Klausuraufgaben Klausur IPR 2022

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

ich möchte mich mal hier erkundigen, ob jemand die Klausur im IPR in diesem Semester mitschreibt. Ich bin gerade zeitlich mal wieder sehr spät dran und möchte wissen, ob es jemanden gibt, der Altklausuren bzw EA besitzt und mir die freundlicherweise zur Verfügung stellen könnte.

Über ein Feedback wäre ich sehr dankbar ;-)
 
Ich war ziemlich überrascht, dass ich so flott durchkam - das macht mich etwas argwöhnisch. Grundsätzlich war mir das Thema aber jedenfalls lieber als so manches anderes. Wie fandest du es?
 
Mit einer Ehescheidung hatte ich natürlich nicht gerechnet, und einschätzen fällt mir da jetzt auch sehr schwer. Aber deutsches Recht kam bei mir auch raus.
 
Bei der Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung hatte ich zwischendurch einen kleinen Durchhänger und wusste nicht, wie ich weiter machen sollte, weil ich eigentlich dachte die Vereinbarung ist o.k. Aber dann hätte ich mit zu viel abgeschnitten. Dann habe ich das irgendwie so hingedreht, dass keine wirksame Rechtswahl vorliegt.
 
Ja, das ging mir ähnlich. Ich habe mich länger an dem Art. 6 abgemüht, bis ich die Rechtswahl dann kurzerhand über Art. 7 Abs. 2 verworfen habe (wegen fehlender notarieller Beurkundung). Auch der Art. 9 hat mir zu schaffen gemacht. Da habe ich dann mehr oder weniger behauptet, dass explizit eine Scheidung beantragt wird, keine "Umwandlung" der Trennung in eine Scheidung.
 
Aber das mit der notariellen Beurkundung hab ich auch. Art. 46e EGBGB
 
Ich bin über Art 5 Abs 2 gegangen und habe die Aussage der B als eine Änderung der Vereinbarung bei Anrufung des Gerichts ausgelegt. Dann auf Art 8 gegangen und da konnte ich dann auch die Daten im Sachverhalt gebrauchen und durchprüfen. Aber keine Ahnung, ob das richtig ist.
 
Ich hatte überhaupt nicht mit einer Scheidung gerechnet. Zuerst bin ich beim materiellen Einheitsrecht auf die Brüssel IIa-VO eingegangen, dann abgelehnt und weiter über die Qualifikation zur Rom III-VO. Ich bin weniger auf die materiellen Grundsätze eingegangen, da im Bearbeitervermerk stand, dass die Vereinbarung nach dem entsprechenden Recht zulässig errichtet worden ist.

Seit ihr nicht auf die Korrekturmöglichkeit des Artikel 6 II Rom III-VO eingegangen? Da stand, dass B mit dem Kapitel "Deutschland" abgeschlossen hat und somit ihren gewöhnlichen Aufenthalt (analog § 9 AO) in die Schweiz gewechselt hat und auch sonst die Umstände gegen die Anwendung von schwedischen Recht auf Ihr Verhalten sprechen. Zudem bezweifelte sie die Wirksamkeit der Vereinbarung, dies kann als Anspruch auf die Korrektur nach Artikel 6 II Rom III-VO gewertet werden. Sehe ich das falsch?
 
Art 6 II habe ich auch lange drüber nachgedacht, aber dann doch nicht genommen. Ich hatte an dieser Stelle etwas 10 Minuten keinen Plan , wie ich weitermache.
 
M. E. sprechen die Hinweise im SV für den Artikel 6 II Rom III-VO, insbesondere wegen "Zweifel von B an der Wirksamkeit des Ehevertrages" und "Es ist davon auszugehen, dass der „Ehevertrag“ von A und B nach dem maßgeblichen Recht materiell wirksam zustande gekommen ist". Daher die Korrekturmöglichkeit vom Artikel 5 I c Rom III-VO nach Artikel 6 II.
 
ich war voll verwirrt, in den mentoriaten gabs immer cisg und esvg. hier habe ich nur EuGVO Fußnote 25, Abs. 1 lit.. a Var. 1 und Art. 3 Abs. 1lit a und ErwGr 8 Brüssel 2a
VO, Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 21 ROMIII-VO gefunden. nach einer seite war ich fertig.
ich war mir unsicher, ob ich das cisg überaupt ablehnend erwähnen soll
 
ich war voll verwirrt, in den mentoriaten gabs immer cisg und esvg. hier habe ich nur EuGVO Fußnote 25, Abs. 1 lit.. a Var. 1 und Art. 3 Abs. 1lit a und ErwGr 8 Brüssel 2a
VO, Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 21 ROMIII-VO gefunden. nach einer seite war ich fertig.
ich war mir unsicher, ob ich das cisg überaupt ablehnend erwähnen soll
Ich muss auch sagen, dass ich am Beginn "Scheidung" gelesen habe und etwas geschockt war. Ich habe dann erstmal vorne im Inhaltsverzeichnis des Jayme/Hausmann nachgeschaut, was es zur Scheidung überhaupt so gibt und war froh, dass es nur die ROM II-VO gab. Ich finde es schade, dass in den Mentoriaten nie die ROM III besprochen wird. Man sollte auch diese Randthemen mal durchgehen. Es gab ja auch schon mal einen Erbrechtsfall, der hohe Durchfallquoten hatte. Ich bin schon gespannt, wie es diesmal ausgeht.
 
Rom III habe ich auch. Aber irgendwie gibt es kaum Definitionen oder Streitentscheide zur Rom III-VO in den Kurstexten. Habt ihr irgendeinen Streit geführt oder einfach stumpf runtergeprüft? Weil was anderes blieb zumindest mir nicht übrig.
 
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