Hausarbeit Hausarbeit SoSe 2021

Hallo zusammen,
seit heute (05.08.) ist die Aufgabenstellung für die Hausarbeit online. Vielleicht habt ihr ja Lust euch auszutauschen.

Ich habe bisher nur einen kurzen Blick drauf geworfen, stelle mir aber insbesondere bei Aufgabe 2 ein paar Fragen:

- Zu dem Blog Beitrag ist ja ziemlich genau aufgeschrieben, wie dieser aussehen soll (6.000 - 9.000 Zeichen, prägnanter Titel, Zwischenüberschriften etc.), Ist der Hinweis auf das Bildmaterial wohl ein Wink, dass man ein Bild integrieren sollte? Wie sollte generell gegliedert werden, wenn es heißt 6.000 - 9.000 Zeichen ohne Literaturverzeichnis, sollte man dann wohl für Aufgabe 1 und 2 jeweils ein getrenntes Literaturverzeichnis erstellen, das passt ja eigentlich nicht zu den "normalen" Formalien einer Hausarbeit :confused:
 
Ich denke, dass bei Aufgabe 2 ein Bild genommen werden kann und das nur als Hinweis zu verstehen ist, weil Blogbeiträge ansich ja meistens Bilder beinhalten. Wird aber auch nicht schaden, wenn man das ein oder andere Bild verwendet, sofern das Material das dann hergibt.

Ich werde nur ein Literaturverzeichnis erstellen. Durch die Fußnoten, ist ja eigentlich klar, auf welche Quelle man sich aus dem Literaturverzeichnis dann beruft.
 
Schön, einen Mitstreiter zu haben :-) Das war auch mein erster Gedanke mit einem Literaturverzeichnis, allerdings verwirrt mich die Formulierung und ich habe mich gefragt, ob man den Blog Post dann als abgeschlossenen Teil quasi betrachten sollte, warum sonst der Hinweis auf das Literaturverzeichnis, das zählt doch nie mit zu den zu erfüllenden Zeichen...
 
Hallo zusammen,
seit heute (05.08.) ist die Aufgabenstellung für die Hausarbeit online. Vielleicht habt ihr ja Lust euch auszutauschen.

Ich habe bisher nur einen kurzen Blick drauf geworfen, stelle mir aber insbesondere bei Aufgabe 2 ein paar Fragen:

- Zu dem Blog Beitrag ist ja ziemlich genau aufgeschrieben, wie dieser aussehen soll (6.000 - 9.000 Zeichen, prägnanter Titel, Zwischenüberschriften etc.), Ist der Hinweis auf das Bildmaterial wohl ein Wink, dass man ein Bild integrieren sollte? Wie sollte generell gegliedert werden, wenn es heißt 6.000 - 9.000 Zeichen ohne Literaturverzeichnis, sollte man dann wohl für Aufgabe 1 und 2 jeweils ein getrenntes Literaturverzeichnis erstellen, das passt ja eigentlich nicht zu den "normalen" Formalien einer Hausarbeit :confused:
Hallo :) Ich bin auch gerne dabei. Ich glaube das ist tatsächlich eine Frage für den Lehrstuhl - ich verstehe es auch nicht. LG
 
Hi Leute,

ich verstehe mehrere Sachen nicht:
In Aufgabe 1 ist von "§§ 218 StGB" die Rede. Ist nun § 218 StGB oder §§ 218 ff. StGB gemeint?

Aufgabe 2 soll bei 40% der Punkte 6.000-9.000 Zeichen haben, für Aufgabe 1 gibt es keine Angabe. Wenn man es auf 60% der Punkte hochrechnet müsste Aufgabe 1 dann bei ca. 9.000-13.500 Zeichen liegen, also dürfte die Hausarbeit auf maximal 22.500 Zeichen kommen. In den allgemeinen Gestaltungshinweisen für Hausarbeiten des Lehrstuhl ist dann aber von 40.000 Zeichen die Rede....
 
Also ich verstehe es so, dass es um §§ 218 ff. StGB gehen soll.

Aufgabe 2 finde ich auch schwierig einzuordnen, hier ist alles so genau vorgegeben, bei Aufgabe 1 nicht, genau wie die Frage nach dem Inhaltsverzeichnis, die ich mir ehrlich gesagt auch immer noch stelle. Ich würde davon ausgehen, dass es am Ende 40.000 Zeichen sein sollen und bei Aufgabe 2 werde ich mich dann an die vorgegebenen 6.000-9000 Zeichen halten, Aufgabe 1 dann der Rest, auch wenn Du mit der Gewichtung natürlich recht hast, das geht alles nicht ganz auf...
 
Hallo zusammen,

ich fange heute mal an mich mit der Hausarbeit zu beschäftigen. Ich sehe es übrigens genauso: Aufgabe 2 (6.000-9.000 Zeichen) und Aufgabe 1 dann die restlichen Zeichen. Laut den Gestaltungshinweisen umfasst eine Hausarbeit in etwa 40.000 Zeichen. Daran werde ich mich orientieren.

Das Thema ist allerdings nicht so leicht wie gedacht..
 
