Hallo Saskia,
anbei meine Anmerkungen zu deinen Lösungsvorschlägen:
zu 1c) ich würde die Diffrenz eher als stille Reserven bezeichnet, welche sich aus dem Zweitwert und dem Buchwert ergibt
zu 2e) ich hätte die Vorsteuer erst bei Zahlung verbucht?
also in 2014: Leasingaufwand an sonstige Verbindlichkeiten 3.000
in 2015: Leasingaufwand 3000 + sonstige Verbindlichkeit 3.000 + Vorsteuer 1.140 an Kasse 7.140.
Aber so wirklich wissen tu ich es auch nicht, daher die Frage, bist du dir sicher???
zu 3) ich bin etwas anders an die Aufgabenstellung herangegangen. Ich meinte auch, dass degressive Afa zu höheren Afa führt als lineare Afa, aber es in Zeiten von Konjunkturschwächen es tendenziell ungünstiger ist noch weitere Verluste/Gewinnminimierungen auszuweisen (i. S. von wirtschaftliche Fähigkeit/Bankenbeurteilung etc.). Bei Konjunkturaufschwung kann zwar von den steuerlichen Verlustvorträgen profitirt werden, aber zu diesem Zeitpunkt ergeben sich stehst sinkende Afa, sodass in Zeiten positiver Wirtschaftskraft (gestiegen Gewinne) durch gesunkene Afa noch mehr Gewinne ausgewiesen werden. Insgesamt würde sich eine prozyklische Gewinnverschiebung zeigen.
Ich weiß nicht, welche der Begründungen richtiger ist. Vielleicht sind ja beide möglich, je nachdem von welchem Blickwinkel man aus betrachtet.
zu 4) Einbeziehung von betr. Altersversorgung, soziale Einrichtung, freiwillige Sozialleistungen: 9 = keine eindeutige Aussge, da Wahlrecht besteht, sofern auch in Handelsbilanz aufgenommen wird (
http://www.noerr.com/de/presse-publ...r-herstellungskosten-in-der-steuerbilanz.aspx)
zu 5b) Ich würde noch ergänzen, dass der Artikel z. T. recht hat, wenn er sagt, dass Rückstellungen nicht als Barreserve hinterlegt sind, sondern dass diese aktivisch in den vermögensgegenständen verwendet wurden (Mittelverwendung). Außerdem werdenRückstellungen und Vermögensgegenstände unabhängig voneinander bewertet, es gibt keinen kausalen Zusammenhang bei den Bewertungen.
Ansonsten hast du das Wesentlichste erfasst würde ich sagen.
zu 5 c) Rückstellungen sind geschätze zukünftige Kosten, wobei die Pflicht der Kosten wahrscheinlich ist, die genaue Höhe und/oder Fälligkeit sind nicht sicher (Gegensatz zu Verbindlichkeiten)
zu 5e) ich glaube es geht eher um den Begriff "zurückgelegt". Ich glaube es bezieht sich darauf, dass das Geld für die Rückstellung (bzw. für die durch die Rückstellung abgebildeten Ausgaben) nicht in Barmitteln hinterlegt ist, sondern in den Aktivgegenstände (inkl. Kraftwerke) "angelegt" ist. Es besteht kein Kassenbestand für diese Rückstellungen, sondern die Rückstellungen müssen aus den sich über das Aktivvermögen generierenden Erträge/Einzahlungen bezahlt werden.
zu 6d) ich würde nicht GuV (ist HGB) sondern Gesamtergebnisrechnung aufführen
zu 7b)
Finanzierungsleaing LG: lediglich Ausweis der Leasingforderungen als Finanzanlage i. H. des Nettoinvesitionswertes
zu 10a) ich habe bis auf Patentaufwendungen auch alles so wie du. Sind patente nicht eher das Ergebnis/Ende einer Forschung und damit noch dem Forschungsbereich zuzuordnen????
Für Rückinfo wäre ich auch dankbar.
abendliche Grüße
Christin