Allgemeine Infos Information für "Altbeleger" BGB II (alt)

Ort
Sinzig
Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
140 von 210
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Hallo,

ich habe eben mit Frau V. vom Prüfungsamt gesprochen, und folgendes in Erfahrung bringen können:

Für diejenigen, die die Module "BGB II" nach altem Recht, und auch "Arbeitsvertragsrecht" nach altem Recht belegt haben (Belegung reicht aus), erhalten für die Teilnahme an der Klausur bzs. Bestehen der HA weiterhin jeweils 10 ECTS.

Das bedeutet, dass im Falle des Bestehens der HA in BGB II dann keine Klausur in BGB II/2 zu schreiben ist.

Wen es betrifft, zur Sicherheit dann nochmal kurz im Prüfungsamt anfragen, aber so die Auskunft für mich heute morgen - damit habe ich eine Klausur weniger zu erbringen :-)
 
Ich hatte bisher vom PA nur die Info, dass die Alt-Belegung und eine bestandene EA ausreichen, um in Arbeitsvertragsrecht auch weiterhin 10 ECTS zu erhalten. BGB 2 habe ich noch nicht belegt gehabt.

Wenn ich in BGB die Hausarbeit und die Klausur zu absolvieren hätte (10 + 5 = 15 ECTS) und für Arbeitsvertragsrecht 10 ECTS erhalte, hätte mein BoL ja 5 ECTS zu viel.

Mal sehen, was das PA dazu zu sagen hat - eine E-Mail ist raus.
 
Da habe ich nur die Information, dass dies dann am Ende "gerichtet" wird, d.h., der LL.B. wird in jedem Falle immer mit 210 ECTS abschließen...
 
Guten Morgen in die Runde,

wann kam es denn zu diesem Sinneswandel der Fernuni???:eyeroll2:
Denn ich habe noch eine Mail vom PA von vor ein paar Monaten, wo es laut PA definitiv nicht ausreicht, die Module "nur" belegt zu haben.
Dort hieß es noch, dass die Klausur bestanden sein muss, damit man mit der anderen Klausur in den Genuss kommt die entsprechende Punktzahl zu erhalten...
 
Ich glaube eher, das ist so ein Ding zwischen PA und den Lehrstühlen, denn die Übersicht der Lehrstühle zu den Modulen geht im Grunde auch von Deinem Tenor aus.

Mir ist es egal, ich habe es mir vom PA (und das sind die, die am Ende die Zeugnisse ausstellen...) nochmals schriftlich geben lassen, sicher ist sicher! ;-)
 
Wie wir schon aus der Vergangenheit wissen, insbesondere der Anfangszeit der Modifikationen, hatten die Lehrstühle teilweise auch sehr absonderliche Vorstellungen von der Rechtslage, insbesondere zur Besitzstandswahrung hinsichtlich bereits erworbener Prüfungszulassungen, und mussten schon kräftig zurückrudern.

Da hätten sie besser mal rechtzeitig einen Juristen gefragt ... :whistling:

Ich vermute mal, daß das Prüfungsamt sich kundig gemacht hat und daß diese Lösung hoffentlich die endgültige Rechtsauffassung darstellt!
 
Ich vermute mal, daß das Prüfungsamt sich kundig gemacht hat und daß diese Lösung hoffentlich die endgültige Rechtsauffassung darstellt!

Es wäre nur sehr schön, wenn dies dann auch entsprechend verlautbart würde, so dass nicht jeder Studierende sich selbst da irgendwas zusammenreimen muss und somit das PA u. U. zusätzlich belastet wird.

In Sachen Kommunikation hat die FernUni tw. noch enormen Nachholbedarf, da sind andere Fernhochschulen deutlich besser...
 
Das stimmt wohl, bei der Kommunikation, aber nicht nur dort, besitzt die Fernuni ein mehr als beeindruckendes Entwicklungspotential! :O_o:

Ich denke mal, die Fernuni hat sich angesichts der großen Studentenzahlen sehr gemütlich und behäbig eingericht. Das Verständnis, einen von den Studenten neben dem Steuerzahler finanzierten Dienstleistungsbetrieb mit der Hauptaufgabe der Betreuung seiner Studenten darzustellen, haben viele insbesondere der Lehrenden dort nicht verinnerlicht. Ein Lehrstuhl trägt nicht umsonst diesen Namen!

Das würde sich vielleicht einmal ändern, wenn man verstärkt eigene Absolventen als wissenschaftliche Mitarbeiter einstellte, die immerhin eine Ahnung von dem haben, was sie tun. Bei so manchem derzeitigen WMA erkennt man an den Äußerungen eine bestürzende Systemfremdheit!
 
Was aber auch damit zusammen hängen mag, dass gerade bei den ReWi-Lehrstühlen auch immer wieder "nur" Volljuristen eingestellt werden, anscheinend traut die FernUni den eigenen LL.M. nicht weiter, als man einen Stein werfen kann...
 
Laut mündlicher Aussage des PA ReWi ändert sich wieder einiges zum Sommersemester 2016:

BGB II/2 bekommt 10 ECTS
Arbeitsvertragsrecht bekommt (wieder) 10 ECTS
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft soll entfallen
 
Dann kann man ja froh sein, wenn man fast durch ist..., ich hoffe, dass das SS 2016 mein letztes im Studiengang LL.B. sein wird...
 
BGB II/2 bekommt 10 ECTS
Arbeitsvertragsrecht bekommt (wieder) 10 ECTS
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft soll entfallen

Das ist interessant zu lesen. LL.B. doch zu wirtschaftslastig oder hat es etwas mit der Angleichung LL.B. und dem zukünftigen Studiengang "1. Staatsexamen" der Uni zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hat man in der PO nachgelesen und festgestellt, dass dort die Module mit 10 Punkten festgelegt sind. Daraus wurde dann messerscharf geschlossen, dass die aktuelle Regelung nicht der PO entspricht. Zurück rudern nennt man das wohl ...
 
Hierzu mal § 21 der derzeit geltenden PO:

§ 21 Vergabe von ECTS-Punkten

Auf der Grundlage des ECT-Systems werden für sämt-liche im Bachelorstudium erbrachten Leistungen insge-samt 210 ECTS-Punkte vergeben. Für die zu erbrin-genden Leistungen in den Pflicht- und Wahlmodulen werden je 10 ECTS-Punkte pro Modul vergeben, dies gilt auch für das Modul 20 Seminar und das Modul 21 Bachelorarbeit.


Ist ja doch eindeutig, oder...

Wie ist das denn jetzt eigentlich?

Absovieren diejenigen denn jetzt einen Studiengang ohne geltende PO, wenn einzelne Module entgegen der geltenden PO nun mit 5 ECTS bewertet werden??? Die Notenbescheide müssten doch im Grunde null und nichtig sein, weil fehlende Ermächtigungsgrundlage...
 
ok, dann müsste man doch mit einem Widerspruch erreichen können, dass einem nach der derzeit geltenden PO auch tatsächlich 10 ECTS angerechnet werden...
 
Ups, wer Augen hat... :redface:
 
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