Klausuraufgaben Klausur Mrz 2017 (WS 2016/17)

1) Auch Spezialmarkt
2) Nein, wo sollte es relevant sein?
3) Auch nein, ich find in den IV-GewO-Prüfungen keine geeignete Stelle dafür.

Wie intensiv habt ihr das Marktgewerbe denn gelernt? Als Schwerpunkte gibt es mE nur den 69 und den 70. Zu allen anderen Vorschriften wie 69a II (Auflage), 69b (Rücknahme/Widerruf) oder 70a I (Behörde untersagt Teiln. wg Unzuverlässigkeit) habe ich keine Fälle gefunden, auch keine näheren Ausführungen in Büchern.


Und auch von mir: Viel Glück und Erfolg!
 
Jap ich hab auch immer nur Fälle darüber gefunden...dazu speziell meist dann die Verpflichtungsklage, Festellungs-/FFKl. oder eben 123 VwGO
Also im Grunde wollte immer nur jemand am Markt teilnehmen, dazu dann auch meistens nur Volksfeste :D dies wollte er entweder sofort im einstweiligen Rechtsschutz oder als die Veranstaltung schon um war...na ja ich bin gespannt, was sie sich für uns ausgedacht haben, aber ich bin pessimistisch und vermute sie wählen nicht diese Konstellationen aus :D
Ansonsten gibt es ja zum Glück die Legaldefinitionen, so dass da auch nicht mehr viel zu lernen war...
 
Na ja gnädiger Fall, wie ich finde. Keine böse Überraschung. Bin dennoch nicht fertig geworden und im nachhinein fiel mir ein was man hätte alles schreiben können...=\ Hoffe bei euch liefs besser!
 
Ich fand den Fall sehr sehr überschaubar, in der Zulässigkeit habe ich nur die Zwei-Stufen-Theorie erwähnt..sonst hab ich die Zulässigkeit nur runtergerpüft (VK). Bei der Begründetheit bin ich auf die Auswahlkriterien eingegangen. Das wars auch. Und ich bin 15 Min eher fertig gewesen, das erste Mal... Ich hoffe, das ist kein schlechtes Omen.
 
Ich bin mir nie sicher wie viel die in der Zulässigkeit immer hören wollen. Im Bachelor an der Präsenzuni wurde es immer sehr ausschweifend...wie kurz man sich hier im Master fassen kann, keine Ahnung, deswegen hab ich beim 1. Versuch schon viel Zeit vertrödelt und heut wieder.
 
ich fand's auch sehr fair. Zweistufentheorie hab ich nicht erwähnt, weil immer nur von der Stadt H. die Rede war.
Überrascht war ich, dass man die komplette Zulässigkeit prüfen musste - also ob man das Schema auswendig gelernt hat...vieles war ja gar nicht prüfbar, bzw. offensichtlich (Form, Frist, zust. Gericht).
Was ich zur Begründetheit geschrieben habe, reicht hoffentlich für ne passable Note. Bin genau rechtzeitig fertig geworden, konnt's nur nicht mehr ganz durchlesen um auf grobe Fehler zu achten (Gesetzesangabe nach dem Paragraphen vergisst man ja schon mal gern ;-)

Drücken wir uns die Daumen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, hauptsache durchkommen:) Wenn die Note nicht stimmt, dann hat man ja eh noch einen Verbesserungsversuch. Ich will aber einfach nur bestehen:)
 
Tippt bitte zunächst mal einer von Euch den Sachverhalt rein für die Nachwelt? Ich mache das sonst immer aber derzeit ist die Tastatur ziemlich schrott, also bitte diesmal einer von Euch. Wir hatten nach der Klausur noch eine nette Diskussionsrunde, in der wir uns nicht auf die Klageart einigen konnten. Da lag schon ein Knackpunkt. Allg. Leistungsklage vs Verpflichtungsklage. Wenn Verpflichtungsklage, wieso, was könnte auf einen VA hindeuten? Total unklar. Hätte man scheinbar in der Klausur diskutieren können. Hat aber wohl kaum einer gemacht. Habt ihr VA gesagt oder ÖR Vertrag, wenn ja warum eigentlich?....
 
