Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur Mrz 2016 (WS 2015/16)

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
130 von 180
Hallo zusammen,

hier mein letzter Lösungsvorschlag für die Klausur aus dem WS 15/16.
Freue mich wie immer über Rückmeldungen!

Viele Grüße,
Saskia
 

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  • Lösungsvorschlag Klausur WS15-16.docx
    20,9 KB · Aufrufe: 146
Hallo,
so, mal wieder meine Kommentare. Aber ich muss ja sagen, die Klausur hätte ich nicht schreiben wollen. Die war irgendwie komisch. Ich hoffe nur, dass die kommende wieder einfacher wird.

1a) Ich habe die Aufgabe anders interpretiert, als du, aber ob das richtig ist, keine Ahnung.
Vermögen = Fähigkeit eines Unternehmens (UN) in Zukunft Ziele zu erreichen, Gewinne zu erwirtschaften und Zahlungen (insb. Ausschüttungen an UN-Eigner) zu leisten. Zusätzlich wird durch das Vermögen die Fähigkeit eines UN verdeutlicht, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (Schuldendeckungspotential).
Finanzlage = insb. Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen frist- und betragsgerecht unter Ausnutzung seiner liquiden Mittel und Liquiditätsreserven nachzukommen (= dispositive Liquidität).

2) Also mit den Buchungen bin ich ja noch nicht so fit.... schlimm, was man aller so verlernt.
2a) Warum hast du keine USt verbucht?

2d) 2016: ich hätte er an sonstige Verbindlichkeiten verbucht als an Bank. Weiß aber nicht, ob die da so drauf achten...

2e) da war ich auch echt überfragt, wie man das macht. Mein Vorschlag wäre folgender:
planmäßige Afa: Afa an Fuhrpark 11.000 (Unfall war Mitte Dezember --> kein vollständiger Monat --> ich hätte nur auf 11 Monate abgeschrieben)???
außerplanmäßige Afa: a. o. Afa an Fuhrpark 13.000 (hätte alles abgeschrieben, da Totalschaden am 20.12. und Verkauf erst am 28.12. und es für mich daher zwei verschiedene Sachverhalte sind)
Verkauf: Bank 595 an USt 95 und an Ertrag Anlagenabgang 500 (Verkauf des Schrottwertes über Buchwert, da in voller Höhe abgeschrieben)

4) die fand ich auch echt blöd und habe da auch andere Werte als du. Ich lasse mich da auch gerne berichtigen, denn das war wieder so eine Aufgabe zum :panik::wall:
ich hätte bei den gesamten Personalaufwendungen (Ausnahme variable Umlagen) immer die 50%ige Auslastung berpcksichtigt, also Löhne zu 500, Nebenkosten zu 200, Sozialleistungen zu 100 (bei Obergrenze) und bei fixen Umlagen (wie du) 100.
Warum hast du nur bei den fixen Umlagen die Auslastung berücksichtigt???:confused:

5b) Gute nachvollziehbare Argumentation.
Ich hätte u. a. noch geschrieben, dass die in der Vergangenheit ausgewiesenen Verlustvorträge agg. aufgrund einer ungünstigen Kostenstruktur hervorgerufen sind, welche nicht durch den Verkauf von AV geändert wird. Um eine Überlebensfähigkeit darzustellen, müsste die Kostenstruktur angepasst werden. Zumal sich die ohnehin schon schlechte Kostenstruktur und Liquiditätssituation durch die Sale-and-lease-back-Transaktion noch weiter (liquiditätswirksame Mietaufwendungen, vorher wurde ja noch nicht einmal mehr liquiditätsunwirksame Afa gebucht).

7a) vermietes Bürogebäude wird tendenziell eher der Bilanzposition "als Finanzanlage gehaltenes Immobilienvermögen" zugeordnet

7c) gibt es für Kundenlisten wirklich einen aktiven Markt??? Das fände ich ja gruselig:paperbag:

8b) ich hätte die Inhaltsanforderungen an den Restrukturierungsplan genannt und deren Erfüllung geprüft, ansonsten verstehe ich die 7 Punkte nicht....
Angabe über: betroffene Bereiche, die wichtigsten betroffenen Standorte, Standort/Funktion/Anzahl an Mitarbeiten welche Abfindung erhalten, die entstehenden Ausgaben und über Umsatzungszeitpunktes

9a) was meinst du mit Bilanzvermögen? Passive latente Steuern können ja auch entstehen, wenn Schulden IFRS < Schulden Steuerbilanz; genauso wie aktive latente Steuern entstehen bei Schulden IFRS > Schulden Steuerbilanz.
Wichtig ist, glaube ich, noch zu ergänzen, dass aktive lat. Steuern auch auf steuerliche Verlustvorträge gebildet werden können und es ein Ansatzverbot gibt bei permananten Buchwertunterschieden.

