Es ging um eine Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage, die Zement herstellt. Schwerpunkt war dabei die 39. BimSchV und die TA Luft und inwiefern diese nebeneinander anwendbar sind. Bei der Zulässigkeit gab es m.E. keine wesentlichen Punkte, die ausführlich erläutert werden mussten. Daneben musste man das System des Artenschutzrechts im BNatSchG erläutern und erklären, welche Instrumente es da so gibt.
Die parallele Anwendung der 39. BImSchV und der TA Luft war für mich am Anfang etwas einschüchternd, aber dann hat man eigentlich doch gut argumentieren können würde ich sagen. Klausur war also so mittelmäßig schwer - nicht super einfach, aber auch nicht super schwer.