Klausuraufgaben Klausur Mrz 2017 (WS 2016/17)

Danke, vor 123 graut es mir irgenwie immer noch
 
§80, 80a und §123 vwgo sowie widerspruch schließe ich aus. In der Stoffbegrenzung ist nur von Klagearten die Rede. Bei den o.g. Vorschriften müssen Anträge und einWiderspruch als ein Vorschalrechtsbehelf eingereicht werden.

Im SS 16 wurde ausdrücklich auf die AK und VK mit NB verwiesen. Könnte es sein, dass NB diesmal nicht drankommen?? Würde ich mir jedenfalls wünschen:))

Was ich auch noch ausschließe ist §35 GewO. Marktgewerbe-Vorschriften verweisen nicht darauf. Worüber ich mir Kopf mache, ist das Volksfest. Hierbei werden auf die Reisegewerbe-Vorschriften verwiesen.
 
Die Hoffnung mit den Nebenbestimmungen hab ich auch, weil sie explizit genannt wurden, aber dann auch trotzdem nicht dran kamen :D
123 und 80 vwgo werde ich wohl dennoch eher außen vor lassen...angst vor ner bösen Überraschung hab ich trotzdem =\
 
Wie soll denn ein gutachterlich zu prüfender Klausursachverhalt zu Teil IV GewO aussehen, der sowohl §§80,80a als auch 123 außen vor läßt? Das macht doch mal gar keinen Sinn.
 
Die Stoffeingrenzung spricht nur von Klagearten. Also scheiden die Anträge aus. Oder fallen die Anträge auch unter die Klagearten?? Vielleicht liege ich in diesem Punkt falsch...
Gewisse Veranstaltungen oder vor allem Messen können zudem ja auch in der Zukunft liegen oder genauso gut abgelaufen sein.. ich denke, Fallkonstellationen ohne den vorläufigen Rechtsschutz gibt es zur Genüge:)
 
Beim Verwaltungsrecht ist die Stoffeingrenzung aber oft nicht das, was man zunächst denkt, wenn Du die vorangegangenen Semester betrachtest. Die Klagearten müssen nicht vordergründig benötigt werden. Es ist nicht gesagt das eine Klage zu prüfen ist.
 
Ich bin weder mit 80 noch mit 123 bisher in Berührung bekommen. Wird das deutlich in der Klausur? Was ist der entscheidende Hinweis, dass ich diese prüfen sollte?

Und sollte die Klausur doch auf Unzuverlässig gerichtet sein, was ja 70a GewO entspricht. Prüfe ich das ähnlich wie 35 GewO? Hat dazu zufällig jemand ein Schema?

VG und ein lernreiches Wochenden ;)
 
Dass einstweiliger Rechtsschutz verlangt wird, kann man aus dem SV entnehmen. Nur muss man halt entscheiden, ob 80 oder 123 einschlägig ist.

Ich hätte jetzt gesagt, dass die Unzuverlässigkeit bei 70 a kein Prüfungsschema hat und nur ein Tatbestandsmerkmal ist. Klar kann man den Punkt in der Klausur erörtern. Habe jetzt aber erstmal die Theorie hinter mir, fange heute mit den Fällen an:)
 
Danke für den Link!
Ist zumindest ein Fall aus dem man ein paar Hinweise übernehmen kann, wenngleich hier kaum was aus der GewO Titel IV vor kommt.
Auf Zulässigkeit konzentrier ich mich eh' kaum, weil die in den letzten eingestellten Klausuren keine Rolle spielte.
Man will von uns sicher in erster Linie Details und Argumente pro/contra zur Begründetheit eines Antrags/Klage/ lesen.
 
Aber der Fall handelt doch gerade vom Marktgewerbe. Zielt jetzt speziell in dem Fall auf eine kommunale Regelung ab, aber am Ende macht man am Ende das gleiche wie bei einer festgesetzten Veranstaltung. Und wer weiß ob als Bearbeitervermerk nicht auch kommunale Regelungen kommen können...

