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So gehts mir auch. Also bin sehr unzufrieden. Man hätte so viele andere Themen rannehmen können, ob diverse Kündigungen, eine Entfristungsklage oder was weiß ich alles. Das heute fand ich echt enttäuschend. Hab die Klausel auch rausgekickt, aber bezweifle sehr, dass es für 50 Punkte reichen wird.Fürchterlich, weil ich darauf nicht eingestellt war und mir die EA nicht mehr angeschaut hab. Ich hab die Frist nicht untergekriegt, da stand ich voll auf dem Schlauch. Hab die Klausel zwar rausgeschmissen und den Anspruch bejaht - aber ob das zum Bestehen reicht, keine Ahnung. Ich hoffe auf 50 Punkte. Allerdings versteh ich nicht, warum man in Arbeitsrecht, wo es so viele themenbezogene Fragenstellungen gibt, ne reine BGB-Fragestellung dranbringen muss. Hätte mir das Lernen sparen können....bin grad echt sauer (iW. auf mich selbst, dass ich diese doofe EA heute morgen nicht nochmal angeschaut hab).
@Violet es ist soooo ärgerlich. Ich hätte im Lebtag nicht mit einer AGB-Prüfung gerechnet. Was bringt es in Arbeitsrecht BGB-Themen abzufragen? Wenn das für 50 Punkte gereicht hat, fress ich nen Besen....
Oh nein, sind die alle verquer da oben oder freuen sie sich, mal über den Tellerrand zu schauen? Aber Transferwissen ist ja erforderlich, müssen wir ja alles können....Dafür wurde in Unternehmesrecht I komplett Sachmängelhaftung (BGB II/2) geprüft. Da hätte ich auch nur heulen können :(