Stoff des Moduls Kein Mentoriat? Keine Vorlesung?

Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Mich wunderte, als das 55115 Mentoriat startete und ich daran teilnahm:

Waren die 2 Module frueher mal eines? Wozu teilt man die in 2 Module zu je 5 ECTS, anstatt das chronologisch aufzubauen?
Hat es in 55114 eigentlich nie ein Mentoriat / eine Vorlesung gegeben? Altsemester anwesend?

Ansonsten freue ich mich, dass es jetzt hier diese Rubrik gibt, denn auf Telegram ( FernUni Hagen Recht (FUH-Jura) ) ist in allen anderen Rubriken mehr los.
 
Das alte Modul war 55208 Verfassungs- und Wirtschaftsrecht der Europäischen Union und schloss mit 10 ECTS ab. Das Modul war sehr weit gefasst, eben alles rund um Europarecht. Bei mir gab es kein Mentoriat oder VL. Es gab eine Einsendearbeit, die Kurseinheiten und Literaturempfehlungen sowie Videobesprechungen von alten Klausuren.

Und ich habe mal eben einen Blick in das Modulhandbuch geworfen, um nachzusehen, wie die neuen Module aufgebaut sind. Das ergibt für mich durchaus Sinn, das so zu strukturieren. In 55114 lernt man die Grundlagen der EU, Rechtsordnung und Rechtsschutz sowie Haftung der Mitgliedsstaaten. Das Modul 55115 vermittelt dagegen das Wissen über europäische Grundrechtsschutz in der EU sowie die Grundfreiheiten. Retrospektiv wäre mir diese Einteilung des Stoffes besser gelegen - aber da kann ich nur für mich sprechen, solche Empfindungen sind ja sehr subjektiv :)

Modulhandbuch findest du hier: https://www.fernuni-hagen.de/rewi/docs/ordnungen/modulhandbuch_llb_2023_2.pdf
(Falls du das nicht sowieso schon kennst)

Viel Erfolg bei der Bearbeitung!
 
Gibt es dafür in EuroR II, wo der Stoff vom ersten Modul teilweise nochmal wiederholt wird.

Bei mir hat sich ein im Ergebnis guter Lernerfolg eingestellt, indem ich die bereitgestellte Zusammenfassung sowie die Probeklausur (die 25 Fragen) intensiv durchgearbeitet habe und die Themen nachgeschlagen habe. Das Skript ist m.A.n. nicht geeignet zum Lernen, es ist eher ein Nachschlagewerk theoretischer Natur. Es ist m.A.n. realistisch möglich in EuroR I eine sehr gute Note zu erzielen, während man bei EuroR II dann eine typische Gutachtenklausur (mit entsprechenden Noten) hat.

Des Weiteren gibt es eine sehenswerte Vorlesung von der FAU in denen die ersten 15 Vorlesungen für EuroR I relevant sind, auch wenn diese etwas älter ist, also etwa die Recht auf Vergessen Rspr. nicht enthalten kann.

Ich finde die Trennung sehr charmant und würde mir das tatsächlich in Schuldrecht BT und Sachenrecht wünschen.
 
Allerdings haette ich doch lieber 55114 + 55115 nacheinander und nicht parallel gemacht. Was mich bei Semesterstart irritiert hat, ist, dass 55155 gleich mit Mentoriat beginnt und 55114 recht stark bis teils voraussetzt, ich aber noch gar nicht richtig mit 55114 zurande gekommen bin. Ich dachte so: "Huch? Nanu?"

Immerhin ist die FUH-Empfehlung, 55104+55114+55115 in einem Semester zu belegen. Und das stelle ich dann doch in Frage - jedenfalls fuer mich.

Egal. Danke fuer die Reaktionen. Ich verstehe immer mehr, wohin das gehen soll.
 
