FAQ Ist ein Notebook oder Tablet von der Steuer absetzbar?

Melania

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Wenn du dir für Dein Studium ein Notebook gekauft hast, kannst du das von der Steuer absetzen.

Ab einem Anschaffungspreis in Höhe von 410 EUR musst du das Notebook 3 Jahre lang abschreiben.

Kostet das Notebook nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer, kannst du es vollständig abschreiben im 1. Jahr (Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut).

Voraussetzung: das Notebook wird zu 100% für das Studium an der FernUni Hagen genutzt. Falls es z.B. nur zu 75% für das Studium genutzt wird, ist es nur anteilig abzuschreiben.

Beispiel: 100% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900/3 = 300 EUR

upload_2014-2-11_19-41-9.png

Beispiel: 75% Abschreibung Notebook über 3 Jahre
Anschaffungspreis: 900 EUR Brutto
Anschaffungsmonat: Juni 2012 (Juni - Dezember = 7 Monate)
Jährl. Abschreibungsbetrag: 900*0,75/3 = 225 EUR

upload_2014-2-11_19-41-31.png

Auch beim Tablet gilt das gleiche wie beim Notebook, du müsstest belegen zu wieviel Prozent du es für dein Studium nutzt und dann analog zum Notebook auf 3 Jahre oder sofort abschreiben (bei Anschaffungspreis bis 410 EUR). Beim Tablet ist es aber durchaus möglich, dass das Finanzamt die Abschreibung nicht genehmigt. Hier muss man Notfalls Eisnpruch einlegen und einen Nachweis erbringen.


Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
 
Österreich:
Liegt die steuerliche Absetzbarkeit für das Studium vor, sind auch die anteiligen Anschaffungskosten für PC/Notebook/Tablet und Zubehör (z.B. Drucker, Scanner...) als "Werbungskosten" absetzbar. Abgesetzt werden können nur jene anteiligen Kosten, die auf das Studium entfallen. Ohne besonderen Nachweis wird in der Regel von einer privaten Nutzung im Ausmaß von 40 Prozent ausgegangen. Eine höhere Nutzung für berufliche bzw. Studienzwecke ist dem Finanzamt entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

Bei Anschaffungskosten bis EUR 400 (inkl. USt) können diese zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Wird dieser Betrag überschritten, müssen sie über eine mind. dreijährige Nutzungsdauer verteilt (AfA) abgesetzt werden. Erfolgt die Anschaffung nach dem 30. Juni eines Kalenderjahres, kann im ersten und im letzten Jahr nur 1/2 AfA-Betrag angesetzt werden.

Beispiel:
Anschaffungskosten PC inkl. Bildschirm, Tastatur und Maus: EUR 900,00
- abzüglich 40 % Privatanteil: - EUR 360,00
= absetzbarer Betrag: EUR 540,00
-> ergibt verteilt auf 3 Jahre eine jährliche AfA von EUR 180,00
-> bei Anschaffung nach dem 30.6. können im 1. und im 4. Jahr nur EUR 90,00 abgesetzt werden
 
Eine Frage hierzu:
Ich habe mir vor Kurzem ein neues Notebook für 555 EUR gekauft (bin mitten im Studium). Natürlich nutze ich es auch privat (emails, etc....) Aber die Hauptnutzung ist Unibezogen.
Wie ermittele ich und vor allem wie belege ich, ob ich das Notebook 75% oder vielleicht doch nur 60% für Studienzwecke nutze. Gibt es hierfür eine "Faustformel"?
 
Normalerweise genügt es, wenn deine Angaben "glaubhaft" und nachvollziehbar sind. Ansonsten am besten mal ein paar Monate Zeitaufzeichnungen führen, die belegen, wann du den Laptop wofür genutzt hast. (Das sollte sich dann natürlich mit deinen Angaben ans Finanzamt decken. ;-)) Falls das Finanzamt nachfragen sollte, kannst du diese Zeitaufzeichnungen dann einreichen.
 
Zurück
Oben