Klausurbesprechung Klausbesprechung vom 16.03.2018

sxm

Ort
Berlin
Hochschulabschluss
Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH)
2. Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieur (FH)
Studiengang
Bachelor of Laws
Wie fandet ihr die Klausur?
War eine reine AGB Klausur.
 
Fürchterlich, weil ich darauf nicht eingestellt war und mir die EA nicht mehr angeschaut hab. Ich hab die Frist nicht untergekriegt, da stand ich voll auf dem Schlauch. Hab die Klausel zwar rausgeschmissen und den Anspruch bejaht - aber ob das zum Bestehen reicht, keine Ahnung. Ich hoffe auf 50 Punkte. Allerdings versteh ich nicht, warum man in Arbeitsrecht, wo es so viele themenbezogene Fragenstellungen gibt, ne reine BGB-Fragestellung dranbringen muss. Hätte mir das Lernen sparen können....bin grad echt sauer (iW. auf mich selbst, dass ich diese doofe EA heute morgen nicht nochmal angeschaut hab).
 
Ich hab den Anspruch verneint, weil in der EA drin stand, dass 3 Monate eine angemessene Frist sein könnten und dann einfach argumentiert, dass 3 Monate genug Zeit sind, um sich ggf. Rechtsbeistand etc zu holen und den Anspruch prüfen zu lassen.
 
Ich hab aber Murks bei der Anspruchsgrundlage gemacht: Statt den 611 als Anspruchsgrundlage zu nehmen, hab ich den 611a (2) genommen :hammer:
 
Fürchterlich, weil ich darauf nicht eingestellt war und mir die EA nicht mehr angeschaut hab. Ich hab die Frist nicht untergekriegt, da stand ich voll auf dem Schlauch. Hab die Klausel zwar rausgeschmissen und den Anspruch bejaht - aber ob das zum Bestehen reicht, keine Ahnung. Ich hoffe auf 50 Punkte. Allerdings versteh ich nicht, warum man in Arbeitsrecht, wo es so viele themenbezogene Fragenstellungen gibt, ne reine BGB-Fragestellung dranbringen muss. Hätte mir das Lernen sparen können....bin grad echt sauer (iW. auf mich selbst, dass ich diese doofe EA heute morgen nicht nochmal angeschaut hab).
So gehts mir auch. Also bin sehr unzufrieden. Man hätte so viele andere Themen rannehmen können, ob diverse Kündigungen, eine Entfristungsklage oder was weiß ich alles. Das heute fand ich echt enttäuschend. Hab die Klausel auch rausgekickt, aber bezweifle sehr, dass es für 50 Punkte reichen wird.

Die dazugehörige EA hab ich glaube ich sogar gelesen gehabt, aber ist schon etwas her und ich war so fixiert darauf, dass eine Kündigungsschutzklage kommen wird.

Eine Kündigung hätte ich weitaus besser geprüft als das heute.
 
Ich hab auch den 611a II - wieso ist der falsch, das ist doch der Anspruch auf Vergütung? Ich hab das mit Verjährung überhaupt nicht mehr auf die Reihe gekriegt, weil mich die Klausur an sich voll auf dem falschen Fuß erwischt hat. Wahrscheinlich hätt ich nen Betriebsübergang besser hinbekommen als den Mist. Und hinterher heisst es dann, liebe Studenten, es war das gleiche Thema wie bei der EA - und das hättet ihr können müssen...blablablub. 3 Tage Urlaub und zwei Tage Gleitzeit für nix. Für das, was ich geschrieben hab, hätte ich nicht mal lernen müssen, weil das BGB AT-Themen waren.....
 
hier die klausur
 

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@Violet es ist soooo ärgerlich. Ich hätte im Lebtag nicht mit einer AGB-Prüfung gerechnet. Was bringt es in Arbeitsrecht BGB-Themen abzufragen? Wenn das für 50 Punkte gereicht hat, fress ich nen Besen....
 
warum soll der 611a falsch sein? ivm. mit dem AV sollte der richtig sein.
 
Ich hab auch den 611 a II BGB genommen. Und geht mir auch so, extra noch Urlaub für die Vorbereitung genommen. Denke, dass das jetzt alles umsonst war und ich nächstes Semester nochmal ran darf. Da wollte ich eigentlich andere Module machen.
 
Weil in der EA auch als Anspruchsgrundlage der 611 genommen worden ist. Daher bin ich gerade ein wenig verunsichert.
 
@Violet es ist soooo ärgerlich. Ich hätte im Lebtag nicht mit einer AGB-Prüfung gerechnet. Was bringt es in Arbeitsrecht BGB-Themen abzufragen? Wenn das für 50 Punkte gereicht hat, fress ich nen Besen....

Dafür wurde in Unternehmesrecht I komplett Sachmängelhaftung (BGB II/2) geprüft. Da hätte ich auch nur heulen können :(
 
Ich denke, dass das keine so große Rolle spielen wird, ob 611 oder 611 a BGB. Ich finde was Arbeitsrecht angeht, war das ja echt nichts, also vom Thema her. Bin gestern nochmal das komplette Skript zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durchgegangen. Hätte ich mir sparen können.

Leider lief ein weiteres Modul dieses Semester auch gar nicht gut.
 
@Piwi Da war der Fall auch in 2016 - wobei ich da auch 611a hatte. Irgendwer hatte beim Lehrstuhl angefragt und die sagten es sei okay. Der Korrektor hat mir dann nebendran geschrieben, dass es 611 sein müsste. Ganz ehrlich - so nen Mist müssen die nicht bringen. Wir sollen mit den neuesten Gesetzen arbeiten, dann kann ich auch erwarten, dass die AGL passen.
 
die frage ist vielmehr was man hier übersehen hat? für mich hat der §309 Nr. 13 lit. b BGB für das absägen der klausel gereicht....
das ging irgendwie ganz fix....
 
Früher war der 611 die Anspruchsgrundlage. Der 611a ist ganz neu und ist vor allem die Definition eines Arbeitsvertrages, aber in Abs. 2 steht ja der Vergütungsanspruch. Eigentlich müsste beides gehen, der 611 dürfte ja nicht auf einmal falsch geworden sein.
 
Dafür wurde in Unternehmesrecht I komplett Sachmängelhaftung (BGB II/2) geprüft. Da hätte ich auch nur heulen können :(
Oh nein, sind die alle verquer da oben oder freuen sie sich, mal über den Tellerrand zu schauen? Aber Transferwissen ist ja erforderlich, müssen wir ja alles können....:paperbag:
 
Ergebnisse gibts per Post, oder? Kann man in etwa sagen, wann diese kommen? 4-6 Wochen oder kann man auch früher damit rechnen?
 
hallo Martin, ich denke der 611a ist hier lex speciales von daher nur der....
 
Hm, ich hatte in der EA den 308 und 309 verneint - das war nicht falsch. Hab den in der EA zum einen über die Abweichung von wesentlichen Grundgedanken zum Thema Verjährung rausgeschmissen (das ist mir heute nicht mehr eingefallen) und zum anderen wegen Gefährdung des Vertragszwecks (das hab ich heute noch auf die Reihe gekriegt).
 
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