Allgemeine Infos Insolvenzrecht 2021

Ich bin auch dabei. Habe das erste Skript fast durchgelesen und ich muss auch sagen, das lässt sich richtig gut lesen
 
Ich bin auch dabei und lese gerade das erste Skript. Ich kann euren Eindruck nur bestätigen.

Ich finde auch gut, dass es im Moodle sowas wie einen Zeitplan gibt und es für jedes Skript ein Zoom-Meeting gibt.
(Davon könnte sich der ein oder andere Lehrstuhl "eine Scheibe abschneiden"!!)

Habt ihr mitbekommen, ob es eine WhatsApp-Gruppe zum Modul gibt?
 
Ich weiß von keiner WhatsApp Gruppe, habt ihr da was mitbekommen? Ansonsten kann ich anbieten eine neue Gruppe zu erstellen :)
 
Ich auch nicht, aber vielleicht ist das ja der Schlüssel zum Erfolg :D
 
Ich kann die EA erst im Laufe der Woche anfangen zu bearbeiten. Ich wäre aber an einem Austausch interessiert.
 
Ich habe bei der EA schon angefangen, und muss noch die letzten zwei Fragen beantworten. Bei der ersten Fall bin ich zum Ergebnis gekommen, dass der IV nicht anfechten kann. Bei der zweiten hat die Zwangshypothek bestand und bei der dritten habe ich im Ergebnis, dass er den Porsche herausgeben muss.
Hast du das auch so?
Habt ihr die EA schon fertig? Hat jemand Lust auf einen regen Austausch dazu?
 
Bin auch diese Semester dabei :-)
 
Ich habe die EA bisher nur überschlägig angesehen. Ich werde am Wochenende noch einmal vertieft ran gehen.
Im ersten Fall bin ich auch dazugekommen, dass der Insolvenzverwalter nicht anfechten kann.
Beim zweiten Fall hat die Zwangshypothek keinen Bestand, da sie mit Insolvenzeröffnung unwirksam wird.
Den dritten Fall hab ich noch nicht angefangen, aber ich wollte es mit 985 bgb als Einstieg versuchen.
 
Die Zwangshypothek entsteht zwar mit ihrer Eintragung, aber sie wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam (Rückschlagsperre), da sie nach dem Insolvenzantrag und vor Insolvenzeröffnung eingetragen wurde.
 
Oh, ich habe gar nicht mehr gesehen, dass hier gepostet wurde. Also bei 1. habe ich auch raus, dass der Insolvenzverwalter nicht anfechten kann (wegen § 142 InsO). Bei Frage 2 habe ich ebenfalls raus, dass die Zwangshypothek keinen Bestand hat. Bei 3. bin ich auch über den § 985 BGB gegangen mit dem Ergebnis, dass K den Porsche rausgeben muss. Bei 4 hab ich den § 81 Abs. 1 S. 3 InsO hergenommen. Also kann K von I den Kaufpreis zurückverlangen. Frage 5 irritiert mich etwas, da I das Geschäft in Frage 3 ja auch nicht genehmigt.
 
Ich denke sie meinen mit Frage 5, was der I tun kann, wenn er das Geschäft für gut hält, wenn er also den Preis für den Porsche in Ordnung findet
 
Oh, ich habe gar nicht mehr gesehen, dass hier gepostet wurde. Also bei 1. habe ich auch raus, dass der Insolvenzverwalter nicht anfechten kann (wegen § 142 InsO). Bei Frage 2 habe ich ebenfalls raus, dass die Zwangshypothek keinen Bestand hat. Bei 3. bin ich auch über den § 985 BGB gegangen mit dem Ergebnis, dass K den Porsche rausgeben muss. Bei 4 hab ich den § 81 Abs. 1 S. 3 InsO hergenommen. Also kann K von I den Kaufpreis zurückverlangen. Frage 5 irritiert mich etwas, da I das Geschäft in Frage 3 ja auch nicht genehmigt.
Bei mir greift für Frage 2

§ 91 Abs. 2 InsO i.V.m. §§ 878, 873 Abs. 2 BGB​
 
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