Hausarbeit Hausarbeit 55103 WS 2013/14 Termin 3.1.2014

In Moodle hat der Lehrstuhl heute folgende Info im Nachrichtenforum veröffentlicht:
Moodle BGB II Nachrichtenforum:
"Sehr geehrte Studierende,

ich bin über einen Thread im Studierendenforum - in das wir seitens der beteiligten Lehrstühle nur sehr unregelmäßig hineinschauen, weil es für den Austausch der Studierenden untereinander bestimmt ist - heute auf folgende Probleme aufmerksam geworden:

I. Auf dem Deckblatt ist als Rücksendetermin der Hausarbeit der 2.1.2014 angegeben. In den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 ist als Rücksendetermin der 3.1.2014 angeben.
Maßgeblicher Rücksendetermin ist der 3.1.2014.

II. Der Hausarbeit hat (auch) ein von Ihnen selbstgestaltetes Deckblatt zu beinahlten, wie es in den Bearbeitungshinweisen vorgesehen ist. Das (gelbe) Deckblatt, das Ihnen übersandt wurde, ist diesem von Ihnen selbst erstellten Deckblatt vorzuheften. Also: (gelbes) Decklatt der Aufgabenstelle, selbstgestaltetes Deckblatt, Gliederung usw.

Mit besten Grüßen aus Hagen"
 
Habt Ihr inzwischen eigentlich eine geschlossene Gruppe gegründet (was auch erklären würde wieso hier so wenig zum Fall an sich diskutiert wird)?

Ich stecke nun auch mittendrin und wäre interessiert.
 
Hallo Iura,

ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wie gedenkst du dich so kurz vor knapp noch hilfreich in die Gruppe einbringen zu können oder zu wollen?
Also ich habe da eh kein Mitspracherecht, aber ich würde vermuten, dass die Nutzer die seit 2 Monaten daran intensiv am arbeiten sind, evtl. nicht so hoch erfreut wären, dass Erarbeitete einfach ohne zu wissen, wie du gedenkst dich einbringen zu wollen, teilen möchten.

LG
Sammy
 
Öhm.... ich arbeite da nicht seit gestern dran, das kam vllt. falsch rüber. Wäre dem so würds nun auch gewaltig knapp werden.

Ich könnte die Liste dessen was ich bisher habe einstellen;; das Problem ist grad eher das viele Material, die Entscheidung welche Anspruchsgrundlagen nun auf die 25 Seiten passen und welche man der Effizienz wegen eher weglässt.

Ich müsste ja, im Falle einer Teilnahme, nach wochenlanger Arbeit auch mein ganzes Wissen preis geben; das wäre der Preis den ich zu zahlen hätte. So gewinnt die Gruppe und ich kann mal abgleichen was die im Gegenzug bisher so erarbeitet haben. Vllt ist vieles deckungsgleich, vllt eben auch nicht. Jeder gewinnt etwas von dem was der andere hat und umgekehrt - dachte ich.
Könnte ja auch sein dass ich alles mögliche anschleppe und im Gegenzug garnicht viel "neue" Erkenntnisse dazugewinne; also ein Risiko auf beider Seiten.

Egal - ich habe aber auch kein Problem damit nicht mehr "mitspielen" zu dürfen.
Ich habe leider erst jetzt gesehen dass hier von einer geschlossenen Gruppe geredet wurde was erklärte wieso hier so wenig diskutiert wird.

Anyway, dann werkele ich weiter vor mich hin, kein Problem.

Der Gruppe wünsche ich dennoch natürlich viel Erfolg.
Ihr schafft das schon... und ich hoffentlich auch :)

Definitiv arbeite ich an dieser Sache nicht seit gestern sondern seit Wochen - nur um das nochmal klarzustellen.

P.S.: Notiz an mich fürs nächste Mal: Frühzeitig schauen ob irgendwo eine geschlossene Gruppe gegründet wird :/
 
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Liest sich doch direkt viel charmanter! :thumbsup:

Vielleicht habe ich dein Posting falsch verstanden gehabt, aber da du mich ja schon länger kennst, weißt du auch, dass ich gerne alle Unklarheiten beseitige und Missverständnisse gar nicht erst aufkommen lasse.;-)

Sorry, falls du dich durch mein Posting angegriffen gefühlt haben solltest, das war nicht als Angriff sondern wirklich nur als ernst gemeinte Frage zu verstehen!
 
