Sonstiges Höherer Dienst allgemeine Verwaltung mit LL.M.

Ort
Sinzig
Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
140 von 210
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Hallo,

mich würde mal die Frage interessieren, ob es hier bei den Absolventen des LL.M. welche gibt, die im öffentlichen Dienst mit diesem Abschluss auch tatsächlich in den höheren Verwaltungsdienst eintreten konnten???

Das es theoretisch möglich ist, ist unbestritten, aber ich habe bisher nocht nicht so viel gelesen, dass es dann auch tatsächlich geklappt hat.

Grüße aus Sinzig am Rhein

Mario
 
Ich kann dir aus der Praxis sagen:
Es ist mit dem LL. M. nicht so einfach, denn entweder wird ein richtiger Volljurist gesucht oder ein Wirtschaftswissenschaftler... Ganz abgesehen von den anderen Spezialrichtungen.
 
Danke Dir, auch wenn Du genau meine Befürchtungen bestätigst, dass man sich im Grunde letztlich mit den Volljuristen im Wettbewerb messen lassen muss, und eine Entscheidung zu gunsten 2. StEx ist da nicht weg zu diskutieren...

Vielleicht doch auf das falsche Pferd gesetzt... :-(
 
Ich kann das leider nur bestätigen.
Beim Bund hast du null Chancen, da das BMI nach wie vor auf das 2. Staatsexamen besteht.
 
Ok, da ich Bundi bin ==> :-(
 
Tut mir leid für dich.
Vielleicht gibt es da ja mal eine Änderung, aber BMI ist da leider sehr altmodisch...
 
Also man muss eh einmal schauen, wie sich das entwickelt.

Aber insgesamt, sollte man als Diplom-Verwaltungswirt ein weiteres Studium (egal ob WiWi oder Recht) als Zusatzqualifikation sehen, der einem beim Aufstieg hilft, und nicht als Grundqualifikation für den hD.
Wenn es die Möglichkeit des Aufstiegs nicht gibt, ist es eh hinfällig.

Aber:
Zumindest für Kommunalverwaltungen in NRW ändert sich gerade einiges. Da wird für den Aufstieg vom gD in den hD (als eine Variante) eben ein passender Master verlangt, da dürfte der LL. M. auf jeden Fall.
Tipp: Wechselt in die Kommunalverwaltung! Der Wechsel dürfte relativ leicht sein, da zumindest für die Jobcenter eigentlich immer Leute gesucht werden. Danach kann man sich intern immer noch inhaltlich wegbewerben und dann irgendwann (hoffentlich) den Aufstieg machen.
 
Ganz ehrlich - ein Wechsel in die Kommunalverwaltung? Das mag in NRW eine Alternative sein, in Berlin und den neuen Ländern wohl kaum.
 
Für mich im sehr nördlichen RLP, der auch nach NRW könnte, kann es durchaus eine Alternative sein - sollte es im Bundesbereich definitiv nicht klappen. Versuchen werde ich es zu gegebener Zeit, aber ich werde nicht ewig warten.
 
Ganz ehrlich - ein Wechsel in die Kommunalverwaltung? Das mag in NRW eine Alternative sein, in Berlin und den neuen Ländern wohl kaum.

Wegen der schlechteren Bezahlung?
Naja, wenn man dafür die Perspektive hat in den hD aufzusteigen, kann es langfristig die bessere Wahl sein...

In NRW verdient man auch deutlich weniger als beim Bund innerhalb einer Besoldungsstufe, aber dafür sind die Aufstiegschancen deutlich besser.


Für mich im sehr nördlichen RLP, der auch nach NRW könnte, kann es durchaus eine Alternative sein - sollte es im Bundesbereich definitiv nicht klappen. Versuchen werde ich es zu gegebener Zeit, aber ich werde nicht ewig warten.

Das Problem ist: Wenn du A12 bist und feststellst, dass der Aufstieg in den hD nicht klappt, ist der Wechsel in die Kommunalverwaltung schwierig, denn dort wird bei externen Einstellungen insbesondere auf Ebene auf A9/10 gesucht (Sachbearbeitung SGB II/XII).
 