Hi Leute,

ich verstehe mehrere Sachen nicht:
In Aufgabe 1 ist von "§§ 218 StGB" die Rede. Ist nun § 218 StGB oder §§ 218 ff. StGB gemeint?

Aufgabe 2 soll bei 40% der Punkte 6.000-9.000 Zeichen haben, für Aufgabe 1 gibt es keine Angabe. Wenn man es auf 60% der Punkte hochrechnet müsste Aufgabe 1 dann bei ca. 9.000-13.500 Zeichen liegen, also dürfte die Hausarbeit auf maximal 22.500 Zeichen kommen. In den allgemeinen Gestaltungshinweisen für Hausarbeiten des Lehrstuhl ist dann aber von 40.000 Zeichen die Rede....
ME sind die §§ 218 ff. StGB gemeint.
 
Auf den ersten Blick fand ich das Thema auch ganz angenehm, wenn man dann in die Tiefe geht, ist es allerdings wirklich sehr umfangreich und insbesondere das Suchen nach Literatur ist nicht ganz so einfach, ich habe mich da etwas schwer getan bei beckonline und den üblichen Seiten etwas Gutes zu finden. Insbesondere für Aufgabe 2 ist es sehr schwer, wenn man nach Schlagwörtern wie "gender data gap" oder "geschlechtsspezifische Datenlücke" sucht, dann findet man nahezu gar nichts in den juristischen Datenbanken...
 
Auf den ersten Blick fand ich das Thema auch ganz angenehm, wenn man dann in die Tiefe geht, ist es allerdings wirklich sehr umfangreich und insbesondere das Suchen nach Literatur ist nicht ganz so einfach, ich habe mich da etwas schwer getan bei beckonline und den üblichen Seiten etwas Gutes zu finden. Insbesondere für Aufgabe 2 ist es sehr schwer, wenn man nach Schlagwörtern wie "gender data gap" oder "geschlechtsspezifische Datenlücke" sucht, dann findet man nahezu gar nichts in den juristischen Datenbanken...

Ich habe das Fach zwar nicht belegt und kenne die Aufgabenstellung auch nicht. Aber zum Thema "Gender Data Gap" habe ich ein gerade ein Buch fertig gelesen: "Invisible Women - Exposing Data Bias in a World Designed for Men" von Caroline Criado Perez (mittlerweile glaub ich auch auf Deutsch erhältlich). Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen weiter (das Buch hat auch jede Menge Fußnoten, die nochmal helfen, weiter ins Thema einzusteigen).
 
Hallo zusammen,

wie läuft es so bei euch? Ich tue mich ehrlich gesagt mit Aufgabe 1 schwer, die Aufgabenstellung ist mir nicht ganz klar.
Was versteht ihr unter "verfassungsdogmatische Problemlage"?
 
Das würde mich auch interessieren. Ich habe erst gedacht, dass man die verfassungsrechtlichen Problematik diskutieren sollte. Dazu gab es ja einige Urteile in der Vergangenheit. Bin mir mittlerweile aber nicht so sicher, ob das der richtige Ansatzpunkt ist. :chewingnails:

Zu Aufgabe 2 habe ich mich auch mit der vorgeschlagenen Literatur von Michou befasst. Die meisten Quellen, die das Buch allerdings umfasst, sind Webseiten und da ist mir immer nicht so richtig klar, ob davon zitiert werden darf. :hopelessness: Aber es gibt auch ein paar Buchquellen. Alles in allem sicherlich ganz hilfreich.
 
Ja so geht es mir auch, ich habe das von Michou erwähnte Buch ebenfalls gelesen (Danke an dieser Stelle noch einmal für deinen Hinweis), Internetquellen gibt es ohne Ende, "vernünftige" wissenschaftliche Literatur ist sehr schwer zu finden bei Aufg. 2.

Bei Aufg. 1 habe ich den Punkt "verfassungsdogmatische Problematik" so verstanden, dass hier die Entscheidungen des BVerfG zu § 218ff. gemeint sind und dabei insbesondere die Frage welches Grundrecht hier den Vorrang genießt bei der Abwägung, der Schutz des ungeborenen Lebens, also ein Recht auf Leben oder der der Frau auf Selbstbestimmung. Das wird in den Urteilen auch rauf und runter diskutiert, wann beginnt das Leben und der Schutz des GG usw. usw. Ich will aber nicht behaupten, dass mein Ansatz da so richtig ist, wirklich geschrieben haben ich dazu auch noch nichts. Wie gliedert ihr denn? So wie die Punkte in der Aufgabenstellung genannt sind, also klar mit weiteren Punkten, aber von der Reihenfolge her?
 
Hallo zusammen,

gibt es noch eine andere Gruppe zum Austausch über die Arbeit oder besteht Interesse an einer solchen?
Viele Grüße
 
Hallo, dann sind wir doch schon mal zu dritt. Wie könnten wir vorgehen? Eine Whats App Gruppe oder ein Mailaustausch?
Viele Grüße
 
Wenn ihr wollt, schickt doch einfach per privatnachricht an mich eure mailadressen oder WhatsApp Zugänge, dann erstellen wir eine mailingliste oder whatsappgruppe zum Austausch ?
 
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