Klausur Mastermodul Öffentliches Recht

Ich habe auch mitgeschrieben und glaube inzwischen, dass die Klausur doch schwerer war als gedacht. Zumindest traue ich meinem Gefühl noch nicht ;-)

Wie habt ihr das denn behandelt, dass beiden Personen der Betrieb des Gewerbes untersagt wurde?
 
Es stand ja im SV, dass die beiden eine "Gelegenheit zum Seitensprung" verschaffen wollen. Art. 6 GG war für mich da ne Argumentation wert. Einer war wegen zuhälterei strafbar. Wenn es die Möglichkeit gibt, auf Unterlassung eines ehestörenden Verhaltens gibt, sohabe ich argumentiert, ist es fraglich, wenn ich eine gewerbliche Möglichkeit verschaffe, den (Ehe)partner zu betrügen...
 
Ich habe Gewerbe bejaht, auch wenn sie Geld gespendet haben. Dann habe ich mich mit § 35 GewO beschäftigt. Das Problem war bei der Unzuverlässigkeit. Die habe ich zwar bejaht, fand aber, dass die Aufsichtsbehörde nicht das mildeste Mittel anwendet. man hätte ihm die Möglichkeit geben sollen, die Zuhälterei zu stoppen.
Wie habt ihr das Vorverfahren behandelt? Ich habe angenommen, dass es stattgefunden hat. Im SV stand nichts darüber.
 
Ich habe mich aufs NRW Recht berufen und gesagt dass nach § 110 II JustG NRW keines erforderlich ist. Jedenfalls wird im Klausurenskript derart argumentiert...
 
Daran habe ich auch gedacht. Im SV stand aber explizit, dass man sich auf das VwVfG des Bundes beziehen soll. Aus diesem Grund habe ich angenommen, dass es durchgeführt wurde, damit die Prüfung weitergeht. So wollte ich vermeiden, dass sich die Prüfung auf die Rechtslage in einem Bundesland bezieht. Die ausgebliebene Anhörung ist ja heilbarer Mangel, drum hatte ich kein Problem damit.
 
Hmmmmm, das ist mir persönlich irgendwie ein wenig zu weit hergeholt. Aber bestimmt alles zu diskutieren.

Wer war bei euch Kläger?

Edit: sorry, dass war auf Art. 6 bezogen.

Zum Vorverfahren: ich hab im Hilfsgutachten weitergemacht, habe hier keine Lösung gefunden und wollte keine Zeit verlieren
 
Hmmmmm, das ist mir persönlich irgendwie ein wenig zu weit hergeholt. Aber bestimmt alles zu diskutieren.

Wer war bei euch Kläger?

Edit: sorry, dass war auf Art. 6 bezogen.

Zum Vorverfahren: ich hab im Hilfsgutachten weitergemacht, habe hier keine Lösung gefunden und wollte keine Zeit verlieren
Art. 6 GG geht für mich auch zu weit. Heißt aber nichts: kommt drauf an, ob der Korrektor das geil findet. Ich schau, dass ich in den Klausuren keine gewagten Ideen reinbringe, drum arbeite ich sehr nah am Gesetz. Bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren.
 
Ja, das stimmt. Einfach mal abwarten. Wie bist du in der Zulässigkeit damit umgegangen, dass es sich um zwei Personen handelt?
 
Ich habe eine Streitgenossenschaft gem. §§ 64 VwGO, 59 ZPO angenommen.
 
Ich bin recht unsicher, ob das bei mir gereicht hat... hatte mal wieder ein ziemliches Zeitproblem und hab aber auch keine Mätzchen gemacht, sondern scharf innerhalb der zwei Stunden hochgeladen.
Meine Argumentation war knapp, Fehler habe ich auch gemacht und so bleibt nur hope and pray als Prinzip. Immerhin ist es meine letzte Prüfungsleistung...
 
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