FAQ Kann ich meinen Hörerstatus im laufenden Semester ändern?

Hochschulabschluss
Diplom-Sozialarbeiter (FH)
Hallo liebes Forum,

ich habe mich nur für eine kurze Frage hier angemeldet und ich hoffe, dass irh mir weiterhelfen könnt.

Also ich bin momentan arbeitssuchend nach meinem Erststudium, bin für das kommende WiSe als Teilzeitstudentin eingeschrieben und habe nun das Angebot, wieder als Werkstudentin zu arbeiten. Das Unternehmen meint, dass sie mich aber nur nehmen können, wenn ich als Vollzeitstudentin eingeschrieben bin.

DIe Hotline der Fernuni meint, dass ich diesen Status nun nicht mehr ändern kann. Dazu steht offiziell auf der Seite der Fernuni, dass der Hörerstatus nicht während des Semesters geändert werden kann. Klar, ich hab schon meinen Ausweis usw., aber streng genommen ist es doch nicht "während des Semesters", denn das beginnt doch erst am 01.10., oder!?

Naja, ich klammere mich gerade an jeden Strohhalm, aber weiß jemand, ob man da wirklich gar nichts mehr machen kann?
 
Den Hörerstatus kannst du immer nur im Zuge einer Rückmeldung/Einschreibung ändern. Diese wiederum ist nur während der Rückmelde-/Einschreibefrist möglich und die ist abgelaufen. Eine Änderung des Hörerstatus ist also tatsächlich nicht mehr möglich.

Natürlich kannst du dein Glück bei der FernUni versuchen, indem du deine Situation schilderst. Aber wenn man liest, was andere Studenten davon berichten, stehen die Erfolgschancen nicht sehr hoch.


Edit: Hier noch die entsprechenden Links der FernUni:
http://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/rueckmeldung/rm_mit_aenderung.shtml
http://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/rueckmeldung/faq_rm.shtml
http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/hoererstatus.shtml

Zitat aus dem letzten Link:
Wechsel des Hörerstatus
Die Änderung des Hörerstatus kann zu jedem neuen Semester mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag beantragt werden. Eine Änderung im laufenden Semester ist nicht möglich.
 
Die FernUni ist leider nicht mehr so flexibel wie früher. Die Fristen werden mittlerweile konsequent durchgezogen. Auf Kulanz darf man auch nicht mehr hoffen. Trotzdem würde ich es immer versuchen. Schildere denen Deine Problematik. Und nicht über die Hotline, sondern schriftlich.
Aber wie Flubber schon sagt, die Erfolgschancen sind leider nicht sehr hoch.
 
Ich habe meinen Beitrag oben nochmal ergänzt und die entsprechenden Links dazu eingefügt.

Generell zum Hörerstatus: für das Studium an sich ist es bei manchen Studiengängen ziemlich irrelevant, welchen Hörerstatus man hat. Denn die Module kann man ja belegen, wie man lustig ist. Und auch für die Bearbeitungsdauer der BA und SA macht es bei manchen Studiengängen keinen Unterschied. Näheres dazu findet man hier: Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Voll- und Teilzeitstudium?

Anhand der Unterschiede sollte dann jeder für sich überlegen, welcher Hörerstatus für einen persönlich der beste/passendste ist. :-)
 
Das Unternehmen meint, dass sie mich aber nur nehmen können, wenn ich als Vollzeitstudentin eingeschrieben bin.
Hat das Unternehmen Gründe genannt? - Anhand der Links könntest Du denen auch erklären, dass es kaum Unterschiede gibt. Vielleicht schätzen sie das dort falsch ein ...?...
 
Die Daimler BKK schreibt dazu was auf ihrer Homepage.
"Beschäftigung neben Fernstudium
Üben Studenten neben dem Studium eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden aus, werden sie als Werkstudenten bezeichnet.

Wenn Studierende neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, sind sie unter bestimmten Voraussetzungen kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Dafür entscheidend ist, dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Dazu darf die wöchentliche Arbeitszeit in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden betragen. Das gilt für die sog. „ordentlich Studierenden“, die an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind. In die Rentenversicherung müssen Werkstudenten allerdings einkommensabhängige Beiträge zahlen, weil hier Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung besteht (ausgenommen hiervon sind geringfügig entlohnte Minijobs sowie kurzfristige Beschäftigungen).

Immatrikulationsbescheinigung erforderlich

Werkstudenten müssen der Daimler AG regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Diese gehört zu den Lohnunterlagen, damit bei einer späteren Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger der Studentenstatus des Beschäftigten jederzeit nachgewiesen werden kann.