Vollzeitsemester heißt in Jura – ähnlich wie bei Mathe – auch Vollzeit, und 55114/5 ist halt komplexer Stoff. Der LS Haratsch stellt aber m.A.n. humane Prüfungen. Hab es nacheinander belegt und bereue momentan nichts.

Disclaimer: hatte gerade vllt. einen Drink zuviel, poste aber trotzdem :wein:
 
Schon richtig. Aber wir reden hier ja von Tz und nicht von Vz.

Die TEILZEIT (!) - Empfehlung der FUH ist, 55104+55114+55115 in einem Semester zu belegen.
 
Beim LLB im "Teilzeitverlaufsplan mit 15 ECTS" wird nicht "empfohlen", 114+115 in einem Semester zu belegen. Nur bei der LLB-Teilzeitvariante mit 20 ECTS (und in der EJP Teilzeitvariante ebenfalls: 114 +115, aber ohne 104).

Vielleicht hat man bei der 20 ECTS-Teilzeitvariante so gedacht, dass 104 ja ohnehin eine Hausarbeit ist (da kann man ja immer auch "erst" beim Schreiben den Stoff lernen) und für die restlichen 5+5 ECTS wird es schon möglich sein, etwas "quer" zu lernen. Bzw. kann man doch, trotz Mentoriat, erst 114 und dann 115 lernen. Das Mentoriat bringt dennoch eine erste Hilfestellung beim Erfassen des Stoffs und hilft dabei ja dann auch für 114 weiter. Und man lernt auch gleich, was bei 114 besonders wichtig ist.

Aber ja, ist wohl Geschmackssache.
 
Beim LLB im "Teilzeitverlaufsplan mit 15 ECTS" wird nicht "empfohlen", 114+115 in einem Semester zu belegen. Nur bei der LLB-Teilzeitvariante mit 20 ECTS (und in der EJP Teilzeitvariante ebenfalls: 114 +115, aber ohne 104).

Vielleicht hat man bei der 20 ECTS-Teilzeitvariante so gedacht, dass 104 ja ohnehin eine Hausarbeit ist (da kann man ja immer auch "erst" beim Schreiben den Stoff lernen) und für die restlichen 5+5 ECTS wird es schon möglich sein, etwas "quer" zu lernen. Bzw. kann man doch, trotz Mentoriat, erst 114 und dann 115 lernen. Das Mentoriat bringt dennoch eine erste Hilfestellung beim Erfassen des Stoffs und hilft dabei ja dann auch für 114 weiter. Und man lernt auch gleich, was bei 114 besonders wichtig ist.

Aber ja, ist wohl Geschmackssache.
104 ist auf eine Klausur umgestellt worden.
 
Das wusste ich nicht, danke für die Information, uberwach. 👍
Dann so:
Beim LLB im "Teilzeitverlaufsplan mit 15 ECTS" wird nicht "empfohlen", 114+115 in einem Semester zu belegen. Nur bei der LLB-Teilzeitvariante mit 20 ECTS (und in der EJP Teilzeitvariante ebenfalls: 114 +115, aber ohne 104).

Bzw. kann man doch, trotz Mentoriat, erst 114 und dann 115 lernen. Das Mentoriat bringt dennoch eine erste Hilfestellung beim Erfassen des Stoffs und hilft dabei ja dann auch für 114 weiter. Und man lernt auch gleich, was bei 114 besonders wichtig ist.

Aber ja, ist wohl Geschmackssache.
 
Das wusste ich nicht, danke für die Information, uberwach. 👍
Dann so:
Und ich denke, dass dies auch einiges ändert, weil man nicht mehr on-the-go lernen kann und jetzt eigentlich Staatsorga + Grundrechte in 55104 an der Backe hat, also eigentlich Stoff für vier Semester 104 (Staatsorga) --> 104 (Grundrechte) ---> EuropaR I ----> EuropaR II
Ob die Empfehlungen der Uni hierhingehend angemessen sind, das wage ich zu bezweifeln.

