Klausuraufgaben Klausur 7. September

Das Heft 1 der Studien- und Prüfungsinformationen ist bereits erschienen. Hier ist beim Modul nichts von dem von Dir genannten Schwerpunkt erwähnt. Eine Gewichtung erfolgt lediglich durch die Anzahl der SWS Zivil 120 h, Verwaltung 90 h, Straf 60 h.
 
Nach meinem Kenntnisstand ist das so, ja! Ich habe mich in der Belegung der Module schon vor einem Jahr darauf verlassen, dass in diesem Semester nach der „inoffiziellen“ Reihenfolge der StPO-Schwerpunkt drankommt und wurde nicht böse überrascht.
Ob im jetzt anstehenden Semester dann wirklich ZPO als Schwerpunkt ist, kannst du aber im Heft 1 bei den Informationen zum Modul 55304 sehen. Da steht dann etwas zum Gegenstand der Klausur. Das Heft 1 WS21/22 ist aber noch nicht veröffentlicht, glaube ich…
Ich glaube, es wird im Heft 2 angegeben. Man weiß es erst Mitte Dez, was Sinn macht für die Klausur im März.
 
Das Heft 1 der Studien- und Prüfungsinformationen ist bereits erschienen. Hier ist beim Modul nichts von dem von Dir genannten Schwerpunkt erwähnt. Eine Gewichtung erfolgt lediglich durch die Anzahl der SWS Zivil 120 h, Verwaltung 90 h, Straf 60 h.
Dann schau mal in das Heft 2 des alten Semesters. irgendwo stand das….und das kannst du auch rückwirkend kontrollieren hier im Forum. Der Wechsel war jedenfalls im den letzten Jahren stets ZPO, dann VwGO, dann StPO…jeweils mit Zusatzfragen der anderen zwei Bereiche.
 
In die Prüfungsinfos schauen ist immer ratsam. So sah die Stoffeingrenzung für die Klausur in diesem Semester aus:mmv.jpg
 
Hat schon irgendwer Noten mitgeteilt bekommen? StrafR ist ja schon seit über eine Woche raus.
 
Es ist anderer Lehrstuhl, was den StrafR anbelangt. Hier müssen sich die drei Lehrstühle (Zwiehoff mit Wackerbarth und Edenharter) zusammentun - das kann dauern :( Ich wüsste es auch gerne, ob ich es hinter mir habe. Ansonsten müsste ich schon mit der Lernerei beginnen. Man muss in der Tat alles parat haben. Ich hab auf MC gesetzt und hab weniger getan für September als ich hätte müssen.
 
Allen herzlichen Glückwünsche, die bestanden haben. :-)

Was haltet ihr eigentlich davon, dass im ersten Teil unter anderem die Aufgabe war, materielles Strafrecht zu prüfen? Im Modulhandbuch steht nichts davon, dass man Strafrecht können muss, sondern „nur“ Strafprozessrecht. Das Modul nennt sich ja auch schließlich VerfahrensR.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Drenica
 
Allen herzlichen Glückwünsche, die bestanden haben. :-)

Was haltet ihr eigentlich davon, dass im ersten Teil unter anderem die Aufgabe war, materielles Strafrecht zu prüfen? Im Modulhandbuch steht nichts davon, dass man Strafrecht können muss, sondern „nur“ Strafprozessrecht. Das Modul nennt sich ja auch schließlich VerfahrensR.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Drenica
Sehe ich genau so. Das hat mir das Genick gebrochen. Es war mir tatsächlich nicht bewusst, dass auch materielles StrR zu prüfen ist. Beim verfahrensrechtlichen Teil habe ich mich super gut geschlagen. hab nur beim Polizisten versagt, da ich den Buchstaben verwechselt habe :(
Mein ZivR ist sehr gut und beim ÖffR habe ich Fortsetzungsfeststellungsklage, was angeblich falsch ist. Kann mich jemand aufklären, warum das falsch sein soll?

