Hausarbeit Frage zur Hausarbeit im Strafrecht

Hallo zusammen,

ich habe in diesem Semester das Modul zur Einführung in das Strafrecht belegt. Bekanntlich muss darin eine Hausarbeit geschrieben werden. Gibt es hier eventuell jemanden, der bereits eine Hausarbeit in diesem Modul geschrieben hat? Es wäre toll, mal zu sehen, wie so eine Hausarbeit am Ende aussehen muss, damit man einen Eindruck bzw. eine Orientierung bekommt. Ich würde mich daher sehr über Nachrichten freuen, egal ob hier öffentlich oder per privater Nachricht.

Herzlichen Dank!
 
welche straftaten habt ihr zu der ha ws 2324?
ich habe diebstahl 242, 244; urkundenfälschung 267; betrug 263
seht ihr das auch so?
 
267 ff. StGB sind laut Bearbeitervermerk doch nicht zu prüfen? Ansonsten habe ich noch 243 StGB und 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Graden…).

Prüft ihr das „Ghostwriting“ der Werbeentwürfe noch an?
 
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243 ist kein straftatbestand
242, 244, 267, 263
bei 132a bin ich skeptisch, denn müko sagt: Der Täter führt eine dieser Bezeichnungen, wenn er diese für sich in Anspruch nimmt. Das Führen setzt stets ein aktives Verhalten des Täters gegenüber seiner Umwelt voraus, durch das er in Bezug auf seine Person eine der Bezeichnungen in Anspruch nimmt. Dies muss nicht notwendig durch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, in Betracht kommen vielmehr auch das Vorzeigen eines gefälschten Dienstausweises, das Verwenden einer Amts- oder Berufsbezeichnung auf einem Briefkopf und das Anbringen entsprechender Praxisschilder sowie die Veranlassung einschlägiger Eintragungen in Adress- und Telefonbüchern."
das liegt ja hier so nicht vor, er betrügt bzgl seiner quali aber bindet niemanden sie niemand auf die nase
 
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strafzummessung? man soll die strafbarkeit doch prüfen nicht wonach einer bestraft wird, die strafanträge sind doch gestellt

Nicht zu prüfen sind §§ 123, 246, 267 ff., 274 StGB was soll da außer 242, 244 und 263 noch prüfbar sein
in meiner letzten arbeit stand, ich müsse mich auf das wesentliche beschränken
 
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