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Eigentlich logisch ... wenn du dich ordnungsgemäß von der Klausur abmeldest, zählt das nicht als Klausurteilnahme.
Ein Modul ist "blockiert" mit einer erstmaligen Klausurteilnahme.
Keine erste Klausurteilnahme = Modul nicht "blockiert".
Du brauchst ein ärztliches Attest, das innerhalb einer Frist (3 Tage?) beim PA einzureichen ist. Meinst du das mit "Nachreichung des Zettels"?Den eine Nachreichung des Zettels ist ja eine ordnungsgemäse abmeldung oder?
Wenn du so fragst, beide. Kiwi hat Recht, indem sie dich auf die PO verweist und dir deine Frage beantwortet, dass du dich durch ein Attest nicht auf das Modul festlegst. Und Cherry hat Recht, indem sie dir erklärt, dass du dich doch vor der Klausur (wenn diese morgen ist, dann also heute) doch noch ganz regulär abmelden kannst gegen eine Gebühr und dich dann ebenfalls nicht festgelegt hast.wie jetzt? es ist morgen... also hat nun kiwi oder cherry recht? was sagt ihr?