- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
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Liebe Kommilitoninnen und liebe Kommilitonen,
vielen Dank für Eure zahlreichen Hinweise zu den aktuellen Problemen rund um das Thema Studium in Zeiten der Coronapandemie.
Die Fakultät Rechtswissenschaft hat nun weitere Informationen veröffentlicht.
Zusammengefasst erscheinen mir die folgenden Punkte am wichtigsten:
1. Die Pflicht-Arbeitsgemeinschaften in den Modulen 55101, 55104 und 55107 werden im SoSe 2020 ausgesetzt.
2. Die verpflichtende Teilnahme an EA`s als Zulassungsvoraussetzung für eine Klausurteilnahme entfällt im SoSe 2020 und muss bei möglichen Prüfungswiederholungen ab dem WiSe 2020 / 2021 auch nicht nachgeholt werden.
3. Die nicht abgelegten Prüfungen werden in unterschiedlicher Form nachgeholt.
4. Alle Abschlussarbeiten sollen derzeit nicht mehr in gebundener Form abgegeben werden, bitte sendet Eure Arbeiten ausschließlich digital im PDF-Format an: rewi.pa@fernuni-hagen.de
5. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu den an LL.B.-Seminaren (§ 17 Abs. 2 der PO LL.B), zu den LL.M.-Arbeiten(§ 16 Abs. 2 PO LL.M ) sowie zum Schwerpunktbereichsmodulim Studiengang EJP (§ 20 Abs. 2 PO EJP) berücksicht die Faklultät die Prüfungen aus März 2020 für die ihr Euch angemeldet hattet, die dann aber abgesagt werden mussten, wie bestandene Prüfungen. Maßgeblich ist hier der Stand zum Ende der Anmeldefrist am 31.1.2020, spätere Abmeldungen sind hier unschädlich.
6. Ihr könnt also im Rahmen der regelmäßigen Anmeldung die Zulassung beantragen, wenn ihr im LL.B. inkl. der im März 2020 die abgesagten Prüfungen Module im Umfang von 150 ECTS-Credits nachweisen könnt. Gleiches gilt für die Zulassung zur Masterarbeit, auch hier werden für die Anmeldung die Module, deren Prüfungen im März 2020 ausgefallen sind gewertet, wenn ihr Euch zu diesen angemeldet hattet. Alle ausgefallenen Prüfungen sind aber nachzuholen.
7. Hinsichtlich der Modulschranke „3 aus 6“ (vgl. § 13 Abs. 2 PO LL.B.) werden ebenfalls die angemeldeten Prüfungen aus März 2020 so berücksichtigt, als wären sie bestanden worden. Das heißt, die, die hiervon betroffen sind, werden im September 2020 auch für die Prüfungen in Modulen des dritten oder eines höheren Semesters zugelassen. Auch hier gilt: Die ausgefallenen Prüfungen sind nachzuholen.
Detailiertere Informationen entnehmt bitte dem Link::
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/rewi_sonderinformation_covid19.pdf?fbclid=IwAR2pf--SLvIKx-TBdBhQFdFFSQiA03AvYprkhQZrbsoVA03f0iNoRMpY_uI
Somit können wir zusammenfassend feststellen, dass die Fakultät Rechtswissenschaft dankenswerterweise zentrale Punkte aus unserer Diskussion und Euren Rückmeldungen aufgegriffen und hier sehr studentenfreundliche Lösungen umgesetzt hat.
Bezüglich der Frage, wie E-Klausuren stattfinden könnten, liegen uns noch keine Informationen vor. Es gibt allerdings schon Universitäten, die auch in Jura E-Klausuren anbieten.
Das E-Klausurenmodell der Uni Halle:
https://wiki.llz.uni-halle.de/Einf%C3%BChrung_E-Klausuren
wurde bereits im Fakultätsrat angesprochen und diskutiert.
Wenn ihr weitere Punkte habt, schreibt gerne Euren Kommentar hier rein oder uns eine PN.
Beste Grüße und bleibt gesund!