55104 war für mich "damals" zu viel Stoff und ich lerne jetzt erst für die ZP in ÖR die Grundrechte erst "richtig". Das ist thematisch ja auch interessanter als Staatsorga, was eher wohl was für Leute ist, die im politischen Leben teilnehmen. Aber ich bin in Jura auch eine Schnecke.

Zulässigkeit der Rechtsschutzmöglichkeiten sollte m.A.n. in ÖR auswendig gelernt und stets seperat wiederholt werden.
 
Schon richtig. Aber wir reden hier ja von Tz und nicht von Vz.

Die TEILZEIT (!) - Empfehlung der FUH ist, 55104+55114+55115 in einem Semester zu belegen.

Ich finde es jedenfalls gut, dass von der FernUniHagen einige Varianten der Belegung empfohlen werden und damit auf die unterschiedlichen Lerntypen bzw. unterschiedlichen zeitlichen Möglichkeiten eingegangen wird. Hier 114 und 115 in einem Semester zusammen, dort wieder nicht. Einmal mit 104 und dann wieder ohne. Keine Mindestvorgabe von Modulen pro Semester und natürlich die Möglichkeit, jenseits der Empfehlungen zu belegen.
Empfehlungen, die zu 100% allen Wünschen entsprechen sind schwierig zu unterbreiten.
 
Danke nochmal Euch allen fuer Euer reichliches Feedback. Es tut gut, hier "Ueberwache" und "Besserwisser" versammelt zu wissen :)
Bei mir hat sich ein im Ergebnis guter Lernerfolg eingestellt, indem ich die bereitgestellte Zusammenfassung sowie die Probeklausur (die 25 Fragen) intensiv durchgearbeitet habe und die Themen nachgeschlagen habe. Das Skript ist m.A.n. nicht geeignet zum Lernen, es ist eher ein Nachschlagewerk theoretischer Natur.
Ha! Das les' ich ja jetzt erst! Ganz genau so hab ich mich auch ins Thema hineingewurstet.

Naja und jetzt, wo ich 55100+55101 ja bestanden habe, sehe ich meine Modulbelegung wohl auch etwas entspannter...

temp_bildqic4p.png


...auch wenn ich's im Moment noch tiiiiiierisch zaeh und trocken finde.
 
"Ueberwache" und "Besserwisser" versammelt zu wissen :)
Ich trinke halt sehr viel Kaffee. Und es ist Besserwisserin.

Viel Spaß im langweiligen Semester. Wärst Du im EJP, dann könntest du dir noch 55504 reinziehen. Das macht eher Spaß (es sterben auch Leute, teilweise mehrfach).
 
Danke nochmal Euch allen fuer Euer reichliches Feedback. Es tut gut, hier "Ueberwache" und "Besserwisser" versammelt zu wissen :)

Ha! Das les' ich ja jetzt erst! Ganz genau so hab ich mich auch ins Thema hineingewurstet.

Naja und jetzt, wo ich 55100+55101 ja bestanden habe, sehe ich meine Modulbelegung wohl auch etwas entspannter...

temp_bildqic4p.png


...auch wenn ich's im Moment noch tiiiiiierisch zaeh und trocken finde.


Viel Erfolg bei der Bearbeitung!

Staats- und Verfassungsrecht sowie Europarecht waren auch nicht so meine liebsten Module. Am nervenaufreibendsten war für mich aber Verwaltungsrecht BT (oder auch: EM Öffentliches Recht). Ich habe dieses Semester das Rep, den Klausurenkurs + Bachelorarbeit :)
 
Also nur zur Info, wer nur in der EJP ist oder LLB 210 ECTS der braucht die beiden Module nicht. Die beiden Module werden weder für die Zwischenprüfung, den Schwerpunkbereich oder das Staatsexamen gebraucht. Sind somit eigentlich nur Zeitverschwendung.
 
