Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur Sep 2015 (SS 2015)

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
130 von 180
Hallo zusammen,

hier mein Lösungsvorschlag zur Klausur SS 2015.
Freu mich auf euren Input!

Grüße,
Saskia
 

Anhänge

  • Lösungsvorschlag Klausur SS15.docx
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Hallo Saskia,
anbei meine Anmerkungen zu deinen Lösungsvorschlägen:

zu 1c) ich würde die Diffrenz eher als stille Reserven bezeichnet, welche sich aus dem Zweitwert und dem Buchwert ergibt

zu 2e) ich hätte die Vorsteuer erst bei Zahlung verbucht?
also in 2014: Leasingaufwand an sonstige Verbindlichkeiten 3.000
in 2015: Leasingaufwand 3000 + sonstige Verbindlichkeit 3.000 + Vorsteuer 1.140 an Kasse 7.140.
Aber so wirklich wissen tu ich es auch nicht, daher die Frage, bist du dir sicher???

zu 3) ich bin etwas anders an die Aufgabenstellung herangegangen. Ich meinte auch, dass degressive Afa zu höheren Afa führt als lineare Afa, aber es in Zeiten von Konjunkturschwächen es tendenziell ungünstiger ist noch weitere Verluste/Gewinnminimierungen auszuweisen (i. S. von wirtschaftliche Fähigkeit/Bankenbeurteilung etc.). Bei Konjunkturaufschwung kann zwar von den steuerlichen Verlustvorträgen profitirt werden, aber zu diesem Zeitpunkt ergeben sich stehst sinkende Afa, sodass in Zeiten positiver Wirtschaftskraft (gestiegen Gewinne) durch gesunkene Afa noch mehr Gewinne ausgewiesen werden. Insgesamt würde sich eine prozyklische Gewinnverschiebung zeigen.
Ich weiß nicht, welche der Begründungen richtiger ist. Vielleicht sind ja beide möglich, je nachdem von welchem Blickwinkel man aus betrachtet.

zu 4) Einbeziehung von betr. Altersversorgung, soziale Einrichtung, freiwillige Sozialleistungen: 9 = keine eindeutige Aussge, da Wahlrecht besteht, sofern auch in Handelsbilanz aufgenommen wird (http://www.noerr.com/de/presse-publ...r-herstellungskosten-in-der-steuerbilanz.aspx)

zu 5b) Ich würde noch ergänzen, dass der Artikel z. T. recht hat, wenn er sagt, dass Rückstellungen nicht als Barreserve hinterlegt sind, sondern dass diese aktivisch in den vermögensgegenständen verwendet wurden (Mittelverwendung). Außerdem werdenRückstellungen und Vermögensgegenstände unabhängig voneinander bewertet, es gibt keinen kausalen Zusammenhang bei den Bewertungen.
Ansonsten hast du das Wesentlichste erfasst würde ich sagen.

zu 5 c) Rückstellungen sind geschätze zukünftige Kosten, wobei die Pflicht der Kosten wahrscheinlich ist, die genaue Höhe und/oder Fälligkeit sind nicht sicher (Gegensatz zu Verbindlichkeiten)

zu 5e) ich glaube es geht eher um den Begriff "zurückgelegt". Ich glaube es bezieht sich darauf, dass das Geld für die Rückstellung (bzw. für die durch die Rückstellung abgebildeten Ausgaben) nicht in Barmitteln hinterlegt ist, sondern in den Aktivgegenstände (inkl. Kraftwerke) "angelegt" ist. Es besteht kein Kassenbestand für diese Rückstellungen, sondern die Rückstellungen müssen aus den sich über das Aktivvermögen generierenden Erträge/Einzahlungen bezahlt werden.

zu 6d) ich würde nicht GuV (ist HGB) sondern Gesamtergebnisrechnung aufführen

zu 7b)
Finanzierungsleaing LG: lediglich Ausweis der Leasingforderungen als Finanzanlage i. H. des Nettoinvesitionswertes

zu 10a) ich habe bis auf Patentaufwendungen auch alles so wie du. Sind patente nicht eher das Ergebnis/Ende einer Forschung und damit noch dem Forschungsbereich zuzuordnen????

