt hast, ist die Exmatrikulation natürlich die logische Schlussfolgerung. Sofern der Gebührenbescheid falsch war, hättest du dagegen Widerspruch einlegen müssen, ihn aber nicht einfach ignorieren dürfen. (vorausgesetzt ich habe deine Situation richtig verstanden)
 
Das ist auch an der FU ein Grund zur Exmatrikulation, siehe hier.


Verstehe ich das richtig: Du hast anfangs eine Belegung vorgenommen, diese aber dann rückgängig gemacht? Die Rückmeldung hast du aber nicht rückgängig gemacht? Und dann hast du für die Belegung einen Gebührenbescheid erhalten, den du aber nicht bezahlt hast? Auf dem Gebührenbescheid standen also Kursgebühren, nicht nur der AStA-Beitrag (und ggf. eine Stornogebühr)?
Hast du denn mal eine Mahnung bekommen oder jetzt direkt den Exmatrikulationsbescheid?

Wenn du tatsächlich einen Gebührenbescheid erhalten und diesen einfach nicht bezahlt hast, ist die Exmatrikulation natürlich die logische Schlussfolgerung. Sofern der Gebührenbescheid falsch war, hättest du dagegen Widerspruch einlegen müssen, ihn aber nicht einfach ignorieren dürfen. (vorausgesetzt ich habe deine Situation richtig verstanden)
Hallo, danke für deine Antwort :)

Ich hatte Kurse belegt (es handelt sich hierbei um das WS 15/16), den Beitrag nicht gezahlt, die Kurse storniert und dann darauf gewartet, exmatrikuliert zu werden.
Dann kam die Rechnung und Erinnerung. Nichts gezahlt. Wartete auf die Exmatrikulation. Passierte immernoch nichts.
Heute habe ich dann eine Email geschrieben, dass ich davon ausgehe, exmatrikuliert zu sein und bitte, dies zu bestätigen. Alle anfallenden (Bearbeitungs-)Gebühren würde ich umgehend zahlen.
Jetzt kam die Bestätigung, dass ich 16,- zahlen soll (völlig ok) und zum 31.03. exmatrikuliert bin (nicht okay...eigentlich ging ich davon aus, dass das Semester quasi annuliert wird).

Habe ich jetzt Pech und das wird mir tatsächlich als ein immatrikuliertes Semester gezählt?
 
Jetzt kam die Bestätigung, dass ich 16,- zahlen soll (völlig ok) und zum 31.03. exmatrikuliert bin (nicht okay...eigentlich ging ich davon aus, dass das Semester quasi annuliert wird).
Auch da hilft mein Link von oben weiter:
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig.
Quelle

Aber jetzt muss ich auch mal fragen: warum ist es denn so schlimm für dich, dass du "erst" zum Ende des WS exmatrikuliert wirst?
 
Auch da hilft mein Link von oben weiter:

Quelle

Aber jetzt muss ich auch mal fragen: warum ist es denn so schlimm für dich, dass du "erst" zum Ende des WS exmatrikuliert wirst?

aus dem Link geht allerdings nicht hervor, zu welchem Zeitpunkt man exmatrikuliert wird. Den hatte ich mich auch vorhin durchgelesen.

Ehrlich gesagt, sammel ich gerade Wartesemester und das eine Semester wäre schon SEHR hilfreich. Sonst wäre es mir auch egal...
 
Ich kapiere es nicht so ganz. Ist bei Wartesemestern nicht jedes Semester mehr gut?
 
Doch. Zum Ende des Semesters. Wenn sie den Bescheid im Laufe des WS ausstellen, dann zum Ende des WS. Rückwirkend geht nicht, siehe oben.
ach okay, danke. Das hatte ich anders verstanden...sprich: wenn ich den Antrag im Laufe des Semester stelle, dass dann logischerweise nicht rückwirkend exmatrikuliert wird. Aber okay, danke für die Aufklärung :)
 
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