Für einen ör Vertrag gabs für mich garkeine Anhaltspunkte. Den VA-Charakter hab ich aus der Ablehnung durch die H gezogen. Aber ja, es war aufjedenfall nicht ganz klar. Für eine allg. LK könnte aber vielleicht sprechen - jetzt rückblickend betrachtet - dass zur Klagefrist und generell garkeine Fristen angegeben waren, so dass man unterstellen konnte, dass alles fristgemäß erfolgte (bei VK). Bei der allg. LK hingegen sind die Fristen irrelevant.
 
Tippt bitte zunächst mal einer von Euch den Sachverhalt rein für die Nachwelt? Ich mache das sonst immer aber derzeit ist die Tastatur ziemlich schrott, also bitte diesmal einer von Euch. Wir hatten nach der Klausur noch eine nette Diskussionsrunde, in der wir uns nicht auf die Klageart einigen konnten. Da lag schon ein Knackpunkt. Allg. Leistungsklage vs Verpflichtungsklage. Wenn Verpflichtungsklage, wieso, was könnte auf einen VA hindeuten? Total unklar. Hätte man scheinbar in der Klausur diskutieren können. Hat aber wohl kaum einer gemacht. Habt ihr VA gesagt oder ÖR Vertrag, wenn ja warum eigentlich?....
Gibt's was sinnloseres, als jetzt noch über die Klausur ernsthaft zu diskutieren?
Den Sachverhalt aus dem Gedächtnis zu tippen ist m.E. ziemlich müßig. Da lass ich mir lieber die Klausur nach Korrektur schicken...und dann kann man auch mit den Mitschreibern diskutieren, wer wofür welche Punkte gekriegt hat usw.
Vor Allem ist es ziemlich wurscht, ob es nun ÖR Vertrag war, oder die Stadt als Behörde gehandelt hat, das konnte man sicher so oder so sehen, jedenfalls ist der VWR eröffnet - und darum geht's ja wohl....
 
Habe auch die VK gewählt. Bisher hatte ich in noch keiner Öff. Recht Klausur viel zu Fristen oder Datumsangaben stehen...ist mM nie, wenn es nicht Schwerpunkt in einer Klausur sein soll...
 
Hat hier irgendjemand eine Ahnung, wann man mit den Ergebnissen rechnen kann?
 
ich erwarte Ergebnisse im Laufe dieses Semsters, idealerweise bevor der Anmeldezeitraum zu den Herbst-Klausuren endet ;-)
 
So, heute müssten die Ergebnisse kommen:)
 
Wie kommst Du darauf? Irgendeine Info vom Lehrstuhl?
 
Heute ist der letzte Tag, an dem man Module belegen kann.. Ich habe gedacht, dass die Ergebnisse spätestens bis heute da sein müssten. Ich finde das schon fahrlässig von der Uni, bis heute keine Noten zu veröffentlichen, wenn Studierende die Belegung von Kursen von dem (Nicht-)Bestehen der Klausuren abhängig machen.
 
In der Prüfungsordnung steht ja leider nur das Wort "soll dem Prüfling in der Regel nach 8 Wochen mitgeteilt werden", was Sanktionslosigkeit bei längerer Dauer bedeutet.

Bei der Modulbelegung wird sich die Fernuni darauf hinausreden, dass man die Module, in denen man die Klausur geschrieben hat, ja sicherheitshalber als Wiederholer belegen kann und dass das kostenlos ist in den 7 Semestern ab kostenpflichtiger Erstbelegung des Moduls sowie dass man neue Module wegen der EA-Termine sowieso schon spätestens zu Semesterbeginn belegen sollte unabhängig vom Klausurausgang des Vorsemesters.
 
Ja, ich habe bestanden ....
 
Hat jemand Erfahrung mit Fehlerteufeln,die sich gern einschleichen beim Noteneintragen? Meine Note entspricht so gar nicht meiner Leistung! Diese Hoffnung mach ich mir wahrlich nicht :D
 
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