FernUni allgemein Frage zur Nachbelegung als Wiederholer

Studiengang
Erste Juristische Prüfung
2. Studiengang
Master of Laws
Hallo,

da ich bisher in den FAQ der Fernuni Hagen, und auch hier, keine Antwort auf meine Frage gefunden habe:

Wie sieht es mit dem Nachbelegen eines Kurses aus, wenn ich letztes Semester die Abschlussklausur geschrieben habe und ich mich, bevor ich das Ergebnis erhalten habe, wieder in den gleichen Kurs einschreibe - ist das unproblematisch möglich oder könnte es Probleme geben, wenn die Klausur als bestanden gilt?
Es geht mir dabei überwiegend um die EA, die ich, wenn ich auf die Ergebnisse warten würde, sehr wahrscheinlich nicht mehr bearbeiten und zur Korrektur hochladen könnte.

Vielen Dank im Voraus!
 
Nein, ich belege immer alle Module als Wiederholerin und hatte nie Probleme wegen bestandener Klausuren. Zumal du ja auch Klausuren verbessern könntest auch wenn du sie bestanden hast - da muss dir ja die Belegung auch nach Bestehen noch ermöglicht werden.
 
Hallo, danke Dir für die schnelle Antwort!

Hast Du dann auch EA´s erneut bearbeitet und zur Korrektur eingesendet in Modulen, in denen Du dann die Klausur bestanden hattest?
 
Nein, aber ich gehe nicht davon aus, dass das problematisch ist.
Ich hab ja für dieses Semester extra beim Prüfungsamt und bei der Rewi Fakultät nachgefragt - ob ich tatsächlich die Einsendearbeiten schreiben muss für den Fall, dass ich die Klausuren nicht bestanden haben sollte. Ich hab ein paar Klausuren geschrieben unter Ausnutzung der "keine bestandenen Einsendearbeiten nötig"-Regelung des vergangenen Semesters. Die Bekanntgabe der Noten könnte sich bis nach Einsendeschluss der ersten Einsendearbeiten verzögern. Mir wurde da auch nur gesagt, dass ein Bestehen der Einsendearbeiten in dem Fall trotzdem notwendig ist - ich also unter Umständen auf Verdacht Einsendearbeiten einreichen muss. Auch da wurde mir an keiner Stelle gesagt, dass ich irgendwelche Probleme kriegen könnte, wenn ich Einsendearbeiten einreiche auch wenn ich im Hintergrund doch schon bestanden habe.

Und auch da denke ich - wenn du dich verbessern wollen würdest, müsstest du doch auch die Einsendearbeiten zu Übungszwecken einreichen dürfen. Im letzten Semester waren keine Einsendearbeiten notwendig für die Klausurteilnahme und es wurde trotzdem eine Empfehlung ausgeprochen diese zu Übungszwecken zu schreiben und abzugeben.
 
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