Die bessere Bezahlung ist natürlich ein Argument und ich habe mit A 13 eh kaum Chancen zu Land oder Kommune zu wechseln.
Dank der Zulage, den Erfahrungsstufen und den ganzen Familienzuschlägen habe ich meistens mehr zur Verfügung als jemand im höheren Dienst. Außerdem ist die Arbeitszeit mit 40 Wochenstunden auch sehr annehmbar.
Mich ärgert nur, dass ich schon seit Jahren Referententätigkeiten mache, aber der Laufbahnwechsel leider nicht einfach ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich als Tarifbeschäftigter ist es da schon interessanter - da ich nach vielen Jahren draußen in der "realen Welt" wieder in den ÖD gewechselt bin, stehe ich bei E 9b - und vielmehr wird es auch nicht werden in den nächsten beiden Jahren, denn bis dahin würde ich mit dem Master gerne so gut wie fertig sein - und dann ist ein Wechsel in den hd ob Bund, Land oder Kommune definitiv reizvoll!
 
Bei dieser Konstellation auf jeden Fall, vielleicht sind diese auch offener was denn LL.M. angeht. Beim Bund sieht es wie gesagt schlecht aus. Ich drücke Dir die Daumen!
 
Vielen Dank - ich muss aber erst mal durch diese Mühlen hier durch :-)
 
Kommunalverwaltung in NRW muss man aber etwas differenzieren. Bei kleineren Verwaltungen werden im gD nicht viele Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden sein, im hD maximal höhere Führungspositionen, wogegen man in großen Verwaltungen als reiner Sachbearbeiter auch den hD ansteuern kann, gerade in den nächsten Jahren aufgrund der altersbedingten Fluktuation.
Sofern der Status des Beamten angestrebt wird sollte man auch ein Auge auf die Finanzlage und Perspektive der Kommune haben, denn Haushaltssicherung bedeutet Verbot für Beförderungen der Beamten, für Angestellte gilt dies allerdings nicht.
 
denn bis dahin würde ich mit dem Master gerne so gut wie fertig sein - und dann ist ein Wechsel in den hd ob Bund, Land oder Kommune definitiv reizvoll!

Ja, aber wie gesagt: für den Direkteinstieg in den hD sehe ich schwarz.
Es ist "nur" ein Pluspunkt beim Aufstieg, Schritt für Schritt.


denn Haushaltssicherung bedeutet Verbot für Beförderungen der Beamten,

Ganz so verallgemeinern darf man das nicht. Auch in finanziell extrem angespannten Zeiten kann befördert werden, es ist also kein Beförderungsverbot.
 
Ausnahmen gibt es wie in vielen Dingen im Leben, grundsätzlich ist es aber nicht vorgesehen.
 
Ausnahmen gibt es wie in vielen Dingen im Leben, grundsätzlich ist es aber nicht vorgesehen.

Ich kann halt nur von meiner Erfahrung und einigen Umfragen her sagen, das ein richtiger "Beförderungsstopp" eher die Ausnahme ist.
 
ich habe andere Erfahrungswerte, mag auch Unterschiede von Kommune zu Kommune geben ;-) Letztendlich sind Beförderungen von Beamten freiwillige Leistungen, die in der Haushhaltssicherung zurückzufahren sind. Grundsätzlich soll die Haushaltssicherung nach max. fünf Jahren aber auch beendet sein. Daher muss man die Diskussion auch nicht weiter vertiefen :)
 
Ich möchte mich auch mal dazu gesellen:
- 2012: Abschluss Landesfinanzverwaltung g.D.
- ab 2012: im FA tätig

Ziel: bessere Stellen "ergattern"/ (ggf. späterer) Aufstieg in den h.D.

Ich würde deshalb sehr gerne ein LL.M.-Studium im Bereich Wirtschaftsrecht absolvieren. Ich bin mir nur nicht so sicher, weil die von mir bevorzugte HS keinen Schwerpunkt im Steuerrecht anbietet und man dann doch unweigerlich mit Volljuristen verglichen wird, oder? Ein BWL-Master käme nicht für mich in Betracht.

Habe auch an einen etwaigen Wechsel in die Kommunalverwaltung (z.B. Steueramt) gedacht. Hat da jemand Erfahrungen?

VG
 
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