Allgemeine Infos Familien- und Erbrecht 55502 WS 21/22

Was mich interessieren würde: der Ehevertrag ist ja eigentlich nur formwirmsam wenn er beim Notar geschlossen wurde. Habt ihr das wie ich einfach angenommen oder habe ich den Hinweis im SV dazu übersehen?
Hat mich maximal verwirrt. Da sowas sonst eigentlich im Sachverhalt gegeben ist.
 
habt ihr bei frage 2 auch den ges. Güterstand angenommen?
ja. aber auch nur, weil ich den in Aufgabe 1 angenommen habe aufgrund der Nichtigkeit des Ehevertrages. Ansonsten wäre ich sehr verwirrt gewesen, welchen man dort annehmen muss
 
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