FernUni allgemein Hochschulabschluss durch Uni verliehen?

Hallo,
Ich besitze die Mittlere Reife (Bayern) und ein Techniker (Fachschule) Abschluss.
Da der Technikerabschluss als "Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" gilt, darf ich an der Fern Uni Hagen studieren.

Nun wollte ich wissen, ob die Fern Uni die Allgemeine Hochschulreife oder ähnliches verleiht, wenn man dort erfolgreich studiert.

Ich weiß, dass in Bayern die Unis die Fachgebundene Hochschulreife verleihen, wenn man min. 60 ECTS Punkte im Studium erreicht. Gibt es an der Uni in Hagen eine ähnliche Regelung?

MFG
Daniel
 
Hallo,

wenn dein Abschluss als allgemeine Zugangsberechtigung gilt, bist du denjenigen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt und brauchst diese doch gar nicht.

Eine ähnliche wie die von dir beschriebene Regelung gibt es in Hagen in Form des Probestudiums. Dort muss man in einem bestimmten Fach innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Zahl von Prüfungen erfolgreich ablegen, um ein dieses Fach bis zum Ende studieren zu dürfen. Das wäre dann eine fachgebundene Zugangsberechtigung.

Viele Grüße
Sathoan
 
Vielen dank für deine Antwort.
Mit geht es wirklich darum, dass ich ein Zeugnis über eine "Hochschulreife" erhalte.
Hintergrund ist der, dass ich mich nach dem Studium an einer Behörde bewerben möchte,
und diese zwingend eine "Hochschulreife" voraussetzen. Ich habe die schon mal gefragt, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, komme ich an dieser Stelle leider nicht weiter.
 
Hey,
das wäre mir zumindest neu. Ich habe keines ausgestellt bekommen und kann auch im Hochschulgesetz nichts dazu finden...

Bei meiner Bewerbung bei einer Behörde reichte aber der Bachelorabschluss dann auch vollkommen, da höherwertig
 
Vielen dank für deine Antwort.
Mit geht es wirklich darum, dass ich ein Zeugnis über eine "Hochschulreife" erhalte.
Hintergrund ist der, dass ich mich nach dem Studium an einer Behörde bewerben möchte,
und diese zwingend eine "Hochschulreife" voraussetzen. Ich habe die schon mal gefragt, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, komme ich an dieser Stelle leider nicht weiter.
Bei den Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelor of Laws-Studiengang an der Fernuni steht bei den Zulassungsvoraussetzungen http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor_of_laws.shtml
"Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Bachelor of Laws ist eine für Nordrhein-Westfalen gültige
  • allgemeine Hochschulreife/ Abitur (Das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern wird ersatzweise als allgemeine Hochschulreife anerkannt; dies gilt aber nicht für Abschlüsse von Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen und künstlerischen Hochschulen)
  • fachgebundene Hochschulreife für das Fach Rechtswissenschaft"
Meine Schlussfolgerung: Wenn ein abgeschlossenes Bachelorstudium alleine schon die Allgemeine Hochschulreife mit sich bringen würde, dann bräuchte es diesen von mir kursiv markierten Satz nicht.
 
Das findet sich z.B. auf der Seite der Uni Gießen

Quelle: https://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/voraussetzungen/hzb/all-HZB

Mit der allgemeinen Hochschulreife erwirbt man die Zulassungsvoraussetzung für alle Studiengänge.
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:

  • das Reifezeugnis /Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;
  • das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler;
  • den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Hochschule;
  • einen Meisterbrief oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung (Mehr zum Thema "Beruflich Qualifizierte - Studium ohne (Fach-)Abitur")
 
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch...
...einen Meisterbrief oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung ...

Das bedeutet ich habe schon die Hochschulreife ohne Zeugnis?
Dann hätte ich gerne das Zeugnis :)


Laut http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?3,1383839

... Die fachgebundene Hochschulreife
kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage
von Leistungspunkten (ECTS) in einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt
werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festle-
gungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht
werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), bestätigt durch Vorlage einer Be-
scheinigung des Prüfungsamtes der jeweiligen Fachhochschule. ...
 
