- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- 2. Studiengang
- Bachelor of Laws
Hallo und guten Abend,
ich habe eine Frage zur Fahrlässigkeit:
A hat vom Arzt Antidepressiva erhalten, welche eine doch nicht unbeachtliche Wirkung gegen seine Angstzustände haben. Seine Bekannten B und C sind an der Wirkung interessiert und A berichtet wahrheitsgemäß, wie heftig die Wirkung einer Tablette ist, die er täglich einnimmt.
An einem Wochenende kommen B und C zu ihm und sehen die Tabletten auf dem Tisch des A liegen. A weiß dass sie da liegen, auch dass beide interessiert sind, denkt sich aber nichts dabei und vergisst es auch wieder im Laufe der Unterhaltung. Dann geht A auf die Toilette und B nimmt sich schnell vier Tabletten (C sieht es, schweigt aber). A bekommt es nicht mit. Danach passiert ein tödlicher Unfall mit B und einem weiteren Beteiligten.
Strafbarkeit des A?
ich habe eine Frage zur Fahrlässigkeit:
A hat vom Arzt Antidepressiva erhalten, welche eine doch nicht unbeachtliche Wirkung gegen seine Angstzustände haben. Seine Bekannten B und C sind an der Wirkung interessiert und A berichtet wahrheitsgemäß, wie heftig die Wirkung einer Tablette ist, die er täglich einnimmt.
An einem Wochenende kommen B und C zu ihm und sehen die Tabletten auf dem Tisch des A liegen. A weiß dass sie da liegen, auch dass beide interessiert sind, denkt sich aber nichts dabei und vergisst es auch wieder im Laufe der Unterhaltung. Dann geht A auf die Toilette und B nimmt sich schnell vier Tabletten (C sieht es, schweigt aber). A bekommt es nicht mit. Danach passiert ein tödlicher Unfall mit B und einem weiteren Beteiligten.
Strafbarkeit des A?