Also nur zur Info, wer nur in der EJP ist oder LLB 210 ECTS der braucht die beiden Module nicht. Die beiden Module werden weder für die Zwischenprüfung, den Schwerpunkbereich oder das Staatsexamen gebraucht. Sind somit eigentlich nur Zeitverschwendung.

Da möchte ich dir widersprechen.

Für den 210-LLB kann Europarecht als Wahlmodul belegt werden.

Für das Staatsexamen muss man gem. § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW Europarecht drauf haben. Selbstverständlich ist die Absolvierung dieser konkreten Uni-Module nicht Voraussetzung für die Meldung zum Examen, stellen aber sicher eine gute Vorbereitung oder Einstieg ins Europarecht dar.

Und persönliche Anmerkung noch: Über ein Grundverständnis im Europarecht zu verfügen, schadet sicher keinem Juristen und hilft überdies dem Verständnis von nationalem Recht (insbesondere im Zivilrecht).

Die Module als "Zeitverschwendung" zu bezeichnen halte ich vor diesem Hintergrund deshalb als überzogen.
 
Da möchte ich dir widersprechen.

Für den 210-LLB kann Europarecht als Wahlmodul belegt werden.

Für das Staatsexamen muss man gem. § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW Europarecht drauf haben. Selbstverständlich ist die Absolvierung dieser konkreten Uni-Module nicht Voraussetzung für die Meldung zum Examen, stellen aber sicher eine gute Vorbereitung oder Einstieg ins Europarecht dar.

Und persönliche Anmerkung noch: Über ein Grundverständnis im Europarecht zu verfügen, schadet sicher keinem Juristen und hilft überdies dem Verständnis von nationalem Recht (insbesondere im Zivilrecht).

Die Module als "Zeitverschwendung" zu bezeichnen halte ich vor diesem Hintergrund deshalb als überzogen.

Fürs Examen kann man es lernen, aber extra Zeit für eine Klausur verschwenden?

Gibt genug andere Schwerpunkte, siehe: https://klausurenkurs.uni-koeln.de/sites/klausurenkurs/Downloads/Auswertung_OER_2015-2019.pdf

Wer im 210er Modell ist / war, hat genug andere Wahlmodule.

Prüfungen sind halt eben nur 2 mal im Jahr. Ich hab jetzt nach 3 Semestern 170 von 210 ECTS. Da muss man aussortieren, was man schreibt oder was nicht. Wer natürlich 5 Jahre bis zum Examen verbummelt, der kann die gerne als Selbstkontrolle schreiben.

Schwerpunkt ist hier das Stichwort (auch in Klausuren) und Europarecht ist es halt einfach nicht. Die Konstellationen, die man in Klausuren/ Examen prüfen könnte sind sehr beschränkt (Art. 29 ff. AEUV). In den Zivi-Klausuren taucht es immer wieder als 312 ff. BGB auf, aber da braucht man auch kein großartiges Wissen, und würde ich mal nicht als Europarecht bezeichnen.

Ich meine, du kannst dich auch gerne mit japanischem Recht beschäftigen. Objektiv etwas bringen tut dir das halt einfach nichts.

Fakt ist, man muss diese beiden Module in der EJP nicht schreiben. Ist mehr eine Empfehlung. Und nur darum gings mir. Warum du hier versucht irgendwas dagegen zu argumentieren ist mir schleierhaft.
 
Da möchte ich dir widersprechen.

Für den 210-LLB kann Europarecht als Wahlmodul belegt werden.

Für das Staatsexamen muss man gem. § 11 Abs. 2 Nr. 11 JAG NRW Europarecht drauf haben. Selbstverständlich ist die Absolvierung dieser konkreten Uni-Module nicht Voraussetzung für die Meldung zum Examen, stellen aber sicher eine gute Vorbereitung oder Einstieg ins Europarecht dar.

Und persönliche Anmerkung noch: Über ein Grundverständnis im Europarecht zu verfügen, schadet sicher keinem Juristen und hilft überdies dem Verständnis von nationalem Recht (insbesondere im Zivilrecht).

