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§ 15 II Prüfungsordnung LLMwußte ich noch gar nicht, daß es im LLM auch einen Freischuß gibt? Da sieht man wieder mal, wofür doch so ein Forum gut sein kann. Wo steht das denn, in der Studienordnung (als guter Jurist benötige ich eine offizielle Quelle)?!
Ist das dann noch "im Semester der ersten Belegung"?Und nebenbei, gilt das auch, wenn ich nach mehr als sieben Semestern das Modul erneut belege, also nicht als Wiederholer und noch nie eine Klausur schrieb?
Der Telos ist es afaik, Studierende dazu zu bewegen, mit dem Absolvieren der Prüfung nicht zu warten. Das Prüfungsamt wird sich also vermutlich eher ablehnend äußern. Allerdings ist das Prüfungsamt vermutlich auch die einzige Instanz, die eine rechtsverbindliche Antwort geben darf."... Ist das dann noch "im Semester der ersten Belegung"? ..."
Im Wortlaut nicht, aber in teleologischer Auslegung schon? Vielleicht frage ich zur Klärung im Prüfungsamt nach.