Das Auslaufmodell Studiengebühren bleibt grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht: Sie müssen sozialverträglich sein und dürfen ein Studium nicht verhindern - und sie dürfen nicht nur von auswärtigen Studenten verlangt werden.
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