Die Module als "Zeitverschwendung" zu bezeichnen halte ich vor diesem Hintergrund deshalb als überzogen.
Ich teile das absolut, meiner Auffassung nach wird der Wert von EuR noch wachsen, gerade im Zivilrecht ist vieles europarechtlich überlagert, zudem wird die europäische obergerichtliche Rechtsprechung auch für das Arbeitsrecht immer wichtiger.
Außerdem schadet es sicher nicht der Allgemeinbildung, wenn man weiß, wie sehr Urteile wie van Gend & Loss, Costa vs. Enel, Dassonville, Keck, Cassis de Dijon oder Bauernproteste unser Alltagsleben beeinflussen. Und als Fußballfan war ich happy, über das Bosman-Urteil nicht nur im Kicker, sondern auch in der JuS zu lesen. ;-)
 
Fürs Examen kann man es lernen, aber extra Zeit für eine Klausur verschwenden?

Gibt genug andere Schwerpunkte, siehe: https://klausurenkurs.uni-koeln.de/sites/klausurenkurs/Downloads/Auswertung_OER_2015-2019.pdf

Wer im 210er Modell ist / war, hat genug andere Wahlmodule.

Prüfungen sind halt eben nur 2 mal im Jahr. Ich hab jetzt nach 3 Semestern 170 von 210 ECTS. Da muss man aussortieren, was man schreibt oder was nicht. Wer natürlich 5 Jahre bis zum Examen verbummelt, der kann die gerne als Selbstkontrolle schreiben.

Schwerpunkt ist hier das Stichwort (auch in Klausuren) und Europarecht ist es halt einfach nicht. Die Konstellationen, die man in Klausuren/ Examen prüfen könnte sind sehr beschränkt (Art. 29 ff. AEUV). In den Zivi-Klausuren taucht es immer wieder als 312 ff. BGB auf, aber da braucht man auch kein großartiges Wissen, und würde ich mal nicht als Europarecht bezeichnen.

Ich meine, du kannst dich auch gerne mit japanischem Recht beschäftigen. Objektiv etwas bringen tut dir das halt einfach nichts.

Fakt ist, man muss diese beiden Module in der EJP nicht schreiben. Ist mehr eine Empfehlung. Und nur darum gings mir. Warum du hier versucht irgendwas dagegen zu argumentieren ist mir schleierhaft.

Vollkommen in Ordnung, wenn du für dich entscheidest, dem Lernen von EUR nicht so viel Raum zu geben. Fühl dich doch nicht persönlich angegriffen von mir, ich stelle lediglich dar, wieso ich es einfach anders sehe als du. Wir sind (angehende) Juristen - Meinungsverschiedenheiten sollten uns doch nicht fremd sein ;)

Und den Satz "Objektiv etwas bringen tut dir das halt einfach nichts" kann ich so nicht unterschreiben. Ganz gleich, in welcher Form und welchem Bereich man sich weiterbildet, es bringt einen immer (!) weiter. Nicht nur persönlich, auch ein Dokument zu haben, was bescheinigt dass man irgendwas kann (in dem Fall: Europarecht) kann im Zweifel bei potentiellen Arbeitgebern oder Bewerbungen für Weiterbildungen (zB LLM) hilfreich sein.

Und weil du das Modul Japanisches Recht angesprochen hast: Es lohnt sich doch manchmal, das globale Wirtschaftsgeschehen zu beobachten. Du wirst sehen, Südostasien spielt da eine Rolle. Und wenn man jetzt noch den Blick auf Stellenanzeigen mittlerer bis größerer Kanzleien wirft, stellt man fest, dass Leute gesucht werden, die schon ein bisschen Ahnung von internationalem Recht (insbesondere Südostasien btw) vorweisen können. Wo sich dann der Kreis zum Europarecht auch wieder schließt :)
 
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