Sonstiges Freiversuch und Notenverbesserung

Ort
Frankfurt / Main
Hochschulabschluss
Diplom-Informatiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
30 von 90
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

in § 15 III Prüfungsordnung* steht:
Eine bereits bestandene Modulabschlussprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich kann einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dieser Verbesserungsversuch wird nicht gewährt, wenn der bestandenen Modulabschlussprüfung ein erfolgloser Versuch vorangegangen ist.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Notenverbesserung nur im Anschluss an einen Freiversuch (§ 15 II Prüfungsordnung*) möglich ist. Aber wenn ich die oben zitierte Regelung richtig verstehe, ist die Notenverbesserung vom Freiversuch unabhängig und immer dann möglich, wenn man beim ersten Versuch besteht. Es besteht nur dann ein Zusammenhang, wenn man die Prüfung im Freiversuch nicht besteht und anschließend direkt besteht. Dann nämlich ist wegen der Freiversuchsregel noch ein weiterer Versuch (zur Notenverbesserung) möglich, da der Freiversuch ja als nicht unternommen gilt.

Das würde bedeuten: Wenn ich im Semester der Erstbelegung die Klausur nicht mitschreibe (tatsächlich oder gemäß § 15 II Prüfungsordnung* fingiert) und anschließend im zweiten Semester der Belegung an der Prüfung teilnehme und bestehe, dann kann ich im Anschluss einen Verbesserungsversuch unternehmen.

Verstehe ich das richtig?

*Gemeint ist die Prüfungsordnung Bachelor of Laws, ein entsprechender Text findet sich aber auch in § 13 der Prüfungsordnung EJP.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja genau. Wann du diesen Verbesserungsversuch unternimmst ist egal, ob nun im Folgesemester oder später. Wichtig dabei ist jedoch, dass kein erfolgloser Versuch, auch nicht den eines Freiversuchs, vorausgegangen sein darf.
 
Was passiert, wenn man den Notenverbesserungsversuch nicht besteht? Gilt dann die erste Note oder läuft man Gefahr, dass das Modul nicht bestanden ist?
 
Was passiert, wenn man den Notenverbesserungsversuch nicht besteht? Gilt dann die erste Note oder läuft man Gefahr, dass das Modul nicht bestanden ist?
Bei einem Verbesserungsversuch kann man sich nicht verschlechtern. Das scheidet schon nach dem Wortsinn aus.
 
Die bessere Note wird genommen. Man läuft nicht Gefahr sich zu verschlechtern.
 
Danke für die Info ;) Grds. bin ich auch davon ausgegangen, habe allerdings gestern von einer Uni gehört, bei der es tatsächlich so ist, dass man sich verschlechtern kann...deshalb meine Frage ;)
 
An der FernUni nicht
 
Spielt dabei die Version der Prüfungsordnung eigentlich eine Rolle, zu der man sich zurückgemeldet hat? Irgendwann konnte man sich doch mal entscheiden, welche Version man annehmen möchte - oder erinnere ich mich falsch? Ich habe mich immer zur PO-Version 2003 zurückgemeldet und bin mir grade nicht sicher, ob ich jetzt 'einfach so' die Klausur in 55105 zur Verbesserung wiederholen könnte, die ich im SoSe 2017 mit 3,0 bestanden habe. Weiß jemand von euch mehr darüber?
 
Mal ne ganz blöde Frage. Wie startet man einen Verbesserungsversuch? Meldet man sich ganz normal an wie immer und schreibt ganz normal mit wie immer? Und wenn er schlechter ist, erscheint er halt nie?
 
Mal ne ganz blöde Frage. Wie startet man einen Verbesserungsversuch? Meldet man sich ganz normal an wie immer und schreibt ganz normal mit wie immer? Und wenn er schlechter ist, erscheint er halt nie?
Ja, du meldest dich einfach zur Klausur/ Hausarbeit an und wenn die Note besser ist zählt die und wenn schlechter, dann gilt die bessere. Ob die Note im Prüfungsportal bei einer Verschlechterung erscheint, weiß ich jetzt nicht aber ich denke schon. Bei Beantragung des Zeugnisses trägt man dann einfach die bessere Note ein.
 
Ja, du meldest dich einfach zur Klausur/ Hausarbeit an und wenn die Note besser ist zählt die und wenn schlechter, dann gilt die bessere. Ob die Note im Prüfungsportal bei einer Verschlechterung erscheint, weiß ich jetzt nicht aber ich denke schon. Bei Beantragung des Zeugnisses trägt man dann einfach die bessere Note ein.
Der Verbesserungsversuch erscheint immer - auch wenn er schlechter ausgefallen ist. So ist es jedenfalls bei mir:
1666626000108.png

Zum Glück handelt es sich bei mir um einen Corona-Verbesserungsversuch. Ich kann also noch ein weiteres Mal antreten.
 
Wenn man aber einen Corona-Freiversuch unternimmt, geht aber der Versuchszähler eigentlich nicht hoch (zweite Spalte von rechts). Ich habe dort drei Mal im gleichen Fach eine 1 stehen (zwei Freiversuche), aber auch erst nachdem ich dem Prüfungsamt geschrieben habe, dass ich einen "sauberen" Notenauszug ohne ein Versuch größer 1 haben möchte, dann wurde das geändert.
 
Wenn man aber einen Corona-Freiversuch unternimmt, geht aber der Versuchszähler eigentlich nicht hoch (zweite Spalte von rechts). Ich habe dort drei Mal im gleichen Fach eine 1 stehen (zwei Freiversuche), aber auch erst nachdem ich dem Prüfungsamt geschrieben habe, dass ich einen "sauberen" Notenauszug ohne ein Versuch größer 1 haben möchte, dann wurde das geändert.
Das zweite ist der Corona-"Freiversuch", insofern dürfte die 2 korrekt sein.
 
Zurück
Oben