Nachweis über Vollzeitstudium bei Fernuni

Bei Studierenden an einer Fernuniversität (Fernuniversität Hagen) ist es erforderlich, zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung einen weiteren Nachweis zur zeitlichen Ausgestaltung des Studiums zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Wenn Ihnen der Arbeitnehmer eine Bescheinigung vorlegt, nach der er das Fernstudium als Vollzeitstudium ausübt, können Sie ihn versicherungsrechtlich als Werkstudenten behandeln. Das Vollzeitstudium schließt eine daneben ausgeübte Beschäftigung nicht aus. Im Gegensatz zu einem Teilzeitstudium kann bei einem Vollzeitstudium grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden."

Link: http://www.daimler-betriebskrankenk...Praktikanten/Beschaeftigung_neben_Fernstudiu/
 
Danke, @Schnecke.
In dem Text steht aber nicht, dass Teilzeitstudenten nicht als Werkstudenten behandelt werden dürfen. Man könnte nachfragen, ob der Belegbogen, in dem auch die SWS vermerkt sind, als Nachweis zur zeitlichen Ausgestaltung akzeptiert wird.
 
Also ich lese den Artikel schon so, dass man da nur als Vollzeitstudent Werkstudent sein kann. Das ist auch der einstimmige Tenor, den man auf Facebook in diversen Gruppen sowie in anderen Foren von Betroffenen bekommt: Werkstudent geht nur als Vollzeitstudent.
 
Danke, @Schnecke.
In dem Text steht aber nicht, dass Teilzeitstudenten nicht als Werkstudenten behandelt werden dürfen. Man könnte nachfragen, ob der Belegbogen, in dem auch die SWS vermerkt sind, als Nachweis zur zeitlichen Ausgestaltung akzeptiert wird.
Das "Wenn Ihnen der Arbeitnehmer eine Bescheinigung vorlegt, nach der er das Fernstudium als Vollzeitstudium ausübt, können Sie ihn versicherungsrechtlich als Werkstudenten behandeln." würde ich aus so verstehen, dass Werkstudent zumindest nach Ansicht dieser Krankenkasse nur geht wenn der Werkstudent eine Beleg über den Vollzeitstatus vorlegt.
Theoretisch lassen die Formulierungen in dem Artikel natürlich auch ein Teilzeitstudium mit entsprechend hoher Stundenauslastung als Nachweis zu, aber dann muss der Arbeitgeber bereit sein, das bei den Sozialversicherungsträgern durchzubringen, dass die das anerkennen. Und zwar so anerkennen, dass dann auch kein Sozialversicherungsprüfer in ein paar Jahren das aufgreift. Und solange der Arbeitgeber auch andere Studenten zur Auswahl hat für eine Stelle, bei denen das Problem nicht besteht, dürfte er nein sagen.
 
Hallo,
hat jemand in letzter Zeit mal einen Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeitstudent oder anders herum nach der Rückmeldefirst beantragt?
Es gibt einen Eintrag im FAQ, dass das jetzt nicht mehr so einfach ist. Ein Teilnehmer wollte es probieren - und hat sich nicht mehr gemeldet ...
Es gibt auch Meldungen aus 2011, dass man das einfach per Mail machen konnte ohne Probleme.

Jetzt stehe ich vor genau dem selben Problem. Schon zurückgemeldet als Teilzeitstudent und es könnte sein, dass ich den Praktikumsvertrag nur bekomme, wenn ich in Vollzeit eingeschrieben bin. Die mündliche Zusage der Fachabteilung habe ich schon, nur HR steht noch aus. Für den Fall der Fälle müsste ich also wechseln.

Hat in den letzten Semestern mal den Wechsel probiert und Erfolg oder Misserfolg gehabt? Und wo stellt man ggf. Härtefallanträge?

Laut FAQ der Fernuni ist ein Wechsel von Student zu Studiengangszweithörer immer noch einfach per Mail möglich - also die Systeme hätten mit Änderungen kein Problem ....
 
Probiert habe ich es nicht, aber die Seite der FernUni gibt da für mich ein klares "nein" aus:

Wechsel des Hörerstatus
Die Änderung des Hörerstatus kann zu jedem neuen Semester mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag beantragt werden. Eine Änderung im laufenden Semester ist nicht möglich.
http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/hoererstatus.shtml

Und das ist auch das, was man in diversen Foren liest.
Die Uni hat letztes Jahr die flexible Rückmeldung abgeschafft. Davor wird es vllt. möglich gewesen sein (weil du von 2011 schreibst). Aber jetzt dürfte das eigentlich nicht mehr funktionieren.

Wenn es bei dir so wichtig ist, würde ich die Uni einfach mal anschreiben. Mehr als nein sagen können sie nicht und das ist die sicherste Auskunft, die du kriegen kannst.
Die Antwort kannst du uns ja dann mal wissen lassen. Vielleicht ist das ja für andere auch noch von Interesse. :-)
 
Würde auch einfach Kontakt aufnehmen und dann offen die Problematik schildern. Das Ganze ist ja schon ein existenzielleres Problem, da wird man eher eine Ausnahme machen. Das soll aber natürlich nicht heißen, dass es auf jeden Fall klappt. Aber eher, als wenn man es ohne einen solchen Grund versucht.
 
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