Hi, das ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich bin mir einfach nicht sicher.
Ich bin im ersten Semester Jura und aufgrund unglücklicher Zustände hatte ich im Januar entschieden das Semester mit den Modulen zu wiederholen. In der Prüfungsordnung steht etwas von Freiversuchen. Meine Frage ist nun, zählen diese Freiversuche ebenfalls noch zu den normalen drei Versuchen, die man hat? Sprich: nehme ich den Freiversuch nicht in Anspruch, heißt das, dass ich nur noch zwei Versuche habe oder immer noch drei?
Danke für die Hilfe :)
Ich bin im ersten Semester Jura und aufgrund unglücklicher Zustände hatte ich im Januar entschieden das Semester mit den Modulen zu wiederholen. In der Prüfungsordnung steht etwas von Freiversuchen. Meine Frage ist nun, zählen diese Freiversuche ebenfalls noch zu den normalen drei Versuchen, die man hat? Sprich: nehme ich den Freiversuch nicht in Anspruch, heißt das, dass ich nur noch zwei Versuche habe oder immer noch drei?
Danke für die Hilfe :)