Hausarbeit Hausarbeit BGB II WS 2014/15 Abgabetermin 05.01.2015

sitz auch grade an dem netten text und gegen ne private gruppe hab ich auch nichts einzuwenden. ist meine erste hausarbeit u bin restlos überfordert :(
 
Hallo, ich würde auch gerne zum Gedankenaustausch an einer privaten Gruppe teilnehmen, da es auch für mich die erste Hausarbeit ist.
 
Ich schließe mich kare01 an - ist meine erste Hausarbeit im Studium - weiterer Austausch in einer privaten Gruppe käme mir dabei sehr entgegen!
 
Grüße die Gruppe,
bin auch mal wieder dabei. Habe leider bis dato die HA aus Zeitgründen nicht fertigstellen können. Dieses mal sollte es aber klappen. Die Hoffnung stirbt zuletzt ;)
Nach Überfliegen, was mir ins Auge gestochen ist.
Zum Sachverhalt Teil 1:
Probleme die ich gefunden habe:
Einordnung des RA §13 bzw. §14 (habe hier 13) / § 1 II, 5 HGB, GewStG
Legionär und Kaufmann (zumindest ansprechen)
Möglicherweise §119 I 1 (Mit wem wollte A Vertrag eingehen RA als §14 oder §13 (zumindest ansprechen) Stichwort: Unwissenheit

Möchte noch hinzufügen, dass ich natürlich auch an einer privaten Gruppe interessiert bin, falls noch Platz vorhanden ist, bitte ich um Aufnahme.
Danke im Voraus
 
Zum Sachverhalt "1" Aspruch des A gegen S:
Palandt sagt dazu, dass bei Unternehmern der §241a BGB nicht greift sondern die allgemeinen Regeln §§ 151, 663 BGB u 362 HGB gelten.
Jetzt habe ich das Problem, dass der S RE und somit Freiberufler ist (§18 I EStG).
Schlomo ist ja Unternehmer bzgl. des Palandts und Verbraucher bzgl. des Gedichtbandes...

Wo findet ich denn etwas darüber, was "sagt" dass Freiberufler auch Unternehmer bzw. Kaufleute sind?


Ps: Würde mich gerne ebenfalls einer privaten Gruppe anschließen.
 
Hallo zusammen. Bin bereits bei der Niederschrift der HA, aber würde mich dennoch gerne dazu austauschen. Wie läuft das mit den privaten Gruppen? Falls es bereits eine gibt, wäre ich sehr gerne dabei.
 
Hallo zusammen! :-) Ich bin neu hier. Ich schreibe zurzeit auch an der Hausarbeit. Meine Frage betrifft die private Gruppe. :whistling: Wie kann man da Mitglied werden? Und welche "Zugangsvoraussetzungen" werden benötigt? Oder ist es überhaupt möglich für einen Neuling? :bugeye: Würde mich über eine Antwort freuen. Viele Grüße.
 
Hallo zusammen,
ich würde mich auch gerne im Rahmen einer privaten Gruppe austauschen.
Danke vorab und viele Grüße
Susanne
 
Hallo,
fange jetzt mit der HA an.
Bislang habe ich die KE 1 und 2 durchgelesen und die ersten 15 Lorenz-Vorlesungen zu SR-AT als Podcast gehört.

Gerne wäre ich bei einer privaten Gruppe dabei, mir geht es aber wie Moon.

LG
 
Hallo!
Ich beginne nun auch mit der HA und sitze gerade an der Gliederung.
Habe mir natürlich eure Beiträge durchgelesen aber ich frage mich wirklich, ob man nur die Ansprüche ggü. A zu prüfen hat. Bei dem oberen Fall würde das ja gut gehen aber beim unteren Fall wüsste ich nicht wie man das prüfen kann. Habe nämlich den Anspruch X ggü. A und nicht andersrum und kann mir dies nicht spiegelbildlich vorstellen.
 
Hallo Julia,
ich denke auch, dass beim bestellten Abschleppdienst nur die Ansprüche von X gegen A geprüft werden können.
Viele Grüße
Susanne
 
Abschleppdienste ist nicht zu prüfen. Geht um die rechtmäßigkeit der einbehaltung der Bücher bzw. Herausgabeansprüche.
 
Abschleppdienste ist nicht zu prüfen. Geht um die rechtmäßigkeit der einbehaltung der Bücher bzw. Herausgabeansprüche.


Was hältst Du davon, Dir erst einmal den Sachverhalt zu besorgen und sorgfältig durchzulesen?

Sinnfreie Einwürfe beflügeln keine ernsthafte Diskussion, daher möchte ich Dich bitten, diejenigen, die sich wirklich um eine konstruktive Lösung des Sachverhaltes bemühen, nicht mit offensichtlich undurchdachten Äußerungen zu stören!
 
Hi,

wäre es vielleicht sinnvoll beide Bücher für sich durchzuprüfen und nach Prüfung hiernach wieder zu bündeln, da nur eine Lieferung vorliegt? Diese Lieferung dann unter 241a abzustellen. Mein Gedankenansatz ist, dass der S keine separaten Lieferungen erhalten hat, sondern nur eine. Es kann ja nicht sein das A irgendwie ein Wahlrecht haben kann, dies würde ihn nmA zu sehr einseitig begünstigen, entgegen Gesetzgeberwillen. Außerdem S ist RA dieser sollte seine Rechte kennen, oder? (Zumindest richtungsweisend in der Lösungsfindung)

Was meint Ihr?
 
Interessanter Gedanke, für mich jedoch habe ich gedanklich auf zwei separate Sendungen getrennt, da auch zwei getrennte Rechnungen durch den A erstellt wurden. Dies impliziert m. E. schon eine Trennung, die der A selbst haben wollte - warum auch immer - , dass beide Bücher in einer Sendung geliefert wurden, ist für mich da eher untergeordnet.

Ob man als RA zwingend immer seine Rechte kennen sollte, möchte ich nicht diskutieren :-) ;-)
 
@ Mario,

ich Danke für dein Feedback.

Ich kann deinen Gedankenansatz folgen. Auf zwei separate Sendungen stelle ich bei meiner „Vorprüfung“ auch ab. Wo ich halt das Problem sehe, ist das es sich bezogen auf den Lebenssachverhalt nur um eine Sendung bzw Lieferung handelt, welcher zwei Rechnungen beiliegen.

Ich glaube kaum, dass es einen Unterschied macht, ob S zwei oder eine Rechnung erhalten hat. Es wird bei den verschiedenen §§ auf Lieferung abgestellt und nicht auf Rechnungen. Außerdem Stichwort „ein Anschreiben“. Zwei Rechnungen denke ich dient nur dazu dem „Kunden“ das Leben zu vereinfachen, wenn nur ein Buch behalten wird... . Wegen RA und wissen müssen ;) da könntest du wohl Recht haben, bei manch einem. War nur ein Ansatz es wird ja immer gesagt nichts ist im Sachverhalt überflüssig..
 
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