Grüße
 
Allen herzlichen Glückwünsche, die bestanden haben. :-)

Was haltet ihr eigentlich davon, dass im ersten Teil unter anderem die Aufgabe war, materielles Strafrecht zu prüfen? Im Modulhandbuch steht nichts davon, dass man Strafrecht können muss, sondern „nur“ Strafprozessrecht. Das Modul nennt sich ja auch schließlich VerfahrensR.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Drenica

Für mich war nicht das Problem, dass materielles Strafrecht geprüft wurde. Allerdings wurde in Frage 1 explizit das Wort "gutachterlich" genutzt, welches dann in Frage 2 nicht mehr auftauchte. Dementsprechend habe ich dort die einschlägigen Normen genannt, aber nicht ausgeführt. Weil ich mir also tatsächlich Gedanken über die Fragestellung gemacht habe, habe ich nun wertvolle Punkte verloren. Das kann und darf eigentlich nicht sein.
 
Ja, genau so erging es mir auch und entsprechend im Urteilsstil habe ich nur die entsprechenden Tatbestände bejaht oder verneint. Was würdet ihr sagen, sollte man diesbezüglich Widerspruch einlegen? Bleibt noch weiterhin die Frage, ob die Prüfung von materiellem StrafR über Haupt Klausurinhalt sein darf? Es handelt sich schließlich um VerfahrensR. :confused:
 
Ich habe die Tatbestände bei Aufgabe 2 auch einfach ohne gutachterliche Prüfung genannt. Aber nicht aufgrund der Aufgabenstellung, sondern schlicht aus Zeitmangel!

Zur Aufgabenstellung an sich würde ich sagen, dass sie zu 100% korrekt ist. Jede strafrechtliche Klausur fragt: „wie hat sich A strafbar gemacht?“…dass man dann gutachterlich prüft hinterfragt da auch keiner!

Bzgl des materiellen Rechts muss ich leider auch sagen, dass es IMMER Teil des Verfahrensrechts ist. Bei einer ZPO-Klage oder einer VwGO-Klausur prüft man doch genauso stets das materielle Recht in der Begründetheit. Wieso sollte das im Strafprozessrecht anders sein?
 
Zur Aufgabenstellung an sich würde ich sagen, dass sie zu 100% korrekt ist. Jede strafrechtliche Klausur fragt: „wie hat sich A strafbar gemacht?“…dass man dann gutachterlich prüft hinterfragt da auch keiner!
Diese Aufgabenstellung hätte seine Berechtigung bei einer reinen Strafrechtsklausur. Hier war dies aber anders.
 
Ich habe die Tatbestände bei Aufgabe 2 auch einfach ohne gutachterliche Prüfung genannt. Aber nicht aufgrund der Aufgabenstellung, sondern schlicht aus Zeitmangel!

Zur Aufgabenstellung an sich würde ich sagen, dass sie zu 100% korrekt ist. Jede strafrechtliche Klausur fragt: „wie hat sich A strafbar gemacht?“…dass man dann gutachterlich prüft hinterfragt da auch keiner!

Bzgl des materiellen Rechts muss ich leider auch sagen, dass es IMMER Teil des Verfahrensrechts ist. Bei einer ZPO-Klage oder einer VwGO-Klausur prüft man doch genauso stets das materielle Recht in der Begründetheit. Wieso sollte das im Strafprozessrecht anders sein?

Jedenfalls war das materielle Recht auch nicht Teil der Selbstkontrollaufgabe (Aufgabe 2). Auch hier lautete die Fallfrage: "Ist die Anordnung der Untersuchungshaft rechtmäßig?". Übersehe ich etwas?
 
Wäre jemand von euch so lieb und stellt mir die Altklausur zur Verfügung (pn)?
Ich würde hier wirklich gerne mal eine Altklausur sehen, einfach um den Umfang einschätzen zu können.
 
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