Für Rückinfo wäre ich auch dankbar.

abendliche Grüße
Christin
 
Hallo Christin,

schön dass sich mal jemand meldet!

Zu 1c) hast du natürlich vollkommen recht! Der Begriff wollte mir einfach nicht einfallen. Danke!
Zu 2e) Ja ziemlich sicher, war in der EA für dieses Semester ;-)
Zu 3) deine Begründung hört sich auch schlüssig an. Nur eine Kleinigkeit würd ich noch bedenken, wenn die AfA bei der degr. immer weiter sinkt, wird der "ordentliche Kaufmann" ;-) auf die lineare AfA umsteigen. Das sollte bei deinem Ansatz dann schon noch mit dazu. Aber sonst gut. Ich denke hier gibt kein richtig oder falsch, nur ein Begründung gut und schlüssig oder eben nicht.
Zu 4) Das ist noch nicht gültig, soweit ich das sehe (noch nicht om Gesetzblatt verkündet und nicht im EStG angepasst). Deswegen würde ich weiterhin bei Wahlrecht für HGB und Pflicht für Steuerbilanz bleiben.
Zu 5b) Den Teil, dass Rückstellungen in der MV drin sind kann man sicher auch aufnehmen. Damit ist der Gedankengang des Autors nachvollziehbarer.
5c und e) hab ich an meinen Satz noch hinten angefügt.
6d) gerne auch Gesamtergebnisrechnung
7b) da hst du recht, Frage ist nur ob es so detailliert sein muss :confused:
10a) Schau mal in den IAS 38-66d - Patente sind hier mit in die HK aufzunehmen.

Viele Grüße,
Saskia
 
Hallo,

zu 1) kein Problem, ich helfe gern aus mit "auf der Znge liegenden Begriffen" :-)
zu 2) oh okay, jetzt weiß ich wo bei meiner EA mir die Punkte fehlen :-) Muss ich mir merken, bei meinem Glück kommt das ind er Prüfung dran :-)
zu 3) stimmt, der Hinweis ist gut. Danke!
zu 4) okay, ich hoffe einfach mal, dass das nicht dran kommt :-)
zu 10) stimmt, das steht ja sogar was von Patenten. Lesen müsste man können.

Danke dir :-)
 
Hallo, ich habe mir auch eure Lösungen angeschaut. Danke für die Unterstützung. Nun ist mir aufgefallen, dass ich bei Aufgabe 9b die Abschreibung für 4 Monate gemacht hätte, da bei der zeitanteiligen Abschreibung die angebrochenen Monate immer voll mit rein zählen. Oder wie habt Ihr das gesehen?

Viele Grüße

Sabine
 
Hallo Sabine,

Ich denke es sollten 3 Monate zählen für die Abschreibung, September ist ja rum.
Viele Grüße,
Saskia
 
nein 4 Monate müssen berücksichtig werden. Es geht nach dem Anschaffungstag oder dem Tag wann es fertiggestellt ist. Ist die Aktivierung am 30.09 muss das ganze auch für September abgeschrieben werden.

hatte ich erst letzte Woche in meiner Steuerprüfung (also der realen auf Arbeit)
Das Auto würde am 29.09 angeschafft und damit konnte ich auch die 4 Monate abschreiben.
 
nein 4 Monate müssen berücksichtig werden. Es geht nach dem Anschaffungstag oder dem Tag wann es fertiggestellt ist. Ist die Aktivierung am 30.09 muss das ganze auch für September abgeschrieben werden.

hatte ich erst letzte Woche in meiner Steuerprüfung (also der realen auf Arbeit)
Das Auto würde am 29.09 angeschafft und damit konnte ich auch die 4 Monate abschreiben.

Da hast du recht. Steht auch so im Buch.
Hatte im www nachgeschaut, da kam der Vorschlag alles nach dem 15. eines Monats erst im Folgemonat abzuschreiben.
Danke für den Hinweis
 
Okay also kann man sich merken, den Monat wo angeschafft oder hergestellt wird auch voll mit abgeschrieben. Danke für den Hinweis
 
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