Stefan
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Liebe Kommilitoninnen und liebe Kommilitonen,
vielen Dank für Eure zahlreichen Hinweise zu den aktuellen Problemen rund um das Thema Studium in Zeiten der Coronapandemie.
Die Fakultät Rechtswissenschaft hat nun weitere Informationen veröffentlicht.
Zusammengefasst erscheinen mir die folgenden Punkte am wichtigsten:
1. Die Pflicht-Arbeitsgemeinschaften in den Modulen 55101, 55104 und 55107 werden im SoSe 2020 ausgesetzt.
2. Die verpflichtende Teilnahme an EA`s als Zulassungsvoraussetzung für eine Klausurteilnahme entfällt im SoSe 2020 und muss bei möglichen Prüfungswiederholungen ab dem WiSe 2020 / 2021 auch nicht nachgeholt werden.
3. Die nicht abgelegten Prüfungen werden in unterschiedlicher Form nachgeholt.
4. Alle Abschlussarbeiten sollen derzeit nicht mehr in gebundener Form abgegeben werden, bitte sendet Eure Arbeiten ausschließlich digital im PDF-Format an: rewi.pa@fernuni-hagen.de
5. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu den an LL.B.-Seminaren (§ 17 Abs. 2 der PO LL.B), zu den LL.M.-Arbeiten(§ 16 Abs. 2 PO LL.M ) sowie zum Schwerpunktbereichsmodulim Studiengang EJP (§ 20 Abs. 2 PO EJP) berücksicht die Faklultät die Prüfungen aus März 2020 für die ihr Euch angemeldet hattet, die dann aber abgesagt werden mussten, wie bestandene Prüfungen. Maßgeblich ist hier der Stand zum Ende der Anmeldefrist am 31.1.2020, spätere Abmeldungen sind hier unschädlich.
6. Ihr könnt also im Rahmen der regelmäßigen Anmeldung die Zulassung beantragen, wenn ihr im LL.B. inkl. der im März 2020 die abgesagten Prüfungen Module im Umfang von 150 ECTS-Credits nachweisen könnt. Gleiches gilt für die Zulassung zur Masterarbeit, auch hier werden für die Anmeldung die Module, deren Prüfungen im März 2020 ausgefallen sind gewertet, wenn ihr Euch zu diesen angemeldet hattet. Alle ausgefallenen Prüfungen sind aber nachzuholen.
7. Hinsichtlich der Modulschranke „3 aus 6“ (vgl. § 13 Abs. 2 PO LL.B.) werden ebenfalls die angemeldeten Prüfungen aus März 2020 so berücksichtigt, als wären sie bestanden worden. Das heißt, die, die hiervon betroffen sind, werden im September 2020 auch für die Prüfungen in Modulen des dritten oder eines höheren Semesters zugelassen. Auch hier gilt: Die ausgefallenen Prüfungen sind nachzuholen.
Detailiertere Informationen entnehmt bitte dem Link::
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/rewi_sonderinformation_covid19.pdf?fbclid=IwAR2pf--SLvIKx-TBdBhQFdFFSQiA03AvYprkhQZrbsoVA03f0iNoRMpY_uI
Somit können wir zusammenfassend feststellen, dass die Fakultät Rechtswissenschaft dankenswerterweise zentrale Punkte aus unserer Diskussion und Euren Rückmeldungen aufgegriffen und hier sehr studentenfreundliche Lösungen umgesetzt hat.
Bezüglich der Frage, wie E-Klausuren stattfinden könnten, liegen uns noch keine Informationen vor. Es gibt allerdings schon Universitäten, die auch in Jura E-Klausuren anbieten.
Das E-Klausurenmodell der Uni Halle:
https://wiki.llz.uni-halle.de/Einf%C3%BChrung_E-Klausuren
wurde bereits im Fakultätsrat angesprochen und diskutiert.
Wenn ihr weitere Punkte habt, schreibt gerne Euren Kommentar hier rein oder uns eine PN.
Beste Grüße und bleibt gesund!
Stefan
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