Klausuraufgaben heutige Abschlussklausur

Oh das ist übel…wundert mich allerdings ein wenig zumal in den Mentoriaten oftmals andere Lösungsansätze aufgewiesen wurden und Frau Kinius explizit meinte dass „mit der entsprechend schlüssigen Argumentation“ auch dies akzeptiert würde. Darüber hinaus sind die Normen ja neu und es ist kein Geheimnis dass bspw. der Lehrstuhl hier und bspw. Prof. Lorenz unterschiedlich auffassen. Eine 5 finde ich bei einem so neuen Thema wirklich heftig, es sei denn der Aufbau war tatsächlich im gesamten falsch 😑
Ne, ist schon in Ordnung. Bin ja selbst Schuld, hätte ja vorher wissen können, „wie die Korrektorin es gemacht haben will“. Einzig fast unvermeidlich ist der Umstand, dass „Schimmel“ ein Triggerwort für mich ist (lange Geschichte) und ich daher dort tatsächlich Unsinn geschrieben habe, was vermutlich den Eindruck erweckte, der das dann auslöste:
Beide Aufgaben werden im Ansatz zutreffend gelöst. Allerdings beinhalten sie wirklich schwerwiegende Fehler, die davon zeugen, dass die gesetzliche Systematik nicht durchdrungen wurde. Es werden durchaus einige rechtliche Probleme diskutiert, allerdings gelangt der Verfasser durchweg zu unvertretbaren Ergebnissen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Randbemerkungen verwiesen.

Insgesamt handelt es sich um eine Leistung, die den Anforderungen nicht genügt.

35 Punkte (mangelhaft)
Und vllt. sollte ich das beherzigen, was Neupert, Jus 2016, 489, 493, über vertretbare Rechtsaufassungen (iRd Rechsstudiums) schreibt:
Über den Abgleich des Ergebnisses hinaus hat das Sich-Einfügen aber auch noch eine beinahe ästhetische Komponente, die man als fachliche Eleganz bezeichnen könnte: Je leichter und besser ein Puzzleteil ins Gesamtbild passt, desto überzeugender ist die Argumentation. Es geht dabei zB um ein „Verbot des Überflüssigen“, die Gebote der „Sachnähe“, der „Vollständigkeit“ und der „Geschlossenheit“ sowie die „Angemessenheit“ des Begründungsaufwands. zur Fussnote 64 Dies sind nur schwer greifbare Gesichtspunkte, die zum Kern dessen gehören, was Juristen während ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung lernen müssen (deshalb sind sie zB für gute Klausurnoten mitverantwortlich). Ähnlich wie Ärzte durch Erfahrung und Vergleichen vieler Patienten verinnerlichen, welches Atemgeräusch normal und welches bedenklich ist, erwerben Juristen die Fähigkeit, Sachverhalte und Argumente im Vergleich zu anderen zu bewerten. Dazu sind die manchmal quälenden Auseinandersetzungen mit theoretischen Details nötig – für das fachliche Differenzierungsvermögen.
Da wirkt die Zeit an der Freien Universität Berlin etwas nach.

Allerdings ist die Klausur ja insgesamt der Statistik nach gut ausgefallen, dementsprechend ist es okay, weil ich das bestimmt irgendwie, ..., irgendwann schaffe.
 
Hier der Sachverhalt :)
 

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