Art. 6 GG geht für mich auch zu weit. Heißt aber nichts: kommt drauf an, ob der Korrektor das geil findet. Ich schau, dass ich in den Klausuren keine gewagten Ideen reinbringe, drum arbeite ich sehr nah am Gesetz. Bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren.Hmmmmm, das ist mir persönlich irgendwie ein wenig zu weit hergeholt. Aber bestimmt alles zu diskutieren.
Wer war bei euch Kläger?
Edit: sorry, dass war auf Art. 6 bezogen.
Zum Vorverfahren: ich hab im Hilfsgutachten weitergemacht, habe hier keine Lösung gefunden und wollte keine Zeit verlieren