Du kennst mich aber auch schon eine Weile und kannst Dir denken dass ich nicht 2 Wochen vor Abgabe versuche den Dackel-Pferd-Auto-Mix-Fall zu lösen und mir dann Gedanken zu machen wie ich die Selbstvornahme im Kaufrecht (geht das Recht auf zweite Andienung vor?), wann ein Tier einen Sachmangel hat, etc. auslegen möchte und wie deliktische Ansprüche in der Abwandlung reinspielen könnten? (Auch nicht böse gemeint :troest: ).

Der Satz soll beweisen dass ich durchaus weis wo der Frosch die Locken hat :)

Aber wie gesagt, wenn man nicht mehr mitspielen darf, ist das voll okay; will mir nicht am Ende "Schmarotzertum" vorwerfen lassen müssen... ich denke ich krieg das auch alleine noch fristgerecht aufs Papier. Das nächste Mal schaue ich früher rein... bisher mach ichs gerne so dass ichj hier erst reinschaue wenn ich selbst der Lösung schon näher gekommen bin um mir die Sache erstmal selst zu erarbeiten... liegt mir einfach mehr...
 
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Vielleicht darf ich aber eine Frage stellen:
Steigt Ihr auch mit einer Prüfung auf Schadenersatz statt der Leistung (wegen ursprünglichen Mangels der Sache) ein und prüft danach auf Schadenersatz wegen der unterbliebenen Nacherfüllung?

Oder steigt Ihr zB mit einer Prüfung auf Aufwendungsersatz aus § 439 Abs. 2 BGB (wird nat. scheitern) ein? Ob 439 Abs. 2 BGB eine eigene AGL darstellt ist ja auch strittig.

Ich tendiere ganz klar dazu mit § 433, 434, 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 zu beginnen und später max. kurz darzulegen wieso § 439 Abs. 2 nicht greift (oder garnichts zu letzerem zu sagen).
 
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Sorry, ich kann gerade nur kurz und knapp antworten, da ich arbeiten gehen muss...

Ich gehe über den § 311a (2) 1 BGB.
 
Okay, das wäre die Alternative; bislang gehe ich den anderen Weg.
Ihr geht also auch davon aus dass der Mangel nicht behebbar war.
Prüft Ihr den § 281 I 1 BGB dennoch an? Spricht, prüft Ihr beide Alternativen da ja auch unklar ist ob sich die Fehlstellung aus genet. Gründen oder aufgrund des harten Bodens ausgebildet hat oder entscheidet Ihr Euch für eine Variante? Denn wäre es genetisch hätte die Unmöglichkeit ja wohl bereits vor Kaufabschluss bestanden, dann wäre 311a einschlägig; wäre es dem Boden geschuldet nicht, dann wäre 283 einschlägig.
Korrekt?
Wie geht Ihr damit um?

Eine Frage zur Form noch:
Wie macht Ihr das mit der Abwandlung?

Ist das bei Euch ein eigenes, zweites, Gutachten?
Bei mir schon... ich beginne mit dem Ausgangsfall, prüfe alles durch, komme zu einem Schluss und beginne auf der n. Seite mit:

"Zur Abwandlung:"...
Und prüfe darunter den Sachverhalt zur Abwandlung durch.

Macht Ihr das auch so?
 
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Die erste Frage hat sich erledigt; das muss ich ja garnicht entscheiden, denn wenn die Ursache nicht eindeutig ist gibt das Gesetz vor wie vorzugehen ist ;)

Wenn mir noch jmd. was zur zweiten Frage sagt, sprich, ob Ihr die Abwandlung auch in einem zweiten Gutachten behandelt bin ich erstmal glücklich.

Danke.
 
Hallo Iura,

sorry für die späte Antwort... Irgendwie ist immer alles so streßig kurz vor Weihnachten...

Ich verstehe nicht so ganz wie du das mit dem "zweiten Gutachten" meinst...

Aus Platzgründen fange ich keine "neue" Seite an, sondern schreibe direkt unter dem Ergebnis des Grundfalles weiter.
Ich fange aber schon eine "neue" Prüfung an und aus Platzgründen verweise ich auf viele Sachen im Grundfall...

Ich bin jetzt jedoch nicht sicher, ob deine Frage damit beantwortet ist...?!

LG
Sammy

PS: Ich wünsche dir frohe Weihnachten!
 
Ist sie; genau so habe ichs auch gemacht :)
Und inzwischen, infolge Platzmangels, auch ohne eine neue Seite zu beginnen :)

Danke.

P.S.: Dir natürlich auch frohe Weihnachten.
 
Hm, ich nehme an dass die fehlende Reaktion bedeutet dass das sich Anschließen an die geschlossene Gruppe aktuell nicht mehr möglich ist, oder? Ist, wie gesagt, völlig i.O. - kurze Rückmeldung wäre aber nett.
 
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