Die ganze Geschichte mit öffentlich rechtlichen Einrichtungen, Widmungszweck, Zwei-Stufen-Theorie könnte auch die gemeinten Kenntnisse des allg. Verwaltungsrecht sein.

Ich denke auch, dass gerade bei der FFKl doch recht viel beachtet werden muss in der Zulässigkeit, weswegen ich mir diese auch nochmal besonders anschaue, weil es tatsächlich eine beliebte Fallkonstellation zu sein scheint.

Sonst noch irgendwer schlaue Tipps oder Ratschläge?!? :D
 
ja, es geht um Marktgewerbe, daher sind Argumente aus der Begründetheit (Seiten 6-8) auch hilfreich.
Aber dass in unserer 2 Stunden Klausur eine FFKl drankommt, halte ich für ausgeschlossen. Es gibt kein Schema in moodle, ich kann mich auch nicht erinnern, dass wir die im allg Verwaltungsrecht behandelt haben.
Das ist aber hier im Hemmer Rep. der Schwerpunkt (Titel IV der GewO dagegen nicht). 2/3 der Musterlösung ist über die Zulässigkeit...und das ist für's Examen, bei dem man 5-Stunden-Klausuren schreibt.
Ich will Dich jetzt nicht von Deinen Schwerpunkten abhalten, aber ich setze eher auf das, was man uns als Stoffeingrenzung mitgeteilt hat:
Anfechtungs-/Verpflichtungsklage (evtl. Feststkl),
Titel IV der GewO (INTENSIV!)
 
FFK würde ich auch nicht von vorneherein ausschließen.
Die Allg. Feststellungsage wollte ich eher stiefmütterlich behandeln, bis ich gesehen habe, dass auch der ör Vertrag nach §54 VwvfG drankommen kônnte.
Ich denke nicht, dass kommunalrechtliche Vorschriften in der Begründetheit zu prüfen sind. Selbst wenn die Zwei-Stufen-Theorie angewandt wird, wird es am Ende auf die 69ff GewO hinauslaufen. Und den Schwerpunkt wird mE auch die Argumentation in der Begründetheit bilden.
 
Also im letzen Jahr gab es für 2h eine Anfechtungsklage, eine Grundrechtsprüfung und eine Zusatzfrage...aber es kann natürlich sein, dass sie nun extrem abspecken, nachdem sie gemerkt haben, dass dies keiner schaffen konnte :D
 
Der Lehrstuhl geht ja auch davon aus, dass wir alles draufhaben:))

Wie wahrscheinlich haltet ihr, dass ein Volksfest drankommt? Wie würde man es denn prüfen?
 
Beim Volksfest hast du doch Abs. 2... damit rutscht du dann doch ins Marktgewerbe oder wie meinst du? In welcher Konstellation?
 
Braucht man bei Volksfesten keine Reisegewerbekarte? Weil in 68 III steht ja, dass 55-60a und 60c-61a unberührt bleiben...
Habe vorhin aber einen Fall gesehen, wo auch feststand, dass ein Volksfest vorliegt, aber in keinster Weise wurde darauf näher eingegangen. Ich denke, ich würds dann auch so machen, dass ich nur 60b II iVm 69 I/70 I erwähne.
 
Wo ordnet ihr denn den Weihnachtsmarkt (oder eher Ostermarkt :D) ein? Als Spezialmarkt?

Grenzt ihr irgendwo zum stehenden oder Reisegewerbe ab, also nennt die Privilegien?

Und baut ihr irgendwo die Gewerbedefinition mit ein? Oder zählt die nur für das stehende Gewerbe? Letztendlich führt ein Schausteller ja aber ein Gewerbe aus...

So viele Fragen zum Schluss. Wünsche allen schon mal viel Erfolg und keine bösen Überraschungen ;)
 
WM/OM ist 68 I würd ich meinen. Was anderes kommt für mich nicht in Betracht.
Gewerbe Def bring ich nur an, wenn's passt.
Ja, hoffen wir, dass wir nur angenehm überrascht werden...
und dass, falls doch FFKl. drankommt, nur nach Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gefragt wird. ;-)
Viel Erfolg auch Dir.
 
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