Wenn du dir für Dein Studium ein Notebook gekauft hast, kannst du das von der Steuer absetzen.
Ab einem Anschaffungspreis in Höhe von 410 EUR musst du das Notebook 3 Jahre lang abschreiben.
Kostet das Notebook nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer, kannst du es vollständig abschreiben im 1. Jahr (Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut).
Voraussetzung: das Notebook wird zu 100% für das Studium an der FernUni Hagen genutzt. Falls es z.B. nur zu 75% für das Studium genutzt wird, ist es nur anteilig abzuschreiben.
Beispiel: 100% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900/3 = 300 EUR

Beispiel: 75% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900*0,75/3 = 225 EUR

Auch beim Tablet gilt das gleiche wie beim Notebook, du müsstest belegen zu wieviel Prozent du es für dein Studium nutzt und dann analog zum Notebook auf 3 Jahre oder sofort abschreiben (bei Anschaffungspreis bis 410 EUR). Beim Tablet ist es aber durchaus möglich, dass das Finanzamt die Abschreibung nicht genehmigt. Hier muss man Notfalls Eisnpruch einlegen und einen Nachweis erbringen.
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
Ab einem Anschaffungspreis in Höhe von 410 EUR musst du das Notebook 3 Jahre lang abschreiben.
Kostet das Notebook nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer, kannst du es vollständig abschreiben im 1. Jahr (Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut).
Voraussetzung: das Notebook wird zu 100% für das Studium an der FernUni Hagen genutzt. Falls es z.B. nur zu 75% für das Studium genutzt wird, ist es nur anteilig abzuschreiben.
Beispiel: 100% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900/3 = 300 EUR

Beispiel: 75% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900*0,75/3 = 225 EUR

Auch beim Tablet gilt das gleiche wie beim Notebook, du müsstest belegen zu wieviel Prozent du es für dein Studium nutzt und dann analog zum Notebook auf 3 Jahre oder sofort abschreiben (bei Anschaffungspreis bis 410 EUR). Beim Tablet ist es aber durchaus möglich, dass das Finanzamt die Abschreibung nicht genehmigt. Hier muss man Notfalls Eisnpruch einlegen und einen Nachweis erbringen.
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012