Was war dann das?
Da lerne ich mit Angstschweiß ob der Ansage, InsO und GmbHG is mitzubringen, Insolvenzdelikte, Bankrottdelikte, Vorenthalten des Arbeitnehmerentgeltes (die Skripte sind übr. bei der Rechtfertigung eines § 68 I GmbHG völlig veraltet. Der wurde schon 2008 von § 15a InsO ersetzt...

).
Und was kommt?
Eine Abgrenzung Raub/Räuberische Epressung und..
nix
Die ganze Klausur über konnte ich mich nicht konzentrieren, weil ich dachte, da is irgendwas faul und ich übersehe was wichtiges.

Vermutlich habe ich das. Aber ich komm nich drauf. Kann mir jemand helfen?
Ich hab erst den Diebstahl im ersten Tatkomplex geprüft, der wg. Hausdiebstahl und Geringwertigkeit hätte beantragt werden müssen.
Dann Räuberische Erpressung mit Streitstand abgelehnt. Schwerer Raub bejaht und dann den ganzen subsidiären Kram, wobei ja nichts problematisch war.
Meine Nachtbarin meinte noch, sie hätte ein versuchtes Regelbeispiel wegen Gewerbsmäßigkeit im ersten Tatkomplex geprüft. Da wäre ich jetzt nicht draufgekommen aber vielleicht wars das ja... ?
Egal, jedenfalls Klausuren fertig!