Wenn die allgemeine Hochschulreife wie Du oben zitierst auch Durch einen Meisterbrief nachgewiesen werden kann, bedeutet das, dass es dafür kein eigenes gesondertes Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife gibt, sondern das der Meisterbrief an der Hochschule, die Kiwi hier zitiert hat, als Nachweis gilt.
Wie es die Behörde handhabt, um die es Dir geht, das kann Dir nur diese Behörde verraten.
 
Es handelt sich bei der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung wie der Name schon sagt,
um eine Berechtigung jede Hochschule zu besuchen. (Kein Abschluss)

Wie oben geschrieben, kann die Fachhochschulreife durch die 60 ECTS erworben werden. (Aus der Berechtigung, wird der Abschluss!)

Also müsste es ja auch möglich sein, aus meiner Brechtigung ebenfalls ein Abschluss zu machen!

Oder seh ich das falsch?
 
Keiner der User hier kann wissen, ob die Behörde, um die es Dir geht, das ebenso handhabt wie die Universitäten, also auch einen Meisterbrief als Nachweis anerkennt und nicht nur ein Abiturzeugnis. Behörden sind oft sehr altmodisch. Ein Führerschein kann als Nachweis der Identität einer Person dienen, wird aber dadurch nicht zum Personalausweis.

Aber vielleicht hilft Dir diese Zusammenstellung etwas weiter http://www.abi-nachholen.de/hochschulabschluss-allgemeine-hochschulreife-rechtsgrundlagen.pdf
 
Ja, siehst du, @danielW
Die Berechtigung kann, muss aber nicht, aus einem Abschluss "erwachsen". Der Abschluss lässt sich nicht aufgrund der Berechtigung erhalten.

Anderes Beispiel: Einen Betrieb dürfen im Handwerk nur Meister führen (Berechtigung durch Abschluss). Jetzt macht der eine GmbH daraus und bestellt einen Geschäftsführer, weil er sich mehr um das Fachliche kümmern möchte. Geschäftsführer könnte eigentlich jeder werden, wenn wir den gesunden Menschenverstand mal außer Acht lassen. Also wird es der Neffe des Beispielmeisters. Somit ist er durch seine Position berechtigt die Geschäfte zu führen (Berechtigung ohne Abschluss). Den Meistertitel / das Zeugnis bekommt er jetzt auch nicht...
 
Vielen dank für den Link hab die Antwort gesehen:
Laut QualV §7:
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbenes
... Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern...

Viele Grüße!
 
und durch das
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule oder einen gleichwertigen Abschluss an einer Gesamthochschule;
 
Ich glaube, du verwechselst hier einfach ein paar Dinge.

Für ein Studium benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung. Was eine Hochschule als Zugangsberechtigung anerkennt findest du in den Hochschulgesetzen. Im Übrigen gilt

Hochschulreife = Allgemeine / fachgebundene Hochschulreife sowie Fachhochschulreife.

Was ersatzweise anerkannt wird, gibt einem nicht die Hochschulreife. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Eine Hochschule kann natürlich kein Zeugnis über die Hochschulreife ausstellen. Wie auch? Das Zeugnis sagt schließlich aus, dass die Person X zum Studium an einer Hochschule "taugt". Würde sie dir mit einem Studienabschluss auch das Reifezeugnis ausstellen, hieße das ja: Weil X hier erfolgreich studiert hat, "taugt" er auch für ein Studium an einer Hochschule. Das ist ein Zirkelschluss. Auch Unis in Bayern verleihen nicht die Hochschulreife. Sie erlauben lediglich bei Ihnen zu studieren, wenn man von einer ANDEREN Hochschule bereits 60 ECTS hat. Es gibt nämlich Bundesländer, in denen man keine Hochschulreife zum Studium benötigt.
 
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