Danke schon mal vorab für die Rückmeldung.

Gruß :winken:
 
Hallo Christin,

zu 1a) So richtig sicher bin ich mir da auch nicht. Für 3 Punkte? Aber wenn wir beide ANtworten kombinieren sollte was dabei sein ;-)

Zu 2) Ja da gehts mir genauso. Hab immer meinen ReWe-Lehrer im Kopf :belehren: "Nicht fluchen, sondern buchen" ;-)
2a) einfach vergessen...

2d) Da hab ich mich mal wieder von der Rechung verleiten lassen.... war im Kopf bei Rechnung = zahlen. Aber Verb., ist besser!

Zu2) Da war ich auch unsicher ob ich den Monat voll berücksichtigen soll.... Im Buch steht, dass bei Anschaffung im Jahr und monatsgenauer Abschreibung die vollen Monate die der Anschaffung voran gehen nicht berücksichtigt werden, der Monat der Anschaffung wird dann voll berücksichtigt, auch wenn am 31.03. angeschafft wurde zählt also März dazu. Denke einfach dass es dann bei der Ausbuchung ähnlich ist? Dann würde Dezember voll mitzählen.
Gerade was gefunden:
Ob ein Monat in die Berechnung miteinbezogen wird oder nicht, hängt davon ab, am wievielten eines Monats das Anlagegut angeschafft bzw. abgegeben wurde. Die genaue Regelung zeigt diese Tabelle.

Bei Zugang Bei Abgang
Vor dem 15. des Monats Monat zählt dazu Monat zählt nicht dazu
Ab dem 15. des Monats Monat zählt nicht dazu Monat zählt dazu

In unserem Bsp war der Unfall am 20.12. zählt also! Und du hast recht - bei Totalschaden alles abschreiben und raus.

Hier nochmal:

Planmäßige Abschreibung 2015:
Abschreibung an Fuhrpark 12.000

Außerplanmäßige Abschreibung:
Außerplanmäßige Abschreibung an Fuhrpark 12.000

Verkauf an Verwerter:
Kasse an Ertrag aus Anlagenabgang 500
Kasse an USt 95

Buchungen 2016: keine Buchung erforderlich

Zu 4) Da hab ich mir aufgeschrieben, dass bei Auslastung <100% die fixen Bestandteile nur anteilig berücksichtigt werden.Steht im Buch.
Löhne fallen ja immer nur variabel an, dacht ich. Sind ja Arbeiter die nach Auslastung bezahlt werden im Gegensatz zu Angestellten. Dann sind eben auch Lohnnebenkosten variabel.

zu 5b) Guter Hinweis! Wir schreiben beides zusammen und schon hört sich gleich noch viel besser an! ;-)

zu 7a) Schau mal in IAS 16.6 Definitionen: Sachanalagen umfassen materielle Vermögenswerte, (a) ...., zur Vermietung an Dritte....
Also wäre beides richtig? Interessant.

zu 7c) Ja :chewingnails: , ist auch nur ein Bsp aus den IFRS....

Zu 8b) Den Satz "Abstrahieren Sie von den allg. Passivierungskriterien" wohl zu weit ausgelegt ;-)

9a) Igitt, latente Steuern. Das konnte ich noch nie. :cautious: Für 3 Punkte weiß ich nicht was sie alles hören wollten.
Das mit Bilanzvermögen hab ich aus den Unterlagen so übernommen.

Grüße,
Saskia
 
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Hallo,

ich hätte hier die Aufgabe 10 so gerechnet, habe dies mit Musterlösungen aus EA und auch mit dem Skript verglichen:

Full Goodwill = (Verkaufspreis + Börsenkapitalisierung * 0,30) – identifizierbares Nettovermögen = (420 + 400 * 0,3) – 300 = 240

Beteiligungsproportionaler Goodwill = Verkaufspreis – 0,70 * identifizierbares Nettovermögen = 420 - 0,7 * 300 = 210
Alternativ: Beteiligungsproportionaler Goodwill =
(Verkaufspreis + 0,30 * identifizierbares Nettovermögen) – identifizierbares Nettovermögen =
(420 GE + 0,3 * 300 GE) – 330 GE = 210

Viele Grüße

Sabine
 
Hallo Sabine,

es ist sicher ein Weg ausreichend für den bGw. Das soll ja nur zeigen, dass mehrere Wege ans Ziel führen.

Viele Grüße,
Saskia
 
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