Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur Mrz 2015 (WS 2014/15)

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
130 von 180
Hallo zusammen,
hier mein Vorschlag für WS 2014/15.
Freue mich auf eure Rückmeldungen!
 

Anhänge

  • Lösungsvorschlag Klausur WS 14-15.docx
    23,2 KB · Aufrufe: 95
Hallo,

ich mal wieder. Anscheinend sind wir die beiden einzigsten die sich austauschen wollen :-)

Hier meine Anmerkungen:
zu 3b) Leistungsbezogene Afa: ich würde noch vermerken, dass die Aufwendungen (afa) entsprechend der Erträge (Produktion) anfallen und somit eine gleichgerichtete Aufwandsverteilung erfolgt.
Dein Hinweis mit dem Leistungs- anstatt Zeitbezug muss ich mir auf jeden Fall merken, hört sich super an :thumbsup:

zu 5d) a. o. Ergebnis nach BilRuG: der separate Posten a. o. Ergebnis entfällt, aber die Aufwendungen/Erträge werden auch weiterhin beim Jahresergebnis berücksichtigt. Sie werden nur nicht mehr separat ausgewiesen (als a. o. Ergebnis), sondern werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen verbucht. Das Jahresergebnis wird also genauso berechnet wie bisher, nur dass kein separater Ausweis mehr erfolgt und somit nicht mehr auf den ersten Blick die a. o. Ereignisse erkennbar sind.

zu 7b) AK selbst erstellte imm. Anlagen: Aufwand darf erst aktiviert werden, wenn Aktivierungsbedingungen nachgewiesen wurde ==> nur der Aufwand nach dem 30.09. darf aktiviert werden==> AK = Personalkosten i. H v. 160 GE (s. EA SS 15)

zu 9a) würde noh das Risiko ergänzen, dass ggf. Kosten falsch geschätzt und somit anteilige Gewinne (entsprechend falscher Kostenschätzung) nicht korrekt ausgewiesen wurden, was meist erst am Ende der Fertigstellung auffällt (da muss dann Verlust gebucht werden)

zu 10c) gilt als 3. Stufe nicht die Bewertungsmodelle wie DCF-Methode etc.?
Ergänzung bei der kritischen Würdigung: Wert ungleich Preis, Marktwerte müssen nicht unternehmensspezifischen Wert ausmachen.

Sag mal, hast du auch zufällig die Klausur März 2016 schon gerechnet? Wollen wir die wieder miteinander abgleichen?

Liege Grüße
 
Hallo Christin,

ja scheint so :allsmiles:

Zu 3b - ist ergänzt!
ZU 5d) Oh man, da hab ich gepennt. Einfach mal das a.o. Ergebnis weg eleminiert und die zugehörigen Erträge / Aufwände. Ups.
Also einfach die a.o. Ertröge zu sonstige Erträge und mit dem Aufwänden entsprechend.
:danke:
Zu 7b) oh, verlesen. Da hast du recht!
9a) Ist ergänzt!
10c) hab ich aus IFRS 13.76 bis 86 raus geschrieben. In den KEs hab ich da nichts gefunden.

Die Klausur WS 15/16 hab ich heute bearbeitet! :ohyeah: Steht schon online.

Grüße,
Saskia
 
10c) zur Ermittlungshierarchie steht was auf S. 126 KE II IFRS, habe ich anfangs auch erst überlesen, aber anscheinend ist dieser Abschnitt besonders wichtig.....
 
zu 2h)
Rückstellungen sind aber sofern sie aufgelöst werden dem EK zuzuordnen. Das stand so in der Kurseinheit...
 
3c)
meint ihr nicht er könnte nach den historischen AK/HK sowie den fortgeführten AK/HK fragen.

beide begrenzen die Zuschreibung und sind aber auch die Abschreibungsbasis. Denke an den Wechsel von degressiv auf linear. Hier wird von den fortgeführten AH/HK die Abschreibung berechnet.
 
3c)
meint ihr nicht er könnte nach den historischen AK/HK sowie den fortgeführten AK/HK fragen.

beide begrenzen die Zuschreibung und sind aber auch die Abschreibungsbasis. Denke an den Wechsel von degressiv auf linear. Hier wird von den fortgeführten AH/HK die Abschreibung berechnet.
Also für die Abschreibungsbasis sind die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellkosten relevant. Und die Frage ist ja, welche Werte der Abschreibungsbasis zugrunde liegen. Du könntest natürlich ergänzen, dass beim Wechsel anstelle der ursprünglichen AHK die fortgefürten AHK relevant sind.
 
in der ESA für das letzte Semester steht wörtlich:
sie sind EK, sofern diese nicht benötigt werden, inhaltlich sind sie aber FK

wie du auch wieder sagt sind beim Wechsel anstelle der ursprünglichen die fortgeführten AK/HK relevant. genauso wie ich es gesagt habe. ich glaube ehrlich nicht das er hier als vollständige Antwort Herstellungskosten und Anschaffungskosten meint. Zu mal er ja sagt wir sollen den Restwert nicht berücksichtigen bei der Antwort. Auch das ist ein Hinweis für mich das er die historischen und fortgeführten AH/HK meint... aber das ist ja nur meine Meinung.
 
Rückstellungen sind FK und werden (wenn sie genutzt werden müssen) Verbindlichkeiten
werden sie dagegen aufgelöst weil sie nicht mehr gebraucht werden, werden sie lt. Musterlösung EK

die Musterlösung vernachlässigt auch meiner Sicht den Umweg das die Auflösung erstmal ein Erlös ist und dann über den Abschluss des GuV-Konto im Eigenkapital erscheint.

so verstehe ich die Musterlösung
 
Ah, jetzt.
Dann steht da genau das drin, was ich oben gesagt hab. Bei Auflösung, weil nicht benötigt, werden Sie "Erträge aus Auflösung von Rückstellungen". Das ist dann auch irgendwie EK.
In der EA für dieses Semster war das nicht, welche hast du da? Wäre nochmal eine interessante Übung.
 
Ich habe die ESA vom letzen Semester. Da wollte ich schon den Kurs fertig kriegen...
 
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